24. März 2023
Soziales

„Dieser Plan zur Kindergrundsicherung mindert weder die Armut noch die Bürokratie“

Der Landrat des Kreises Verden, Peter Bohlmann, ist ein Experte für die sozialen Leistungen. Als Vorsitzender des Jugend- und Sozialausschusses des niedersächsischen Landkreistages (NLT) hat er schon häufiger auf mögliche Fehlentwicklungen bei verschiedenen Reformplänen auf Bundesebene hingewiesen, etwa beim Bürgergeld. Im Interview mit dem Politikjournal Rundblick äußert sich der SPD-Politiker zu den aktuellen Überlegungen der Bundesregierung, eine „Kindergrundsicherung“ einzuführen.     

Peter Bohlmann | Foto: Landkreis Verden

Rundblick: Mit der Kindergrundsicherung verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Leistungen zu bündeln und Kinderarmut zu bekämpfen, in dem ein Garantiebetrag für alle Familien und ein Zusatzbetrag für Bedürftige eingeführt wird. Das müsste doch im Sinne der Landkreise sein. Wo liegt die Kritik?

Bohlmann: Hauptsächlich kritisieren wir die Fehleinschätzung, man könne die Armut von Kindern von der ihrer Eltern trennen. Fälschlich ist auch der Eindruck, dass die Grundsicherung den Kindern direkt ausbezahlt würde. Denn das wird nicht der Fall sein, weil bei den unter 18-Jährigen die Eltern die Anspruchsberechtigten bleiben. Ich befürchte eine reine Symbolpolitik: Armut wird über das Einkommen definiert. So ist jemand armutsgefährdet, wenn sein Einkommen weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung beträgt. Das trifft auf circa 16 Prozent der Bevölkerung und sogar 19 Prozent der Kinder zu.  Nun kann ich mit höheren Geldleistungen die Kinderarmut zwar aus der Statistik verschwinden lassen, dem komplexen Problem der Vernachlässigung und Unterversorgung von Kindern werde ich damit aber nicht gerecht. Wenn wir Kinderarmut wirkungsvoll bekämpfen wollen, brauchen wir weitere Sachleistungen. Dass diese im Modell der Bundesregierung wegfallen sollen, ist für mich unverständlich. Auch bezweifele ich, dass Doppelstrukturen in der Verwaltung eingeebnet werden, denn nach dem Plan der Regierung sollen neue Behördenzuständigkeiten entstehen und damit auch mehr Bürokratie. Das würde dann alles noch viel komplizierter machen als es heute schon ist.

Rundblick: Die genannten Punkte beziehen sich ausschließlich auf den einkommensabhängigen Zusatzbetrag für bedürftige Familien, nicht jedoch auf den Garantiebetrag, der allen Familien zugutekommen soll. Gibt es dagegen auch Einwände?

Bohlmann: Nein, gegen den Versuch der Bundesregierung, unter anderem den Steuerfreibetrag für Kinder und das Kindergeld finanziell abgesichert und verfassungskonform in einen einkommensunabhängigen Garantiebetrag zu überführen, spricht zunächst nichts. Klar ist allerdings auch, dass dies mit Armutsbekämpfung nur sehr wenig zu tun hat. Die Profiteure von Freibeträgen und von Kindergeld haben meistens ein ausreichendes oder gar hohes Einkommen. Für uns als Träger der Jugend- und Sozialhilfe muss es deshalb hauptsächlich um den vom Elterneinkommen abhängigen Zusatzbetrag gehen, indem sich etwa der Kindergeldzuschlag (KIZ), die Bedarfe für Unterkunft und Heizung sowie die Bildungs- und Teilhabeleistungen wiederfinden sollen.

Die Kindergrundsicherung bringt nach Einschätzung von Peter Bohlmann viel weniger als sich die Regierung erhofft. | Symbolfoto: GettyImages/SelectStock

Rundblick: Bei den Leistungen für Klassenfahrten, die Mittagsverpflegung, Nachhilfe oder Ausflüge plädieren die Landkreise für eine direkte Erstattung. Es sollten keine Pauschalen an die Eltern fließen. Haben Sie die Befürchtung, dass das Geld in Zigaretten und Alkohol für die Eltern investiert wird anstatt in Nachhilfelehrer für die Kinder?

