Darum geht es: Der neue Entwurf des Gleichstellungsgesetzes erntet heftige Kritik von den Kommunen. Ein Kommentar von Klaus Wallbaum:
„Praxisfern“ und „realitätsfern“ sei der Gesetzentwurf, schreiben die drei Kommunalverbände in seltener Einmütigkeit. Die Reformpläne für das Gleichstellungsgesetz seien geeignet, „die tägliche Arbeit in den kommunalen Verwaltungen erheblich zu erschweren“. Eine so deutlich negative Wortwahl der Vertreter von Kreisen, Städten und Gemeinden zu einem Vorhaben der Landesregierung liest und hört man selten. Ist damit der Entwurf aus dem Hause von Sozialministerin Cornelia Rundt schon zum Scheitern verurteilt? Vermutlich nicht.
Es spricht viel dafür, dass Rot-Grün hier sehr bewusst und kalkuliert einen Konflikt mit den Kommunalverbänden eingeht. Denn die Strategen im Umfeld von Ministerpräsident Stephan Weil wissen sehr genau: Den längeren Atem in diesem Konflikt hat am Ende die Landesregierung. Zunächst einmal sind die kritischen Hinweise der Kommunen berechtigt: Wenn künftig bei jeder Stellenbesetzung eine öffentliche Ausschreibung üblich sein soll, damit sich Frauen bewerben können, bringt das jahrzehntealte Gewohnheiten durcheinander. In vielen Behörden gibt es eine Personalplanung, die darauf abzielt, Mitarbeitern eine Perspektive für Beförderungen in absehbarer Zeit zu geben. Bisher läuft es oft nach dem Motto: „Wenn X in drei Jahren pensioniert wird, kommt Y an seine Stelle – und für die freie Position von Y ist dann Z vorgesehen.“ Solche Absprachen sind dann ein Mittel, den Betriebsfrieden in der Behörde zu gewährleisten – oft um den Preis, sich gegen frischen Wind von außen abzuschotten. Jede geplante Beförderung schafft unten Freiraum für neue Aufstiege – und bei den Aspiranten Hoffnungen für einen Karriereweg. Es soll vorkommen, dass Frauen unter solchen Absprachen leiden und keine Chance in diesem System haben. Hier setzt die Reform an – mit der Öffnung für öffentliche Ausschreibungen können Außenstehende ihre Chance erkennen, und die behördeninterne Absprache mit ihrer gewollt ruhestiftenden Wirkung entfällt auf einmal. Der Hinweis, Stellenbesetzungen dauerten länger und erschwerten die kommunale Arbeit, ist sicherlich zutreffend.
Aber hier kann sich die Landesregierung zurücklehnen und sagen: Das größere Übel ist, dass in vielen Behörden, auch in Kommunen, Frauen noch stark unterrepräsentiert sind – zumindest auf der Leitungsebene. Damit dies geändert wird, mögen Stellenbesetzungen umständlicher sein und länger dauern, aber dies ist vor dem Hintergrund der nötigen Frauenförderung hinnehmbar. Wer mag da noch widersprechen, ein gutes Jahr vor der Landtagswahl? Die Opposition im Landtag sicher nicht, die Kommunalverbände wohl auch nicht.
Die meisten Abteilungen der niedersächsischen Ministerien werden übrigens noch von Männern geführt, und bei den Mitgliedern im Kabinett steht es sechs zu vier – zum Nachteil der Frauen. Wenn die rot-grüne Koalition es so ernst mit der Gleichstellungspolitik meint, müsste sie wohl auch hier ansetzen.
Mail an den Autor dieses KommentarsDieser Artikel erschien in Ausgabe #180.