Frank-Thomas Hett, bis November 2022 Staatssekretär im niedersächsischen Justizministerium, hat einen juristischen Erfolg errungen. Die Entscheidung des Justizministeriums, ihn als Bewerber für die Präsidentenstelle des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg nicht zuzulassen, ist vom Verwaltungsgericht Hannover aufgehoben worden.

Ende März hatte das Justizministerium entschieden, dass der CDU-Mann Hett bereits als Staatssekretär in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden sei, und als Ruhestandsbeamter habe er „keinen Anspruch auf eine Reaktivierung in den aktiven Dienst“. Gegen dieses Votum gingen Hett und sein Anwalt Ralph Heiermann gerichtlich an – und erzielten einen ersten Erfolg. Anders als bei aus gesundheitlichen Gründen dienstunfähigen Beamten bestehe bei politischen Beamten, die aus politischen Gründen abgelöst wurden, kein Anlass zu Zweifeln an der Dienstfähigkeit.
In einer Eilentscheidung stellte das Verwaltungsgericht fest, dass das Justizministerium Hetts Bewerbung folglich hätte berücksichtigen müssen. Nun muss das Ministerium entscheiden, ob es in diesem Streit in die nächste Instanz geht, den früheren Staatssekretär einbezieht oder aber die Ausschreibung aufhebt und noch einmal von Neuem startet. Im dritten Fall könnte man vorher in der neuen Ausschreibung festlegen, dass sich ehemalige Staatssekretäre nicht bewerben dürfen.

Heikel ist der Streit vor allem deshalb, weil die Landesregierung offenbar gern Ingo Behrens, Präsident des Verwaltungsgerichts Hannover, zum OVG-Präsidenten küren möchte. Wenn man aber parallel die Bewerbung von Hett zulassen sollte, hätte dieser zumindest formal wegen seiner höheren Besoldungsstufe die besseren Startvoraussetzungen und könnte in einer Konkurrentenklage erfolgreich sein.