17. Juni 2016
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Gleichstellungsminister/innen wollen Flüchtlingsmädchen und -frauen stärken

(rb) Hannover. Die 26. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenminister/innen der Länder (GFMK) hat am Donnerstag unter Vorsitz der niedersächsischen Ressortchefin Cornelia Rundt nach zweitägiger Beratung in Hannover umfassende Beschlüsse gefasst: Neben dem Leitantrag zur Gestaltung einer geschlechtergerechten Zukunft für die jungen Generationen, den gemeinsam mit der Kultusministerkonferenz erarbeiteten Leitlinien zur „geschlechtersensiblen Erziehung, Bildung und Ausbildung“, der qualitativen Fortentwicklung der Unterstützung von Gewaltopfern und der Verschärfung des Sexualstrafrechts („Nein heißt nein!“) stand die ausführliche Beschäftigung mit dem Thema „Gleichstellung und Migration“ im Mittelpunkt der Konferenz. Es sei ebenso wichtig, den Wert der Gleichstellung zu betonen, wie mit konkreten Integrationsmaßnahmen dafür zu sorgen, dass Frauen ihre Potenziale entfalten und gewaltfrei leben könnten. Jetzt müsse der gesellschaftliche Diskurs dafür genutzt werden, um die Menschen stärker für die Belange aller Frauen zu sensibilisieren sowie die Chancen, die sich für Deutschland als Einwanderungsland ergäben, aktiv für die Gleichstellung zu nutzen, betonte Rundt. In dem Abschlusspapier der Frauenminister/innen wird es u.a. als „falsch“ bezeichnet, dass bei der Integration von Flüchtlingen meist erst in zweiter Linie an die zugewanderten Frauen gedacht werde. Gut integrierte Frauen wirkten positiv in die ganze Familie, sei es am Arbeitsmarkt oder im sozialen Umfeld. Zudem ermögliche eine gelungene Integration den Frauen die Selbstsicherheit, die sie für ein emanzipiertes Leben in Deutschland benötigten. Die GFMK hat sich zuvor ausführlich mit der Lage der nach Deutschland geflüchteten Frauen beschäftigt: Nach aktuellen Untersuchungen wollen mehr als drei Viertel aller weiblichen Flüchtlinge in Deutschland eine Berufstätigkeit aufnehmen. Daher sei es wichtig, dafür die Voraussetzungen zu schaffen, indem Frauen mindestens entsprechend ihrem Anteil an der Gesamtzahl der Flüchtlinge an Maßnahmen der Sprachförderung, Kompetenzfeststellung und beruflichen Eingliederung teilnehmen könnten. Die GFMK hält dazu in ihrem einstimmigen Beschluss die Sicherung der Kinderbetreuung während der Teilnahme an Integrationsmaßnahmen für ebenso wichtig wie frauenspezifische Maßnahmen, Teilzeit- und Online-Module. Zudem soll das Bundesinnenministerium in asyl- und aufenthaltsrechtlichen Vorgaben die besondere Lage gewaltbetroffener Frauen berücksichtigen. Dies gilt vor allem für Residenz- und Wohnsitzauflagen. Es könne nicht sein, dass gesetzliche Bestimmungen Frauen verpflichteten, bei ihren gewalttätigen Partnern auszuharren. Eine Ausnahme von räumlichen Beschränkungen müsse in solchen Fällen zeitnah erteilt werden, forderte Rundt. Einstimmig hat sich die GFMK auch dafür ausgesprochen, dass in den Integrationskursen in stärkerem Maße als bisher über die Gleichberechtigung von Mann und Frau in Deutschland informiert wird. Die Aufstockung der Stundenzahl um 40 pro Kurs wird als „guter Weg“ gesehen. Die nächste Konferenz wird 2017 in Thüringen stattfinden. Ein Schwerpunkt wird dann die Alterssicherung von Frauen sein.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #116.
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