Bohlmann: Suchtmittel werden nicht nur von Transferempfängern konsumiert. Aber natürlich gibt es Eltern, die einen großen Flachbildschirm für wichtiger halten als eine gesunde Matratze, ausgewogene Ernährung oder den Mitgliedsbeitrag für den Sportverein ihrer Kinder. Mit dem Problem der unterversorgten und vernachlässigten Kinder haben die Kommunen als Jugend- und Sozialämter, aber auch als Träger von Kindergärten und Schulen täglich zu tun. Zur Bekämpfung von Armut bedarf es aufsuchender Sozialarbeit, die berät und im erforderlichen Fall Kinder auch durch Sachleistungen direkt unterstützt. Ein wichtiger Baustein dazu sind im Bereich der Bildungs- und Teilhableistungen niedrigschwellige elektronische Bildungskarten im Besitz der Kinder, über die auch Anbieter wie Mensabetreiber oder Sportvereine die Beträge direkt abbuchen können.  Erreicht wurde dadurch, dass Kinder über diese Sachleistungen einen vielseitigeren und auch gelebten Zugang zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben haben. Wir pochen also auf die Sachleistungen.Auch die Fachwelt plädiert für Elternbegleitung, die bei allen Fragen der Erziehung unterstützt, um die Erziehungskompetenz und Kindergesundheit gerade bei sozial benachteiligten Familien zu stärken. Das kann nur vor Ort geschehen. Wir brauchen zur Armutsbekämpfung zuallererst funktionsfähige kommunale Netze – und nicht immer wieder neue Bundesgesetze.

Rundblick: Aber ohne zusätzliche Geldleistungen wird es doch nicht gelingen, ein Abrutschen von kinderreichen Familien mit geringen Verdienst ins Bürgergeld zu verhindern. Sie nannten selbst den Kindergeldzuschlag, den es schon gibt und der in der Kindergrundsicherung aufgehen soll.

Bohlmann: Genau! Mit der Leistung sollte für geringverdienende Familien ein Abrutschen ins Arbeitslosengeld II verhindert werden. Unterstützt wird dies, indem der Kindergeldzuschlag die Leistungsberechtigung auf Wohngeld sowie die Bildungs- und Teilhabeleistungen ergänzt. Die Probleme der Leistung liegen in der sogenannten „Abbruchkante“, den vielen erforderlichen Anträgen - und darin, dass nicht jede anspruchsberechtigte Familie die Leistungen beantragt, die ihr zustehen würden.

Rundblick: Was ist die „Abbruchkante“?

Bohlmann: Die „Abbruchkante“ beschreibt, dass ein höheres Familieneinkommen schnell zum Wegfall der Leistung führt und dann das Haushaltseinkommen insgesamt sogar sinken kann. Das heißt dann im Ergebnis, dass es für die Empfänger weniger Anreize zur Annahme einer besser bezahlten Arbeit oder zur Stundenaufstockung gibt. Bei einem geringeren Verdienst hingegen könnte das Wohngeld unter dem SGB II-Anspruch liegen und somit entfallen. Ein häufiger Wechsel der Rechtskreise SGB II und Wohngeldbezug mit Kindergeldzuschlag wäre also die Folge - und das verlangt jedes Mal von den Berechtigten neue Antragstellungen. Hier kommen die kurzen Fristen hinzu, die mit möglichen Einkommensänderungen begründet werden. Schwankende Einkommen sind im Übrigen im Niedriglohnsektor besonders ausgeprägt, weil wir hier noch häufig mit Arbeit auf Abruf und mit mehreren Jobs zu tun haben, die eine Person zur Sicherung des Lebensunterhaltes tragischerweise ausfüllen muss. Und dieser Gruppe muten wir dann auch noch eine Menge zu – an Sozialbürokratismus.

