Darum geht es: Niedersachsens neuer Wissenschaftsminister Björn Thümler hat sich für einen pragmatischen Weg beim Denkmalschutz ausgesprochen. Der Denkmalschutz dürfe kein Verhinderungsinstrument sein. Ein Kommentar von Martin Brüning:
Der Denkmalschutz sorgt immer wieder für Diskussion. So derzeit zum Beispiel in Braunschweig. Dort geht es um ein Parkdeck neben der Stadthalle. Eigentlich soll die Stadthalle in ein paar Jahren saniert werden - und an der Stelle des Parkdecks ein Kongresshotel entstehen. Dass das Landesamt für Denkmalpflege nun sowohl die Stadthalle als auch das erst später errichte Parkdeck aus den 60er Jahren, das nicht gerade ein ästhetischer Höhepunkt der Stadt ist, als Denkmal ausweisen will, stürzt die Planer in arge Probleme. In der Stadt sorgt die Ansicht der Denkmalschützer für Frust. Die CDU sieht in dem Parkhaus lediglich einen Betonhaufen. Ein anderes Beispiel: In Hannover wurden Millionen in den neuen Plenarsaal des Landtags investiert, der im Inneren in neuem Glanz erstrahlt. Wer außen an dem Gebäude vorbeifährt, muss schon genau hinschauen, um Veränderungen an dem 60er-Jahre-Klotz zu erkennen. In anderen Städten gehen die Denkmalschutzdebatten häufig in die ganz andere Richtung. So wird zum Beispiel in München immer wieder moniert, dass denkmalgeschützte Gebäude Neubauten zum Opfer fallen. Investoren nutzen dabei juristische Schlupflöcher, die Stadt verändert ihr Gesicht.
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Wer das Wort Denkmalschutz hört, der hat dabei häufig alte Fachwerkhäuser, Burgen oder Schlösser vor Augen. Inzwischen reicht der Denkmalmalschutz allerdings nicht nur bis zu Parkhäusern in den 60ern, sondern sogar bis in die 70er- und 80er-Jahre hinein. Dabei sind plötzlich Gebäude geschützt, die dem normalen Betrachter oftmals wenig schützenswert erscheinen. Für den Beton-Brutalismus der 60er bis 80er Jahre dürften sich nur wenige lokale Initiativen engagieren. Für Volksabstimmungen ist der Denkmalschutz deswegen wenig geeignet, weil es richtig ist, wenn auch solche Gebäude aufgrund von Denkmalschutzkriterien erhalten bleiben. Denn es geht nicht allein um Ästhetik, sondern zum Beispiel auch um den städtebaulichen und historischen Wert eines Gebäude. Diese sind ein zentraler Bestandteil unserer Erinnerung, wenn wir durch die Straßen gehen. Und der Mensch „hat ein Grundbedürfnis nach Erinnerung“, heißt es in den Denkmal-Leitsätzen in der Schweiz.
Dennoch hat Thümler recht, wenn er einen pragmatischen Ansatz vertritt. Denn die Städte wachsen, und das stellt sie vor große Herausforderungen. Sie müssen den Denkmalschutz mit dem dringend nötigen Bau neuer Wohnungen und Bauprojekten, die für eine prosperierende Zukunft unerlässlich sind, in Einklang bringen. Deshalb kann es beim Denkmalschutz kein Schwarz oder Weiß geben. Es wird notfalls auch im Einzelfall, wie derzeit in Braunschweig, weiterhin Diskussionen und auch Streit um Bauprojekte geben müssen. Aber diesen Streit muss man aushalten. Er ist zwar anstrengend, aber wichtig, weil er dazu führt, dass sich die Anwohner mit der Entwicklung in ihrem Umfeld auseinandersetzen. Auf der anderen Seite darf eine alternde Gesellschaft aber nicht jegliche Änderung blockieren. Ein wenig Pragmatismus wird in vielen Fällen Entscheidungen vereinfachen.
Mail an den Autor dieses KommentarsDieser Artikel erschien in Ausgabe #226.