Die SPD/CDU-Koalition plant mit der Novelle der Kommunalverfassung eine entscheidende Änderung: Bürgerentscheide sollen sich künftig nicht mehr auf die Standorte von Krankenhäusern beziehen können.

Die Finanzen der MHH sind selbst ein Fall für die Notaufnahme
– Foto: schulzfoto

Ein entsprechender Entwurf einer Reform liegt jetzt den Verbänden zur Stellungnahme vor. Damit reagieren Sozial- und Christdemokraten auf mehrere kommunale Reformplanungen für die Auflösung kleiner Kliniken und die Neugründung neuer Einheiten, die es in den vergangenen Jahren an mehreren Orten gegeben hat.

Ausnahmen gibt es bereits jetzt

Häufig hatten solche Debatten Bürgerproteste und Bürgerentscheide zur Folge – beispielsweise in Ostfriesland. Der geplante Neubau eines Zentralklinikums für die kreisfreie Stadt Emden und den Kreis Aurich verzögerte sich beispielsweise um zwei Jahre, weil in einem ersten Bürgerentscheid die Mehrheit in Emden 2017 dagegen war – dann aber 2019 doch dafür. Inzwischen wird von einer erheblichen Baukostensteigerung ausgegangen. Vor wenigen Monaten erst hat die Standortdebatte über einen Krankenhausneubau im Heidekreis eine höchst emotionale Diskussion ausgelöst.

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Schon bisher gibt es in der Kommunalverfassung eine Liste von Themen, die von kommunalen Bürgerentscheiden ausdrücklich ausgenommen sind – das betrifft etwa Planfeststellungsverfahren, förmliche Verwaltungsverfahren oder Mülldeponien und Abfallanlagen, ebenso immissionsschutzrechtliche oder wasserrechtliche Zulassungsverfahren.

Auf Vorschlag von SPD und CDU soll nun noch eingefügt werden, dass Angelegenheiten nicht Gegenstand von Bürgerentscheiden werden dürfen, die die Kommune als Träger von Krankenhäusern oder des Rettungsdienstes betreffen.

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