Datenschutz-Grundverordnung: CDU beklagt späte Vorbereitung des neuen Landesgesetzes
Die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung, die vom 25. Mai an gilt, muss noch in Landesrecht übertragen werden. Doch das geschieht nach Ansicht der CDU-Landtagsfraktion jetzt auf dem letzten Drücker, und dies hätte nicht sein müssen. „Man hätte das Thema in der rot-grünen Regierungszeit früher angehen müssen, dann hätten wir auf den letzten Metern nicht einen enormen Zeitdruck bekommen“, sagt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Jens Nacke. Der Gesetzentwurf des Innenministeriums, der noch durch besondere Wünsche der Koalitionsfraktionen von SPD und CDU ergänzt worden war, ist unter anderem von den Landtagsjuristen in vielen Details kritisiert worden. Auch die Datenschutzbeauftragte Barbara Thiel hatte Einwände geäußert, weil sie sich eine stärkere Beteiligung vor allem in Bereichen der Innen- und Sicherheitspolitik gewünscht hätte. Darauf will die Große Koalition aber in vielen Details offenbar nicht eingehen. Kommende Woche wird das Konzept endgültig im Landtag verabschiedet. Später müssen Polizei- und Strafvollzugsgesetz noch nachgebessert werden. Im Landesgesetz, das Ausnahmen von den Vorgaben der neuen EU-Verordnung regelt, wird beispielsweise festgelegt, dass Einwohnermeldeämter nicht zwingend die Speicherung aller Daten den Gespeicherten mitteilen müssen. Ebenfalls wird über Generalklauseln festgelegt, dass Behörden personenbezogene Daten festhalten und an andere Behörden übermitteln dürfen – ohne jeweils im Einzelfall die Betroffenen zu informieren.
Lesen Sie auch: „Die Koalition bricht ihre Zusage, dem Datenschutz mehr Raum geben zu wollen“Dieser Artikel erschien in Ausgabe #88.