25. Okt. 2016
Finanzen

„Die Länder begeben sich unter die finanzielle Kuratel des Bundes“

Landtagspräsident Bernd Busemann übt heftige Kritik an der Einigung von Bund und Ländern zum bundesstaatlichen Finanzausgleich. Mit ihm sprachen Klaus Wallbaum und Martin Brüning. Rundblick: Herr Busemann, teilen Sie die Euphorie, mit der vielfach der Kompromiss zum Länderfinanzausgleich begrüßt wurde? Busemann: Nein, überhaupt nicht. Bei genauerer Betrachtung der Einigung wächst das Unbehagen zumindest jener, denen der lebendige Föderalismus und die Subsidiarität weiterhin hohe Güter und eine Garantie für den Bestand der bundesstaatlichen Ordnung in Deutschland sind. Manchen dämmert das aber erst allmählich. Rundblick: Wo sehen Sie das Übel? Busemann: Bisher mussten reiche Länder für die ärmeren zahlen. Die einen litten darunter, dass sie von den Milliarden Euro an Einnahmen viel abgeben mussten, die anderen mussten sich immer wieder vorwerfen lassen, am Tropf von Bayern, Baden-Württemberg und Hessen zu hängen. Daraus fanden alle den Ausweg, dass der Ausgleich nicht mehr zwischen den Ländern stattfindet, sondern der Bund den Ländern Mittel aus der Umsatzsteuer zuweist. Das ist fatal. Rundblick: Warum? Busemann: Weil sich nun alle Länder unter die finanzielle Kuratel des Bundes begeben. Mit den Zuweisungen aus der Umsatzsteuer gehen von Anfang an Kontrollmechanismen einher, die dem Bund als Finanzier erlauben werden, Zugriff auf die Ausgabenplanung der Länder zu gewinnen. Vereinbart wurden bereits erweiterte Kompetenzen des Stabilitätsrates, der künftig die Einhaltung der Schuldenbremse überwachen soll. Außerdem soll der Bundesrechnungshof das Recht bekommen, Daten über Länderfinanzen zu erheben und zu bewerten. Schließlich soll der Bund erweiterte Weisungsrechte in der Steuerverwaltung bekommen. Rundblick: Aber es ist doch berechtigt – wer bezahlt, muss auch mitbestimmen können. Busemann: Ja, aber was mich vor allem bestürzt: Der Bund hat das Ergebnis nicht angestrebt, er ist nur einem Wunsch der Länder gefolgt. So muss nun die Frage erlaubt sein, ob die gegenwärtigen Landesregierungen es in Kauf nehmen, die Eigenstaatlichkeit der Länder mittel- und langfristig aushöhlen zu lassen, um kurzfristig eine bessere Finanzausstattung zur Erfüllung ihrer politischen Wünsche zu erlangen. Rundblick: Also verschieben sich die Gewichte zwischen Bund und Ländern. Warum ist das schlimm? Busemann: Es waren die Länder, die sich mit der Verabschiedung des Grundgesetzes zum Bund zusammengeschlossen hatten und ihn bis heute tragen. Die Länder haben Kompetenzen an den Bund abgetreten, nicht umgekehrt. Das geht auf den Wiener Kongress im Jahr 1815 zurück, als sich souveräne deutsche Länder freiwillig zum Deutschen Bund zusammengeschlossen hatten. Der Bruch dieser Kontinuität kam nur zweimal – mit den Nazis in den dreißiger und der SED in Ostdeutschland in den fünfziger Jahren. Sie führten den Zentralismus ein. Rundblick: Droht jetzt wieder Zentralismus in Deutschland? Busemann: Der Bundesrepublik wohnt eine latente Tendenz zur Kompetenzverflechtung und Zentralisierung inne. Die jetzt erzielte Einigung zum Finanzausgleich ist ein großer und potenziell fataler Schritt in diese Richtung. Die Länder haben sich immer wieder Kompetenzen und Handlungsfreiheit durch zusätzliche Finanzzuweisungen abkaufen lassen. Selten aber haben sie das in so einem großen Umfang getan, wie es jetzt geplant ist. Für die Akzeptanz der bundesstaatlichen Demokratie verheißt das nichts Gutes: Warum sollten sich die Bürger noch als Wähler und Mandatsträger im föderalen System engagieren, wenn sich der Eindruck weiter verstärkt, dort werde gar nichts mehr entschieden? Was wollen wir dann jenen entgegenhalten, die ihre Verachtung für Freiheit, Rechtsstaat und Demokratie auf Landesebene mit der Behauptung begründen, Landtage und Landesregierungen seien am Ende nur geprägt von macht- und hilflosen Politikdarstellern?
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #193.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning