(rb) Hannover. Mehr Anreize zur Ausbildungsbereitschaft bei den Altenpflegeeinrichtungen und damit einen Beitrag zum Fachkräftemangel in der Branche soll eine Altenpflegeausgleichsverordnung bieten, die Sozialministerin Cornelia Rundt mit den betroffenen Verbänden erarbeitet hat und die am Montag vom Kabinett beschlossen worden ist. Ohne entsprechende Gegenmaßnahmen könnten in der Altenpflege bereits im Jahr 2020 ca. 6500 Fachkräfte fehlen, sagte Rundt nach der Kabinettssitzung. Die Verordnung sieht vor, dass die rund 3200 Träger der Pflegeeinrichtungen und ambulanten Dienste allesamt eine Umlage in einen Ausbildungsfonds einzahlen müssen – unabhängig davon, ob sie ausbilden oder nicht. Aus diesem Fonds erhalten die ausbildenden Einrichtungen die gezahlten Ausbildungsvergütungen vollständig erstattet. Damit wäre der Wettbewerbsnachteil der ausbildenden Betriebe beseitigt, und es würde für alle Einrichtungen ein starker Anreiz geschaffen, mehr auszubilden und damit mehr jungen Menschen die Grundlage für einen zukunftssicheren Beruf zu bieten, betonte die Ministerin. Mit der Verordnung hat das Kabinett auch einen Gesetzentwurf zur Auflösung der „Stiftung Zukunft der Altenpflegeausbildung“ beschlossen, dessen Stiftungsvermögen aus Restmitteln einer ursprünglich geplanten Altenpflegeumlage stammt und das nun dem künftigen Altenpflege-Ausgleichsverfahren des Landes zugeführt werden soll. Die Landesregierung betrachtet die Ausbildungsumlage aber auch als Grundlage für die Finanzierung der vom Bund vorgesehenen generalisierten Pflegeausbildung, an die die Verordnung später gegebenenfalls noch angepasst werden müsste. Das Sozialministerium geht von der Einführung der Ausbildungsumlage im Schuljahr 2017 aus.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #232.