18. Mai 2016
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Datenschutz versus Polizeigesetz

(rb) Hannover. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum sogenannten BKA-Gesetz vom 20. April 2016 erwartet die Datenschutzbeauftragte in Niedersachsen, Barbara Thiel, auch eine entsprechende Überarbeitung des Entwurfs für ein neues Polizeigesetz, mindestens aber eine neue Anhörung. Streitpunkt ist u.a., dass für die Gefahrenabwehr erhobene Daten, insbesondere durch das Abhören von Telefonen, nicht ohne weiteres für die Strafverfolgung verwendet werden dürfen. Der aktuellen Kritik hat sich am Dienstag bereits die FDP-Fraktion angeschlossen. Was für das BKA verfassungswidrig sei, dürfe von SPD und Grünen nicht im niedersächsischen Polizeigesetz festgeschrieben werden, sagte deren innenpolitischer Sprecher Jan-Christoph Oetjen. Er hatte sich bereits Ende April in einer parlamentarischen Anfrage nach den Konsequenzen der Landesregierung aus dem Karlsruher Urteil erkundigt. Bislang liegt keine Antwort vor.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #94.
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