Rundblick: Das müssten Sie bitte mal näher erläutern …

Bohlmann: Beispielhaft kann eine fünfköpfige Familie mit einem Nettoeinkommen von 2028 Euro (brutto 3000 Euro), 750 Euro Kindergeld und einer Warmmiete von 1300 Euro bei der Familienkasse einen Antrag auf den Kindergeldzuschlag stellen, der dann zu einem Zuschlag für die drei Kinder von 750 Euro führt. Bei der kommunalen Wohngeldstelle ist dann das Wohngeld zu beantragen, welches wiederum - regional abhängig von Mietstufen – etwa im Landkreis Verden zu einem Zuschuss von 667 Euro führen kann. Die Familie würde in diesem Fall rund 600 Euro mehr als beim Bürgergeld bekommen. Die Grundsicherung wird das Grundproblem der unterschiedlichen Anlaufstellen aber nicht beheben, weil es das Wohngeld für Erwachsene weiterhin geben muss und wird. Wie beschrieben reichen aber leichte Einkommenssteigerungen, um entweder die Geldleistungen zu verlieren oder bei der Minderung des Verdienstes doch ins Bürgergeld abzurutschen. In den verschiedenen Anlaufstellen und der geringen Nachvollziehbarkeit scheinen auch die Hauptursachen dafür zu liegen, dass nach einer Schätzung des Bundesfamilienministeriums nur für jedes dritte anspruchsberechtigte Kind der Zuschlag von den Eltern beantragt wird.



Rundblick: Die Bundesregierung hat deshalb aber doch vor, die Bedürftigkeit vom Staat zu erfassen und die Sozialleistungen dann automatisch zu überweisen. Ist das nicht der von Ihnen geforderte Beitrag zur Verringerung von „Sozialbürokratismus“?

Bohlmann: Nein, weil nach den diskutierten Überlegungen jetzt die Finanzämter als zusätzliche Behörde zur Prüfung von Ansprüchen ins Spiel gebracht werden. Was das bringen soll, erschließt sich mir nicht – denn mehr als 40 Prozent der Bevölkerung sind gar nicht steuerpflichtig und beim Finanzamt nicht immer bekannt. Dass die Quote der Nicht-Steuerpflichtigen bei Transferempfängern und Niedriglöhnern noch wesentlich höher ist und diese in der Regel keinen Kontakt zu den Finanzbehörden haben, verschlimmert das Problem noch. Von daher müssten wieder komplizierte Datenstränge zwischen den Finanzbehörden und der Grundsicherungsstelle entwickelt werden. Erschwerend kommt hinzu, dass die Finanzbehörden sowieso nur die Einnahmen der Vergangenheit vorliegen haben, die Grundsicherung für die Kinder jedoch die aktuelle Situation der Betroffenen im Blick haben muss. Bevor man nun über die Zuständigkeit der Finanzämter für die Kindergrundsicherung nachdenkt, sollte man zunächst schauen und prüfen, wie mehr oder weniger erfolgreich die Sache mit der Grundrente gelaufen ist. Die dortige Anspruchsberechtigung wird in einem komplexen Verfahren zwischen Rentenversicherung und Finanzbehörden ermittelt. Jährlich fallen dadurch dreistelligen Millionenbeträge an, der Anteil der Verwaltungskosten an den Leistungen springt damit über zehn Prozent – das ist eine Quote, die im Vergleich zur Kommunalverwaltung erschreckend hoch ausfällt.

Rundblick: Also ist die Hoffnung auf Vereinfachung durch die Kindergrundsicherung wohl unberechtigt, oder?

Bohlmann: Ich habe eher den Eindruck, dass die derzeitigen Bürokratieprobleme noch vervielfältigt werden, weil sich alle mit dem großen Wurf beschäftigen, anstatt die konkreten Probleme unseres Transfersystems anzugehen. Eine einheitliche Bearbeitung von Wohngeld und den Kindergeldzuschlag vor Ort scheint geboten. Auch ist es zwingend, dass soziale Leistungen nicht Arbeitsanreize minimieren und die Arbeitsmarktintegration erschweren. Und das wichtigste wird sein, dass Hilfen auch die zur Selbsthilfe bei den Kindern und deren Eltern so unbürokratisch wie möglich ankommen.

Dieser Artikel erschien am 27.3.2023 in Ausgabe #056.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum