20. Dez. 2021
Inneres

Dürfen Polizeipräsidenten politische Beamte sein?: Bald wird das ein Fall für das höchste Gericht

Welche Funktionen dürfen in einer Landes- oder Bundesregierung mit dem Status „politischer Beamter“ besetzt werden - und welche nicht? Bislang hatte es in diesem Punkt eine relative Freiheit der jeweiligen Länder gegeben, nun aber wird sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bald mit dem Fall beschäftigen. Es geht konkret um die Frage, ob die Polizeipräsidenten, die als Chefs der jeweiligen Polizeiinspektionen tätig sind, als „politische Beamte“ eingesetzt werden dürfen. Das Oberverwaltungsgericht in Münster, das für das Land Nordrhein-Westfalen zuständig ist, hat Zweifel daran – und den Fall deshalb an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe übertragen. Die OVG-Richter meinen, mit dem Status werde gegen Artikel 33, Absatz 5 des Grundgesetzes verstoßen. In diesem Absatz wird auf die „hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“ hingewiesen – und damit auf die Auswahlkriterien der Eignung, Befähigung und Leistung, sowie auf das Lebenszeitprinzip der Beschäftigung des Beamten.

Symbolfoto: Animaflora

Staatssekretäre oder Regierungssprecher sind auch politische Beamte

Sobald Karlsruhe urteilt, dürfte das auch für Niedersachsen relevant werden, denn der Vorgänger des jetzigen Innenministers Boris Pistorius (SPD), Uwe Schünemann (CDU), hatte im Zuge seiner Polizeireform eine grundlegende Änderung eingeführt – an der Spitze der jeweiligen Polizeiinspektionen wurden Polizeipräsidenten als politische Beamte berufen. Zuvor waren sie Laufbahnbeamte gewesen. Der Unterschied ist, dass politische Beamte in einer besonderen Beziehung zur jeweiligen politischen Führung stehen und jederzeit ohne Angabe von Gründen in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können. Rechtfertigungen dafür muss der jeweilige Vorgesetzte, also der zuständige Minister, nicht nennen, es zählt allein eine Störung des Vertrauensverhältnisses.

Staatssekretäre sind die klassischen politischen Beamten, früher galt das auch für die Regierungspräsidenten, die in Niedersachsen, die aber vor mehr als 15 Jahren abgeschafft worden sind. Aktuell nennt das Gesetz neben den Staatssekretären noch die Regierungssprecherin, den Landespolizeipräsidenten, die sieben weiteren Polizeipräsidenten und den Präsidenten des Landesamtes für Verfassungsschutz als „politische Beamte“. Außerdem gilt das für die vier Landesbeauftragten für regionale Entwicklung. Der Präsident des Landeskriminalamtes indes hat diesen Sonderstatus nicht, er ist Laufbahnbeamter. Das heißt: Bei schwerwiegenden Verfehlungen kann er versetzt werden, doch nicht ohne Begründung – und man kann ihn auch nicht einfach in den einstweiligen Ruhestand schicken.

„Ein Polizeipräsident gehört nicht zum engsten Kreis der Berater der Regierung.“

OVG-Richter

Die Regelung ähnelt der in NRW, und das OVG in Münster musste nun über den Fall des einstigen Kölner Polizeipräsidenten Wolfgang Albers (SPD) entscheiden, der nach den Pannen beim Einsatz in der Silvesternacht 2015 abgelöst worden war – und der sich später gerichtlich gegen den einstweiligen Ruhestand wehrte. Das OVG zweifelt nun an der Rechtsgrundlage und schaltet das Bundesverfassungsgericht ein. Die OVG-Richter meinen, ein Polizeipräsident gehöre nicht zum engsten Kreis der Berater der Regierung, er sei nicht tätig an der Nahtstelle der Umsetzung politischer Ziele von der Politik in die Verwaltung. „Er ist vielmehr lediglich Leiter einer unteren und damit nachgeordneten Landesbehörde – und nimmt im Wesentlichen administrativ gesetzesvollziehende Aufgaben wahr.“ Der Eingriff in das Lebenszeitprinzip der Beamten sei bei Polizeipräsidenten falsch, da er unvereinbar sei „mit der besonderen rechtsstaatlichen Bedeutung der politischen Unabhängigkeit von Polizeibehördenleitern“, gerade mit Blick auf die Strafverfolgung und Gefahrenabwehr.

Im vergangenen Jahr hatte es an einer Stelle auch in Niedersachsen Diskussionen über die Frage gegeben, wie es um den besonderen Status der Polizeipräsidenten steht. Ende Februar wurde der Göttinger Polizeipräsident Uwe Lührig von Innenminister Boris Pistorius abgelöst, Gründe wurden nicht genannt – aber gerüchteweise wurde ein Zusammenhang mit Fehlern bei der Polizei Northeim in einem Ermittlungsverfahren hergestellt. Kritiker der Entscheidung von Pistorius rügten seinerzeit, die besondere Konstruktion des „politischen Beamten“ Lührig verhindere eine offene Kommunikation über den Fall. Des schade nun im Ergebnis vor allem dem Betroffenen, der in den einstweiligen Ruhestand gehen musste und um dessen Wirken sich Gerüchte rankten, die unaufgeklärt bleiben mussten.

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #230.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum