9. Nov. 2020
Wirtschaft

Corona-Krise belebt den Grundsatzstreit über mehr Flexibilität

Die Corona-Krise lässt einen alten Grundsatzstreit in der Wirtschaftspolitik wieder aufleben: Während Vertreter der Unternehmen und der Industrie fordern, es müsse mehr Flexibilität angewandt werden und man müsse der Wirtschaft gerade jetzt entgegenkommen, kommt aus dem Bereich der Gewerkschaften ein warnender Hinweis – die strengen Regeln etwa zum Arbeitsschutz und zum Schutz der Beschäftigten vor Ausbeutung müssten beachtet werden. In mehreren Bereichen spitzt sich dieser Konflikt gegenwärtig zu:

Telearbeit und Home-Office: Im Frühjahr wurde es bereits ausprobiert. Als der damalige Lockdown wegen der Corona-Krise zwangsläufig dazu führte, dass große Teile der Beschäftigten ins Home-Office geschickt wurden, war das für viele Arbeitnehmer gleichbedeutend mit einer Verlagerung der Tätigkeit vom Büro auf die eigenen vier Wände. In diesen Tagen nun, da es wieder das hochgesteckte Ziel der Politik ist, die Kontakte und Begegnungen der Menschen wegen der drohenden Corona-Ansteckungsgefahr zu bremsen, wird wieder gezielt auf Heimarbeit gesetzt. Sozialministerin Carola Reimann kündigte vor wenigen Tagen an, dass sie dringend empfehle, jede Möglichkeit zum Home-Office zu nutzen. Die damit einhergehende Streitfrage wird derzeit nicht offen diskutiert, dürfte aber spätestens bei der Nachbereitung der Corona-Krise, wenn diese überstanden sein wird, auf der politischen Tagesordnung stehen: Muss die Heim-Arbeit an harte Regeln geknüpft werden? Der DGB-Landesvorsitzende Mehrdad Payandeh hat in dieser Woche in der Betriebs- und Personalrätekonferenz erklärt, er richte einen „dringenden Appell“ an die Unternehmen – die Verlagerung auf Heim-Arbeit müsse unter Beachtung der geltenden Arbeitszeitregelungen geschehen. Denn es dürfe nicht sein, dass die Mitarbeiter derart stark mit Tätigkeiten überfrachtet werden, dass sie die geltenden Höchstgrenzen für die tägliche und die wöchentliche Arbeitszeit zwangsläufig überschreiten. Die gegenteilige Auffassung wird im Arbeitgeberlager vertreten mit Verweis auf das Schicksal von Projekt-Arbeitern: Schon heute gebe es viele Beschäftigte, die als Solo-Selbstständige Aufträge annehmen und diese zuhause bearbeiten, ohne dass dabei eine starre Erfassung von Arbeitszeiten stattfindet. Ein anderer Kritikpunkt gegen die Einhaltung der Arbeitszeitregeln besagt, dass die heute in vielen Bereichen schon geltende „Vertrauensarbeitszeit“ dann nicht mehr möglich sein – nämlich die Vereinbarung zwischen Geschäftsleitung und Mitarbeitern, bestimmte Aufgaben in einer angemessenen Zeit zu erledigen – und dabei bei der genauen Arbeitszeiteinteilung weitgehende Freiheiten nutzen zu können.


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Längere Arbeit für Pflegekräfte: Wegen der zweiten Corona-Welle hat das Land die Arbeitszeit der Pflegekräfte erhöht – auf bis zu 60 Stunden je Woche. Die tägliche Arbeitszeit darf bis zu zwölf Stunden täglich betragen. Befristet ist dieser Schritt bis Ende Mai 2021. Die Entscheidung hat Sozialministerin Carola Reimann verfügt. Im Gewerkschaftslager regt sich Protest, die Grünen wollen diese Woche im Landtag beantragen, diese Verfügung außer Kraft zu setzen und stattdessen einen Aufruf zu starten, die Pflege mit freiwilligen Kräften zu verstärken.

Sonntagsfahrverbot lockern? Die Industrie- und Handelskammer Niedersachsen (IHKN) fordert, die Ende August ausgelaufene Ausnahmeregelung für das Sonn- und Feiertagsverbot für Lastwagen zu lockern. Da Nordrhein-Westfalen die Ausnahme schon bis Mitte Januar 2021 verlängert habe, sei das auch in Niedersachsen nötig. Die Logistikbranche werde diese Ausnahmeregel brauchen, auch wenn gegenwärtig noch nicht alle Branchen vom Lockdown betroffen sind, teilt die IHKN mit.

Ausnahmen für Schlachthöfe: Das Agrarministerium hatte gefordert, Ausnahmen für die Schlachthöfe zu erteilen, die nicht wegen Corona-Fällen schließen mussten. Wegen Corona-Fällen in mehreren großen Schlachthöfen kam es zum Engpass – viele Schweine, die schlachtreif waren, konnten nicht getötet und verarbeitet werden, weil die Kapazitäten in den Schlachthöfen nicht reichten. Daher war man zu Ausnahmen für die anderen Schlachthöfe gezwungen. Wie Sozialministerin Carola Reimann jetzt mitteilte, haben aber nur zwei von 17 möglichen Schlachthöfen Anträge auf Ausnahmen vom Schlachtverbot an Sonn- und Feiertagen beantragt. Reimann räumte aber ein, dass viele Landwirte weiter Ferkel gezüchtet und die Schweine später gemästet hätten, obwohl sie hätten ahnen können, dass es Engpässe in Schlachtbetrieben geben werde.

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #200.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter