Wer soll dafür aufkommen, dass die Fülle der Verwaltungsdienstleistungen online abgewickelt werden kann? Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) unterstreicht jetzt noch einmal seine Forderung an das Innenministerium. „Das Land Niedersachsen muss die Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes kostenneutral sicherstellen und auch für die Folgekosten aufkommen“, heißt es in einem NSGB-Rundschreiben an die Mitgliedskommunen. Genannt wird ein Betrag von jährlich 180 Millionen Euro.
Der IT-Bevollmächtigte der Landesregierung, Horst Baier, schätzt das jedoch anders ein: „Aus unserer Sicht ist das die Aufgabe der Kommunen selbst.“ Das Online-Zugangsgesetz (OZG) schreibt vor, dass bis Ende 2022 die Dienstleistungen der Verwaltung online abgewickelt werden können, der IT-Planungsrat hatte daraufhin 575 Aufgaben definiert, die zu diesem Zeitpunkt über das Netz – ohne Papier und körperlichen Behördenbesuch – erledigt werden können. Der „Nationale Normenkontrollrat“, ein Expertengremium der Bundesregierung, hat vor wenigen Tagen eine Einschätzung zur Situation abgegeben und kommt darin zu dem Schluss, dass nach Einschätzung von Fachleuten die flächendeckende Umsetzung des OZG bis Ende 2022 „nicht mehr realistisch“ sei.
Damit gerät die Digitalisierung der Verwaltung derzeit an einen sehr sensiblen Punkt. Wie der IT-Beauftragte des Landes berichtet, sind die gesetzlichen Voraussetzungen auf Bundesebene bereits in den vergangenen Monaten geschaffen worden. Es soll demnächst möglich werden, über den Personalausweis und eine bundesweit einheitliche Identifikationsnummer (etwa die Steuer-ID) die Authentifizierung vorzunehmen. Das heißt: Rein rechtlich steht dem Weg, dass Bürger sich an ihrem Computer anmelden und dann Verwaltungsaufgaben online erledigen, keine Hürde mehr entgegen.
Das Land hat bereits ein Serviceportal (service.niedersachsen.de) eingerichtet. Damit sich das Angebot für die Nutzer lohnt und möglichst viele Verwaltungsaufgaben des Landes und der Kommunen hier abgewickelt werden können, müssen die Kommunen diesem System beitreten. Das ist nun allerdings nicht ohne Aufwand machbar, und gerade in vielen kleinen Kommunen arbeiten nicht viele IT-Experten, sodass eine Angliederung an das Landesportal nicht einfach problemlos möglich sein dürfte.
Der NSGB-Sprecher Thorsten Bullerdiek sagt: „180 Millionen hört sich nach viel Geld an, aber wir sind hier bei 25 Euro je Einwohner. Den Kommunen entstehen erhebliche Kosten für die Anbindung ihrer Fachverfahren, die Schulung des Personals, die Umstellung der Prozesse, die Doppelbegleitung der Bürger auf weiteren Kanälen. In Anbetracht der leeren Kassen und der bisher sehr schwachen Vorbereitung durch den Bund und das Land wird ohne diese Mittel nicht viel passieren. Die Erwartung, dass zum 1. Januar 2023 alle Dienstleistungen online erbracht werden, dürfte nicht erfüllt werden. Zudem müssen endlich die Kosten und Folgekosten vom Land für die Kommunen dringend offen gelegt werden.“
Baier weist darauf hin, dass es verschiedene IT-Dienstleister gibt wie „Open Rathaus“ oder „Rathaus direkt“, die gegen einen Pauschalbetrag bereit sind, den Kommunen die organisatorischen Probleme abzunehmen. Nur sei das eben eine Sache, die von den Kommunen selbst entschieden und auch bezahlt werden müsse. NSGB-Sprecher Bullerdiek betont nun, es gebe eine Alternative zu dem geforderten 180-Millionen-Zuschuss: „Das Land kann die kommunalen Services zur Verfügung stellen oder eine dauerhafte Finanzierung von Portalen wie ,Open Rathaus‘ oder ,Kommune 365‘ sicherstellen.“
Immerhin hat diese Vorstellung keine Aufnahme gefunden in die ersten Prioritäten des Wunschkataloges der drei Kommunalverbände (neben dem NSGB noch dem Niedersächsischen Städtetag und dem Niedersächsischen Landkreistag) für den Haushaltsplan 2022 und 2023. Bullerdiek spricht außerdem mit Verweis auf die Stellungnahme des Normenkontrollrates von einem „Kassensturz“, der nötig sei – und dass geschaut werden müsse, wie gut Bund und Länder für die Digitalisierung ausgestattet sind. Die Bundesvereinigung der Kommunalverbände rügte unlängst, dass die versprochene Unterstützung der OZG-Vorbereitungen durch das Konjunkturpaket im Umfang von 1,5 Milliarden Euro bundesweit bislang nicht geschehen sei – obwohl das anfangs in Aussicht gestellt worden sei.


