19. Juni 2018
Inneres

Fragestunde im Landtag soll lebhafter werden

Die Abgeordneten im niedersächsischen Landtag sollen mehr Rechte bekommen. Dazu soll voraussichtlich im August-Plenum die Geschäftsordnung geändert werden. Der Antrag von SPD- und CDU-Fraktion liegt dem Politikjournal Rundblick vor. Geplant ist demnach eine Fragestunde, bei der die Fraktionen abwechselnd in jedem Plenum zwei Fragen stellen können und an deren Ende eine Aussprache eröffnet wird. Die Länge der Aussprache orientiert sich an den Antworten der Landesregierung. Im Antrag heißt es: „Jede Fraktion erhält vier Minuten Redezeit. Hat die Landesregierung im Rahmen der Behandlung der Anfrage einschließlich Zusatzfragen und der Aussprache mehr als 15 Minuten Redezeit in Anspruch genommen, so erhält jede Fraktion eine entsprechende zusätzliche Redezeit.“ Die Abgeordneten sehen sich durch diese Regelung gestärkt. So ermögliche die Aussprache, dass sich nicht allein die Landesregierung bei Anfragen präsentieren, sondern auch die eigene Sichtweise dargestellt werden könne. Die Dringlichen Anfragen bleiben derweil erhalten. Darüber hinaus soll es künftig möglich sein, mehr Fragen einzureichen als bisher. Jeder Abgeordnete soll innerhalb eines Monats bis zu zwei kleine Anfragen an die Landesregierung richten können, die für eine kurzfristige schriftliche Antwort geeignet sind. Eine längere Wartezeit durch längere Fristen entfiele damit.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #115.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning