Kann eine Corona-Infektion auch als ein „Dienstunfall“ angesehen werden? Diese Diskussion wirft der Niedersächsische Beamtenbund (NBB) in seiner jüngsten Verbandszeitschrift auf. Darin weist er darauf hin, dass es „vermehrt Hinweise unserer Mitglieder“ gegeben habe, die Ursache ihrer Covid-19-Erkrankung habe in einer Ansteckung während der Dienstausübung bestanden. Ins Visier geraten hier beispielsweise Polizeibeamte, Lehrer, aber auch beamtete Mitarbeiter in Gesundheitsberufen, die in ihrer Amtsfunktion tätig werden. „Zunehmend sind auch Beschäftigte der allgemeinen Verwaltung darunter“, heißt es ergänzend vom Beamtenbund.
In der Praxis aber habe es wiederholt Schwierigkeiten gegeben, berichtet der NBB. Die Rechtslage sei unklar, und so komme es auf eine genaue Dokumentation an. Zum einen müsse der erkrankte Beamte umgehend den Dienstunfall anzeigen – und auch erklären, wie es in seiner Dienstausübung zu der Infektion gekommen ist. Ein „direkter zeitlicher Zusammenhang“ zwischen dem Kontakt mit einem Infizierten und dem Nachweis der Erkrankung müsse erläutert werden. „Gleichzeitig, und dieser Hinweis ist ebenso wichtig, besteht die Pflicht des Dienstvorgesetzten, „diese Dienstunfallanzeige entsprechend entgegenzunehmen und weiterzuleiten“. Nach Darstellung des NBB ist es in Einzelfällen dazu gekommen, dass die Vorgesetzten die Annahme dieser Anzeige abgelehnt hätten – offenbar deshalb, weil sie daran zweifelten, dass zwischen der Infektion und der Dienstausübung ein Zusammenhang bestanden habe. So rät der Beamtenbund nun seinen Mitgliedern, unabhängig von dieser Anzeige bei einer Corona-Erkrankung den Verlauf der Erkrankung, die Kontakte während der vermuteten Infektion, die Symptome, die Arbeitswege und die privaten Treffen genau zu dokumentieren. Dies könne später, falls es zum Streit über die Anerkennung eines Dienstunfalls komme, noch von großer Wichtigkeit sein.
Nun appelliert der NBB-Vorstand an die Behördenleitungen, dass sie „im Einklang mit der Rechtsprechung keine überzogenen Anforderungen stellen“ sollen. Die Frage, ob die Dienstausübung die Kausalität für die Erkrankung ist, müsse in jedem Einzelfall geklärt werden – und man könne diese Frage auch nicht ausklammern. Pauschale Anweisungen, wie im Fall von Corona-Infektionen das Thema Dienstunfall zu bewerten ist, seien nicht möglich. Sollte ein Antrag abgelehnt werden, rät der NBB seinen Mitgliedern, mit der Gewerkschaft wegen des Rechtsschutzes Kontakt aufzunehmen. Davon unabhängig sei man „in Gesprächen mit der Landesregierung“ mit dem Ziel, eine möglichst einheitliche Regelung zu treffen. Tatsächlich könnte die Anerkennung einer Erkrankung als Dienstunfall erhebliche Folgen haben – das geht über die Frage, wer für die Heilbehandlung aufkommt, über Fragen der Entschädigungsleistungen bis hin zu der Frage, ob ein vorzeitiger Ruhestand möglich wird, der dann im Fall eines vorausgehenden Dienstunfalls zu weniger Abschlägen von der Pensionsleistung führen könnte.
Der NBB-Landesvorsitzende Alexander Zimbehl hat angesichts der bevorstehenden Haushaltsberatungen des Kabinetts für den Doppeletat 2022/2023 auf eine „jahrelange Unterfinanzierung“ des öffentlichen Dienstes in Niedersachsen hingewiesen. Das zeige sich unter anderem in „der immer noch vollkommen unzureichenden Digitalisierung“. Es gebe zu wenig qualifizierte Bewerber für die freiwerdenden Stellen, außerdem mache sich bei vielen wegen der fehlenden Aufstiegs- und Beförderungschancen auch eine „Perspektivlosigkeit“ breit. Bis Ende dieses Jahrzehnts würden ein Drittel der Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Land und Kommunen in den Ruhestand gehen. So klar es einerseits sei, dass der Anteil der Personalkosten im Landesetat extrem hoch sei, so deutlich müsse man auch erkennen, dass eine „kaputtgesparte Verwaltung ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen kann“. Wenn man nun Personal kürzen wolle, müsse man gleichzeitig auch den öffentlichen Dienst um Aufgaben entlasten.


