27. Aug. 2021
Finanzen

Finanzminister Hilbers steht vor neuer Tarifrunde

Die Wahlkämpfe sind es nicht allein, die Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers, im Nebenamt CDU-Landesvize, gegenwärtig bewältigen muss. Es steht auch noch eine neue Tarifrunde bevor, gerungen wird um die künftigen Einkommen der rund 845.000 Angestellten der Länder in Deutschland. 15 der 16 Länder (alle ohne Hessen) zählen zur „Tarifgemeinschaft deutscher Länder“ (TdL), und deren Sprecher ist Hilbers als niedersächsischer Finanzminister. Wenn voraussichtlich am 8. Oktober die Verhandlungen starten, ist Hilbers der Verhandlungsführer. Er tritt damit eine Tradition an, die schon sein Vor-Vorgänger Hartmut Möllring in schwierigen Zeiten wahrgenommen hatte. Zwischendurch lag die TdL-Führung in den Händen anderer Finanzminister, nun ist Hilbers an der Reihe. Wie Möllring eilt auch ihm der Ruf voraus, in seinen Positionen ein „harter Hund“ zu sein – auch wenn Hilbers dabei umgänglicher und geschmeidiger erscheint als seinerzeit der zuweilen etwas eckig wirkende Möllring.

Neben der Angst vor Inflation drückt die Schuldenlast

Gestern haben sich der Beamtenbund und die Gewerkschaft Verdi, die die Interessen der Beschäftigten vertreten, zu einer Klärung ihrer Forderungen getroffen. Sie fordern ein Plus von 5 Prozent in einer Laufzeit von zwölf Monaten, mindestens aber eine Summe von 150 Euro monatlich. Für das Personal in der Pflege sollen es mindestens 300 Euro monatlich zusätzlich sein. Aus Sicht der Berufsverbände leiden die Mitarbeiter unter der bereits spürbaren Inflation, die Teuerungsrate hatte im Juli schon 3,8 Prozent plus gegenüber Juli 2020 betragen. Ulrich Silberbach vom Beamtenbund hatte angekündigt, es gehe darum, „Reallohnverluste zu vermeiden“. Zudem werden die Gewerkschaftsvertreter nicht müde zu betonen, wie engagiert die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in der Corona-Zeit ihre Tätigkeiten versehen hätten – und das beileibe nicht nur in den Gesundheitsämtern. Hilbers als TdL-Vorsitzender reagierte reserviert. Die Gewerkschaften sollten „keine illusorischen Erwartungen wecken, sondern die Realitäten anerkennen“, sagte er: Die hohen Kreditaufnahmen, die mit der Pandemiebekämpfung nötig wurden, belasteten die Landesetats enorm, die erforderliche zügige Tilgung verringere den Spielraum für neue Ausgaben, vor allem im Personaletat. Zudem gebe es „strukturelle Einbrüche“ dadurch, dass mehrere Wirtschaftszweige einen dauerhaften Schaden durch die Pandemie erlitten hätten. Dies führe dazu, dass Steuereinnahmen nicht mehr wie bisher sprudeln könnten. Die Forderung von Verdi und Beamtenbund bedeute für die Angestellten eine Mehrausgabe für alle Länder von 2,4 Milliarden Euro, unter Einbeziehung der Beamten und Pensionäre sogar von 7,5 Milliarden Euro jährlich.

87.000 Vollzeit-Stellen der Angestellten im öffentlichen Dienst betroffen

In Niedersachsen sind von den Verhandlungen zunächst die 87.000 Vollzeit-Stellen der Angestellten im öffentlichen Dienst betroffen. In der Regel wird aber das Verhandlungsergebnis auf zwei andere große Gruppen übertragen, nämlich auf die 152.000 Beamten und 104.000 Pensionäre, die zum Land zählen. Bundesweit, so erläutert die TdL, bedeutet damit jedes Prozent Lohn für den öffentlichen Dienst am Ende eine Mehrausgabe für alle Länder von bis zu 1,5 Milliarden Euro. Auf Niedersachsen bezogen gilt die Faustregel bei den Angestellten, dass jeder Prozentpunkt zusätzlich die Ausgaben des Landeshaushalts jährlich um 26 Millionen Euro ansteigen lässt, bei 5 Prozent hieße das jährlich 130 Millionen Euro für das Land zusätzlich. Ein Sonderaspekt betrifft noch die Frage, inwieweit bei den Tarifverhandlungen auch über die Eingruppierung der Mitarbeiter gesprochen wird. Die Arbeitgeber möchten den „Arbeitsvorgang“ näher definieren. Dahinter steckt offenbar das Ziel, dass eine höhere Eingruppierung von Mitarbeitern dann nicht mehr zwangsläufig sein soll, wenn der Anteil der anspruchsvolleren Verwaltungsarbeiten ein gewisses Minimum nicht übersteigt. Die Gewerkschaft Verdi wittert hinter diesem Thema den Versuch der Arbeitgeber, das Eingruppierungssystem insgesamt in Frage zu stellen. Von Hilbers heißt es indes, es gehe doch lediglich um eine genauere Bewertung der Arbeitsvorgänge als bisher. Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bedeute leider eine automatische Höherstufung auch schon bei einem kleinen Anteil an anspruchsvolleren Tätigkeiten.

Als Bund und Kommunen im vergangenen Jahr verhandelten, kam ein Plaus von 1,4 Prozent ab April 2021 heraus – und nochmal 1,8 Prozent ein Jahr später. Das war schon bescheidener als der Abschluss für die Länder-Beschäftigten vor drei Jahren, als Gewerkschaften und Länder eine Anhebung in drei Stufen um insgesamt acht Prozent vereinbarten – mit erheblichen Kosten für die Länderhaushalte. Allerdings fiel das auch in die Phase kräftig wachsender Steuereinnahmen, von denen jetzt nach Corona keine Rede mehr sein kann.

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #148.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter