27. Mai 2016
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Gastkommentar: Integration gelingt in den Städten und Gemeinden!

von Dr. Marco Trips (rb) Deutschlands Kommunen haben im letzten Jahr über eine Million Menschen aufgenommen. Die Zuwanderung erfolgte in einer unkontrollierten Welle ohne ordentliche Registrierung. Die Unterbringung dieser Menschen ist nicht durch den Bund, nur in Teilen durch das Land, aber vor allem in den Städten und Gemeinden sichergestellt worden – auch dort nur mit großer Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger. Durch die Schließung der Balkanroute und das Abkommen mit der Türkei ist die ungesteuerte Zuwanderung derzeit zunächst stark begrenzt. Dies gibt allen Ebenen Zeit, sich über die Integration und die finanziellen Herausforderungen Gedanken zu machen. Zuwanderung und mithin Integration indes werden weitergehen. Der Leiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Frank Weise, hat ausgegeben, dass bis zum Jahresende alle zugewanderten Menschen registriert und, soweit vollständige Unterlagen und Erkenntnisse vorliegen, auch ihre Asylanträge beschieden werden sollen. Selbst bei einem Teilerfolg hätte dies zur Folge, dass die dann anerkannten Asylantragsteller in das SGB II gelangen und dort einen Anspruch auf Kosten der Unterkunft haben. Diese Kosten belasten die Kommunen enorm. Der Bund verfügt im Gegensatz zu den Kommunen über mehr Geld als Aufgaben. Es ist daher unabdingbar, dass er diese zuwanderungsbedingten Kostensteigerungen vollständig übernimmt. Bei der weiteren Ankündigung des Bundes, darüber hinaus „substanziell“ in finanzielle Unterstützung der Integration einsteigen zu wollen, darf allerdings nicht zu kleinteilig gedacht werden. Die Kommunen haben bewiesen, wozu sie fähig sind, wenn sie gefordert werden. Sie brauchen daher bei der Integration keine Einzelprogramme, sondern eine Grundfinanzierung über kommunale Umsatzsteuerpunkte. Hätten wir bei der Unterbringung erst Anträge stellen müssen, würden die Menschen noch heute auf der Straße sitzen. Sollten die Gelder dennoch über die Kassen der Länder laufen, muss der niedersächsische Ministerpräsident eine vollständige Weiterleitung zusagen. Wohlgemerkt: Es geht um Kosten der Integration in den Städten und Gemeinden, nicht um die Finanzierung der Erstunterbringung beim Land! Habt Zutrauen in die Kraft und Verantwortlichkeit der Städte und Gemeinden! Zu finanzieren gibt es einiges: Vorhaltekosten der Unterkünfte, die nicht mehr oder noch nicht belegt sind – die Unterbringungspauschale des Landes gibt es nur für tatsächlich untergebrachte Antragsteller, die noch nicht beschieden sind. Viele Städte und Gemeinden haben hauptamtliches Personal eingestellt, um die ehrenamtlich Tätigen zu unterstützen und zu koordinieren. Diese Netzwerke müssen erhalten bleiben, damit die Integration vor Ort weitergeführt wird und gelingt! Es müssen Kindergartenplätze nebst Personal, Schulerweiterungen und Sozialarbeiter bezahlt werden. Nur wenn die zu uns gekommenen Menschen vor Ort in allen Lebensbereichen teilhaben können (und teilweise auch dazu verpflichtet werden), können wir eine annähernde Integration erreichen. Was bleibt? Die Erkenntnis, dass wir das Ende der Zuwanderung noch lange nicht erreicht haben. Die Erkenntnis, dass über das Asylrecht nicht der Fachkräftemangel bewältigt wird, ein gescheiterter Asylantrag von Menschen mit gefragter beruflicher Qualifikation aber andererseits nicht eine Zuwanderung verhindern darf. Im Übrigen ist nicht einsehbar, warum diejenigen, die arbeiten können, es aus irgendwelchen Gründen nicht dürfen. Wer Arbeit verhindert, schafft Kriminalität! Der Bundestag muss sich gerade wegen der AfD jetzt Gedanken machen, wie Zuwanderung organisiert werden soll. Vielleicht brauchen wir kein wirklich neues Gesetz – aber dennoch die öffentliche Debatte, wie konsequent wir bestehende Regelungen vollziehen und wer sie wo vollzieht. Vielleicht in Hotspots in Griechenland, Italien oder sogar Nordafrika? Die Fragestellungen liegen doch auf der Hand. Hierzu gehört im Übrigen auch, sich zu fragen, was mit den hunderttausenden Menschen geschehen soll, deren Antrag abgelehnt worden ist. Hier scheint eine Regelung für Altfälle vor 2015 und konsequente Abschiebungen für die übrigen sinnvoll, um nicht weitere Zuwanderungsströme zu befördern. (Unser Gastkommentator ist Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes)
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #101.
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