Reden nicht automatisch über organisierte Kriminalität
Auch für Professor Matthias Rossi von der Universität Augsburg steht der Glücksspielstaatsvertrag nicht mit dem Datenschutzrecht im Einklang. „Er setzt Daten voraus, die bei den Banken überhaupt nicht vorliegen dürfen“, so der Jurist. Er hält es auch für unmöglich, anhand neutraler Zahlungsströme herauszufinden, ob Zahlungen legal oder illegal sind. Eine Bank könne das nicht differenzieren. Auch Rossi hält das Vorgehen für unverhältnismäßig. „Es geht schließlich nur darum, unerlaubtes Glücksspiel zu verhindern. Wir reden nicht automatisch über organisierte Kriminalität oder Terrorismus. Deshalb ist das Instrument des Payment Blockings in der Streubreite ungeeignet.“ Für Rechtsanwalt Gero Ziegenhorn macht das Land die Banken damit zu Hilfssheriffs, die rechtlich und tatsächlich überfordert seien.Lesen Sie auch: Legal, halb-legal, illegal? Die Glücksspiel-Regulierung bleibt schwierig Pro & Contra: Brauchen wir beim Glücksspiel rigidere Regelungen?
Das Innenministerium sieht beim „Payment Blocking“ dagegen kein datenschutzrechtliches Problem. „Weder erhebt noch verarbeitet das Ministerium im Zusammenhang mit der Aufgabe der Zahlungsunterbindung personenbezogene Daten“, heißt es in einer Antwort auf die Anfrage des Parlamentarischen Geschäftsführers der FDP-Fraktion, Christian Grascha. Ihn wundert diese Antwort nicht. „Das Ministerium verschiebt die datenschutzrechtliche Problematik schließlich in Richtung der Banken“, meint der FDP-Politiker. Er will jetzt sowohl beim Ministerium noch einmal genauer nachfragen als auch mit der Landesdatenschutzbeauftragten Barbara Thiel in Kontakt treten. Thiel hatte bei dem Expertengespräch mitgeteilt, dass sie vom Ministerium nach der FDP-Anfrage auf Nachfrage weitere Informationen zum „Payment Blocking“ erhalten habe. Diese würden in ihrer Behörde derzeit ausgewertet. Bisher deute allerdings vieles darauf hin, dass es keine datenschutzrechtlichen Probleme gebe, sagte Thiel.
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Widerspruch kam auch von Axel Holthaus, Sprecher der Geschäftsführung von Lotto Niedersachsen. Die Banken könnten bereits heute en détail erkennen, mit was für einer Transaktion sie es zu tun hätten. Schließlich erhöben Institute zum Teil Gebühren, wenn Kunden ihre Kreditkarte für Lotto, Spielcasinos oder Online-Glücksspiele einsetzten. Die Identifizierung ist laut Verbraucherzentralen durch einen speziellen Empfänger-Code bei der jeweiligen Transaktion möglich. Holthaus plädierte für eine „Whitelist“ für Banken, durch die sie erkennen könnten, mit welchen Anbietern Geschäfte gemacht werden dürften. Für Holthaus sind die Maßnahmen des Innenministeriums „gut kalibriert“. Schließlich gehe das Ministerium gegen „schwarze Wetten“ aus dem Ausland vor.


