Von Prof. Dr. Hubert Meyer
(rb) Im Braunschweiger Raum läuft es nach Meinung vieler Beobachter nicht so rund, wie man sich das wünschen würde. Ursache für die Schwierigkeiten sollen in erster Linie die unzureichenden Verwaltungsstrukturen sein. Einzelne Initiativen aus der Region, etwas zu ändern, scheiterten allesamt. Manche der Vorschläge waren wohl eher Ausdruck von Ratlosigkeit denn Beitrag zur Problemlösung. Andere wurden aus dem Hintergrund torpediert, weil sie vorgeblich das „Machtgefüge“ zwischen den Oberzentren gefährdeten.
Nun hat erstmals ein Vorschlag den Niedersächsischen Landtag erreicht. Das „Gesetz zur institutionellen Stärkung und Weiterentwicklung des Zweckverbandes Großraum Braunschweig“ (ZGB) klingt technisch und kommt inhaltlich unscheinbar daher. Dem ZGB, einem gesetzlichen Zusammenschluss von fünf Landkreisen und drei kreisfreien Städten mit zwei Aufgaben (öffentlicher Nahverkehr und Regionalplanung) sollen einige weitere Koordinierungs- und Planungsaufgaben übertragen werden. Schade, dass die Aufgaben teilweise schon beim ZGB liegen oder von anderen Akteuren wahrgenommen werden, die ihre Kompetenz durchweg behalten sollen. Für die bisher nicht in der Verbandsversammlung vertretenen Hauptverwaltungsbeamten wird ein eigenes Gremium mit gewissen Vetorechten installiert, so dass der ZGB dann fünf Organe hätte. Ob das dazu führt, den Streit in der Region zu verringern?
Im Osten also nichts Neues? Weit gefehlt! In Art. 3 sieht der von den Landtagsfraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP eingebrachte Entwurf die Urwahl der Verbandsversammlung ab dem Jahr 2021 vor. Eine Direktwahl eines Gebietes von der Größe eines Regierungsbezirkes (5124 Quadratkilometer) mit deutlich über einer Million Einwohnerinnen und Einwohner (1,15 Millionen) für ein Verwaltungsgebilde mit zwei Aufgaben und 37 Mitarbeitern!
Das kann niemand ernsthaft wollen. Nur der Sprecher der Fraktion der Grünen hat in der ersten Lesung deutlich zum Ausdruck gebracht, worum es in Wahrheit geht: Es geht um den Einstieg in eine verfasste Region Braunschweig. Politisch mag man sich wundern, wer die Idee eines früheren Braunschweiger Oberbürgermeisters nunmehr befördert. Gleichsam durch die Hintertür und ohne jegliche öffentliche Diskussion wird die Schablone für eine Verwaltungsreform in Niedersachsen geschaffen, die die Axt an die Wurzel der kommunalen Selbstverwaltung legen würde.
Ein Nebeneinander von vier kommunalen Verwaltungsebenen (Gemeinden, teilweise Samtgemeinden, Landkreise und Region) kann es auf Dauer wohl kaum geben. Perspektivisch könnte dies nur bedeuten: Auflösen der fünf Landkreise, Verlust der Kreisfreiheit der Städte Braunschweig, Wolfsburg und Salzgitter und eine Gemeindegebietsreform, die nichts mehr mit den bisherigen Gemeindegrößen zu tun haben würde. Und eine solche Verwaltungsstruktur würde nicht auf den Braunschweiger Raum beschränkt sein, sondern hätte schon aus verfassungsrechtlichen Gründen Auswirkungen auf das gesamte Land. Ein wahrhaftiger Verwaltungs-Trojaner ungeheuren Ausmaßes.
Aber in den Bauch des hölzernen Pferdes haben in der Verbandsanhörung viele geschaut. Es gibt heftige Abwehrreaktionen bei der ganz überwiegenden Zahl der Mitglieder des ZGB. Die kommunalen Spitzenverbände lehnen das Vorhaben mit teilweise mehr als deutlichen Worten vehement ab. Der Plan des Durchschleusens ohne öffentliche Diskussion ist gescheitert. Die Landrätekonferenzen in Lüneburg-Stade und Weser-Ems haben sich äußerst kritisch in die Diskussion eingeschaltet. So wird es nicht gehen, heißt es einhellig.
Für einen Außenstehenden erschließt sich im Übrigen bis heute nicht, welche Gründe es dafür gibt, die Braunschweiger Städte und Landkreise für einzelne Aufgabenwahrnehmungen unter die Kuratel des Landesgesetzgebers in Hannover zu stellen. Für die vielerorts sinnvolle Zusammenarbeit stellt der Landesgesetzgeber mit dem Niedersächsischen Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit ein modernes Gesetz zur Verfügung. Es achtet die Selbstverwaltung der Beteiligten, überlässt es insbesondere den Mitgliedern zu entscheiden, welche Aufgaben übertragen werden, kommt mit zwei oder drei Organen aus und kennt aus guten Gründen selbstverständlich keine Direktwahl der Verbandsversammlung.
(Unser Gastkommentator ist Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistags)Dieser Artikel erschien in Ausgabe #95.