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Die Grünen zeigten sich mit dem Gesetz zum Ladenschluss unzufrieden. „Wo Arbeitsschutz draufsteht, sollte auch Arbeitsschutz drin sein. Mit dem Gesetz wird der sonntägliche Arbeitsschutz aufgeweicht“, sagte die Viehoff. Es sei keine Frage, dass Mitarbeiter der Feuerwehr, Krankenhäuser und Polizei auch am Sonntag arbeiten müssten. Für den „schnöden Mammon“ oder einfach nur, weil man einkaufen wolle, sollte ihrer Meinung nach aber kein Geschäft öffnen. Das habe das Bundesverfassungsgericht auch deutlich gemacht.
Die FDP-Abgeordnete Sylvia Bruns wunderte sich über Viehoffs Arbeitsschutz-Argumentation. Sie haben viele Jahre im Einzelhandel für einen schwedischen Bekleidungsunternehmens gearbeitet. Sie kenne die Arbeit aus der Perspektive als Aushilfe und als Abteilungsleiterin. „Ich kann mich erinnern, dass wir uns damals um die Sonntagsarbeit regelrecht geschlagen haben. Wir bekamen Zulagen und Freizeitausgleich. Das haben wir damals gerne genommen“ , berichtete Bruns.
Der AfD-Abgeordnete Stephan Bothe konnte der Sonntagsöffnung für Arbeitnehmer dennoch nichts Gutes abgewinnen. Der Wettlauf um die Kunden laufe auf dem Rücken der Arbeitnehmer, ohne dass diese dadurch mehr verdienen würden. Die Politik dürfe nicht die Sonn- und Feiertagsruhe den „neoliberalen Begehrlichkeiten der Märkte unterordnen und das Kulturgut auf dem Altar des grenzenlosen Raubtierkapitalismus opfern“.
Der SPD-Sozialpolitiker Uwe Schwarz, der nicht zum ersten Mal als Abgeordneter an der Änderung des Ladenschlussgesetzes beteiligt war, meint am Dienstag im Landtag: „Es gibt Gesetze, die packt man möglichst nicht an, es sei denn, man wird dazu gezwungen. Das Ladenschlussgesetz gehört in diese Kategorie.“
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