3. März 2020
Inneres

Der Ministerpräsident beschwert als Zeuge vor Gericht die Last von Stefan Schostok nicht

Im Untreue-Prozess gegen den früheren hannoverschen Oberbürgermeister Stefan Schostok (SPD) und zwei ehemalige Mitarbeiter ist am Dienstag ein prominenter Zeuge aufgetreten – Ministerpräsident Stephan Weil. Es ging um die Frage, was im März 2018 geschah, als Weil anonyme Unterlagen erhalten hatte, die zuvor CDU-Landtagsfraktionschef Dirk Toepffer zugespielt worden waren. In diesen Papiern wird auf die rechtswidrigen Zulagen für Schostoks Büroleiter Frank Herbert hingewiesen. Genauer gesagt: Es ging um Mails, aus denen hervorging, dass Herbert bei dem damaligen Personaldezernenten Harald Härke eine Erhöhung seiner Zulage nachdrücklich angemahnt hatte. Allerdings: Generell waren Zulagen für jemand mit B-Besoldung wie Herbert, die dieser damals schon seit drei Jahren erhalten hatte, rechtlich gar nicht zulässig. Der Verweis auf diese Unzulässigkeit war auch in einem Vermerk niedergeschrieben, der diesen Mails hinzugefügt worden war. Weil hatte am 1. März 2018 Schostok in sein Ministerpräsidentenbüro bestellt und ihm die brisanten Unterlagen übergeben.
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Was Ministerpräsident und Oberbürgermeister in diesem Zusammenhang besprochen haben, ist nun für das Landgericht Hannover von entscheidender Bedeutung. Streng genommen stand in den Papieren nicht ausdrücklich, dass Herbert bereits eine rechtswidrige Zulage erhielt. Wenn man die Wortwahl der Mails aber näher prüfte, hätte man zu dem Schluss kommen können. Jetzt wollte Richter Patrick Gerberding vom Zeugen Weil wissen, ob er im Gespräch mit Schostok nachgefasst und auf den Kern, die rechtswidrigen Zulagen an Herbert, hingewiesen hatte.

Ich weiß es nicht mehr ganz genau. Aber ich glaube, dass es eher weniger um die Inhalte ging.


Weil verneinte. „Ich weiß es nicht mehr ganz genau. Aber ich glaube, dass es eher weniger um die Inhalte ging.“ Aus den Unterlagen, fügt der Ministerpräsident hinzu, sei ja auch nur direkt der Wunsch von Herbert hervorgegangen und der Hinweis auf rechtliche Einwände gegen diesen Wunsch. Es sei daraus nicht klar ersichtlich gewesen, dass Herbert zu der Zeit bereits rechtswidrig bezahlt worden war, sagte Weil. In der Gerichtsverhandlung widersprach niemand, obwohl einige Mails so formuliert waren, dass andere Ableitungen sich aufdrängen konnten. Weil sagte als Zeuge zudem, im Mittelpunkt seines Gesprächs mit Schostok habe die Empörung darüber gestanden, dass interne Personalunterlagen im Umlauf seien und das nicht angehen könne. Er habe dem damaligen OB auch empfohlen, berichtete Weil weiter, „die Angelegenheit zu einem Ende zu bringen“. Damit sei ein anderer Konflikt zwischen Schostok und Härke gemeint gewesen, der seinerzeit schon wochenlang öffentlich ausgetragen worden war. Auf Nachfragen von Richter Gerberding sagte Weil, irgendwann habe er mit Schostok auch über Gerüchte gesprochen, Herbert könne eine Zulage erhalten haben und diese könne rechtlich nicht einwandfrei gewesen sei. Dies sei aber „vermutlich erst viel später gewesen, also nach dem 1. März 2018“. Dann hakt Richter Gerberding noch einmal nach: Gab es noch ein Gespräch mit Schostok in der Sache? Aus Mails von Herbert in den Gerichtsakten geht hervor, dass Weil, Schostok und der SPD-Politiker Matthias Miersch wohl am 14. März 2018 noch einmal über den Fall geredet hatten. Herbert hatte dies laut Gerichtsakten mit der Hoffnung verbunden, für seinen Wunsch nach Höherstufung könne es eine „politische Lösung“ geben. Weil antwortet als Zeuge, bei diesem Treffen sei es um „den politischen Umgang“ mit Streitigkeiten im hannoverschen Rathaus gegangen, nicht aber um die Rechtmäßigkeit der Zulagen, die Herbert bis dahin schon bekommen hatte. Erst Ende Mai 2018, als öffentlich wurde, dass die Kommunalaufsicht im Innenministerium die Zulagenpraxis im Rathaus nicht gebilligt habe, sei bei ihm diesbezüglich ein Problembewusstsein entstanden, fügte der Ministerpräsident hinzu.

Über die brisanten Inhalte der Unterlagen sei nicht im Detail gesprochen worden

Die Aussage ist nun wichtig für die Frage, wann OB Schostok von den rechtlichen Problemen gewusst haben musste und eigentlich hätte die Zulagen sofort unterbinden müssen. Je früher das geschehen wäre, desto gravierender wäre ein Fehlverhalten des OB. Doch Weils Aussage belastet den Angeklagten Schostok hier nicht, denn nach Weils Angaben ist über die brisanten Inhalte der Unterlagen, die Weil ihm übergab, zwischen den beiden gar nicht im Detail gesprochen worden. Das Urteil gegen Schostok, Herbert und Härke wird frühestens für den 30. März erwartet. Richter Gerberding gab schon mal erste Hinweise: Die Zahl der Fälle, in denen Härke schwere Untreue vorgeworfen wird, vermindert sich von sieben auf drei (weil die Wiederholung der Zahlungsanweisungen für Herbert nicht ausdrücklich angeordnet wurde). Bei Herbert und Schostok wird das Gericht genau prüfen, ob sie womöglich tatsächlich nichts von der Rechtswidrigkeit der Zulagen wussten – oder ob sie es, wenn sie es nicht wussten, hätten in Erfahrung bringen müssen. Wenn das Gericht die Vorgänge sehr freundlich zu Gunsten der Angeklagten auslegt, könnten Schostok und Herbert mit sehr milden Urteilen aus diesem Prozess hervorgehen. Für Härke dürfte das nicht gelten.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #043.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter