DGB fordert Stopp des Missbrauchs von Leiharbeit und Werkverträgen
(rb) Hannover. Ein wirksames Gesetz gegen den zunehmenden Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen hat der niedersächsische DGB-Vorsitzende Hartmut Tölle am Dienstag von der Bundesregierung gefordert. Die gut gemeinte Flexibilisierung des Arbeitsmarktes habe Tür und Tor für den Missbrauch geöffnet. Es gebe keine Branche mehr, in der nicht massiv versucht werde, Tarifverträge zu unterlaufen, kritisierte Tölle. Der vorliegende Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium sei zwar aus DGB-Sicht ungenügend, aber dennoch ein wichtiger Schritt, um diese Formen des Lohndumpings auszubremsen. Es dürfe jedoch im weiteren Gesetzgebungsverfahren keine zusätzlichen Aufweichungen geben, verlangte Tölle. Der Entwurf gleiche schon heute einem Flickenteppich mit viel zu vielen Schlupflöchern. Positiv zu bewerten sei, dass Leiharbeiter/innen nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden dürften und ihre Beschäftigung im Betrieb zeitlich begrenzt werde. Leider beziehe sich diese Begrenzung aber auf die jeweilige Person und nicht auf den Arbeitsplatz; damit sei ein Austausch der Beschäftigten nach 18 Monaten weiter möglich, monierte der DGB-Vorsitzende. Als ersten richtigen Schritt bezeichnete er es, dass Leiharbeiter/innen nach neun Monaten Anspruch auf gleiche Bezahlung bekommen sollen. Der DGB trete aber für eine Gleichstellung mit der Stammbelegschaft vom ersten Arbeitstag ein, wenn es keine tarifvertraglichen Regelungen gebe. Nach wie vor bestehe jedoch bei manchen Arbeitgebern die Tendenz, die Stammbelegschaft „auf Teufel komm raus“ zu reduzieren, sagte Tölle. Bei CDU und CSU sei bedauerlicherweise weiterhin eine zu starke Wirtschaftslobby am Werke, die eine Verständigung verhindere. Der DGB-Abteilungsleiter für Arbeitsmarktpolitik, Lars Niggemeyer, forderte gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Alles andere führe zu Ausbeutung und Diskriminierung. Unternehmerische Risiken würden auf Beschäftigte abgewälzt, wenn gleiche Arbeit unterschiedlich entlohnt werde. Er halte es für bedenklich, dass sich seit 2003 die Zahl der Leiharbeiter in Niedersachsen mehr als verdreifacht habe, von 26 899 auf 92 433 im Juni 2015. Nur sieben Prozent davon seien in eine Festanstellung übernommen worden. Untersuchungen hätten gezeigt, dass Leiharbeit für Arbeitslose die Chance auf eine reguläre Beschäftigung nicht erhöhe; auch ihr Verdienst bleibe durchschnittlich 20 Prozent unter dem vergleichbarer Festangestellter. Damit sei Leiharbeit keine Brücke in den Arbeitsmarkt, sondern werde zu oft zu Lohndumping missbraucht, meinte Niggemeyer.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #99.