Darum geht es: Ein Gutachten im Auftrag der Staatskanzlei legt nah, das Schulgesetz zu verändern. Ist das nun der lang ersehnte Anstoß an die Adresse von Rot-Grün, die Bestimmungen zu verschärfen? Ein Kommentar von Klaus Wallbaum.
In der Debatte über die Frage, ob man eine Schülerin mit Gesichtsschleier im Unterricht tolerieren darf oder nicht, wird gegenwärtig in Niedersachsen mit vielen rhetorischen Schleiern gearbeitet. Je nach parteipolitischem Standort sind viele Akteure nach Kräften bemüht, den Kern der Frage zu verhüllen. Die einen, auf der rechten Seite, sehen in diesem Thema ein wichtiges Grundsatzproblem und sind drauf und dran, eine neue Leitkultur-Debatte daran anzuknüpfen. Die CDU hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das Tragen von Nikab oder Burka in allen öffentlichen Gebäuden generell verbieten will – weil ein solches Verhalten der in unserer Gesellschaft üblichen offenen Kommunikation widerspreche. Damit hat die CDU die Sache vom Unterrichtsalltag entfernt und auf eine höhere Ebene gehoben. Die anderen, auf der linken Seite, pflegen immer zu fragen: „Wo sind denn die Burka-Trägerinnen? Ich habe noch keine gesehen.“ Sie meinen, das Problem bewältigen zu können, indem sie es leugnen oder zu „ganz wenigen seltenen Einzelfällen“ kleinreden. Auch das ist ein Schleier über die Verschleierungsdebatte.
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Wenn man das Tuch ein wenig hochzieht, zeichnen sich einige deutliche Umrisse ab: Wer das Thema Integration von fremden Kulturen ernst nimmt, muss eine Antwort auf die Frage finden, ob Nikab und Burka toleriert oder eben unterbunden werden sollen. Mit Blick auf den Schulalltag wird auch immer deutlicher, dass die gegenwärtigen Bestimmungen im Schulgesetz nicht taugen, effektiv gegen die Vollverschleierung von Schülerinnen anzugehen. Das ganze Dilemma wurde doch im Fall der Oberschule in Belm deutlich: Nur weil man weggesehen und das Tragen des Nikab hingenommen hat, war es nach einigen Monaten nicht mehr möglich, „die Störung des Schulfriedens“ zu behaupten. Also fehlten Mittel und Wege, die Schülerin zu einer Verhaltensänderung zu zwingen. Der Gutachter Hinnerk Wißmann aus Münster, der im Auftrag der Staatskanzlei tätig wurde, schlägt nun eine Ergänzung des Schulgesetzes vor. Dort steht bisher schlicht, Schüler seien verpflichtet, „regelmäßig am Unterricht teilzunehmen und die geforderten Leistungsnachweise zu erbringen“. Wißmann will das nun ergänzen mit der Verpflichtung für Schüler, „durch ihr Verhalten und ihre Kleidung den offenen Austausch zwischen allen Beteiligten des Schullebens zu ermöglichen“.
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Was wird nun im Landtag geschehen? Der CDU-Gesetzentwurf zum generellen Verschleierungsverbot in allen öffentlichen Gebäuden hat in dieser Wahlperiode wenig Erfolgschancen, da Rot-Grün kurz vor der Landtagswahl sowieso aus Prinzip nie einen Antrag der größten Oppositionspartei unterstützen würde. Zur Änderung des Schulgesetzes aber liegt schon ein Antrag in den Parlamentsgremien, er kommt von der FDP. Deren Vorschlag, den Schülern zu verbieten, „den Schulbetrieb oder die Ordnung zu stören“, dürfte ebenfalls von Rot-Grün nicht akzeptiert werden – weil es ein Vorschlag von einer Oppositionspartei ist. Man könnte aber zum FDP-Antrag kurz vor der endgültigen Verabschiedung im Parlament noch einen rot-grünen Änderungsantrag nachschieben, der die Formulierung des Gutachters Wißmann aufgreift. So hätte man eine Initiative der FDP umgedeutet in eine rot-grüne – und sich an die Spitze der Bewegung gesetzt. Die spannende Frage in diesem Zusammenhang ist, ob sich SPD und Grüne zu diesem Schritt durchringen können. Es wäre dann nämlich ein Vorrang des staatlichen Bildungsauftrags gegenüber der Religionsfreiheit, sofern man unterstellt, das Nikab-Tragen wäre wirklich Ausdruck von echter Religiosität und nicht nur eine verkappte politische Stellungnahme.
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In der SPD, so scheint es, würde die klare Mehrheit der Landtagsfraktion diesen Weg mitgehen wollen. Der Formulierungsvorschlag von Wißmann findet dort Anklang. Für Ministerpräsident Stephan Weil trifft das wohl auch zu. Bei den Grünen ist die Situation weniger eindeutig. Ein Teil der Fraktion möchte das Tragen eines Nikab im Unterricht unterbinden, einige andere aber lehnen eine solche Vorgabe ab. Wieder anderen missfällt, dass man eine Gesetzesänderung quasi ad hoc, kurz vor der erwarteten Ablehnung des FDP-Antrags, so eben schnell mal durchsetzen will. Dabei hätte gerade die Eile in diesem Fall auch ihren Reiz: Sollte schon in der Schulausschusssitzung am 12. Mai ein rot-grüner Änderungsantrag beschlossen werden, dann wäre ein Landtagsbeschluss schon Ende Mai oder im Juni möglich – und das geänderte Schulgesetz könnte im August, zum Start des neuen Schuljahres, bereits in Kraft treten. Eine Hängepartie wie im Belm müsste dann nicht mehr befürchtet werden, das Gesetz gäbe jeder Schulleitung auf, entschlossen gegen jede Verschleierung anzugehen.
Ob Rot-Grün dafür die Kraft aufbringt? Die nächsten Tage und Wochen werden es zeigen.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #84.