11. Juli 2022
Finanzen

Grüne rätseln: Ab wann gilt der höhere Energiestandard für Neubauten des Landes?

Grünen-Finanzpolitiker Gerald Heere fragt sich, nach welchen Standards das neue "Zentrum für Wissenschaftsreflexion" gebaut wird. | Foto: Grüne, Michel + Wolf Architekten, Montage: Rundblick

Der Fall des geplanten „Zentrums für Wissenschaftsreflexion“ in Hannover-Herrenhausen soll es nun an den Tag bringen: Wie hält es die Landesregierung mit den strengeren Vorgaben für den Klimaschutz bei den eigenen Gebäuden? Über die Freigabe der Baumittel von insgesamt 19,3 Millionen Euro (davon ein Landesanteil von 12 Millionen) für dieses Zentrum sollte der Haushaltsausschuss des Landtags vor wenigen Tagen entscheiden – er tat es aber nicht. Dabei gibt es keine Zweifel an dem Projekt der Leibniz-Universität Hannover als solchen, wohl aber an der Art der Ausführung.

Der Grünen-Finanzpolitiker Gerald Heere hatte sich erkundigt, inwieweit das Vorhaben schon den neuesten Kriterien des Klimagesetzes entspricht, das erst Ende Juni im Landtag verschärft worden war. Eine klare Antwort darauf konnte die Landesregierung in der Ausschusssitzung nicht geben – und so wurde die Freigabe der Mittel vertagt. Das ist kein Skandal und gefährdet den Bau sicher nicht, zeigt aber aus Sicht von Heere die Unsicherheit, die rund um die neuen Baustandards herrscht. „Wir haben uns von Anfang an dafür eingesetzt, dass mehr Transparenz und Klarheit herrschen soll, gerade auch mit Blick auf die Vorgaben bei Landesbauten, die unbedingt eingehalten werden müssen“, betonte Heere im Gespräch mit dem Politikjournal Rundblick.

Im neuen Klimagesetz, das der Landtag Ende Juni beschlossen hatte, wird in Paragraph 11 der „Energiestandard 40“ festgelegt als neue Mindestnorm für den Neubau landeseigener Gebäude. Das heißt, dass der Primärenergieverbrauch maximal 40 Prozent des Wertes eines Referenzgebäudes (also eines Vergleichsgebäudes im herkömmlichen Stil) betragen darf, dass die Wärmedämmung optimal sein muss und sämtliche modernen Methoden der Energieeinsparung genutzt werden sollen. Im Gesetzblatt veröffentlicht wurde das Klimagesetz am 6. Juli, dem Tag, an dem auch der Haushaltsausschuss des Landtags über die Freigabe der Mittel für das „Zentrum für Wissenschaftsreflexion“ entscheiden sollte.

Grafik: Michel + Wolf Architekten

Heere warf in der Sitzung die Frage auf, was denn wohl der entscheidende Startpunkt für die strengeren Auflagen für Klimaschutz sein solle – da biete sich ja das Inkrafttreten des Gesetzes an. Allerdings ist in Paragraph 11 noch eine Einschränkung vorgesehen: Für Gebäude, deren Bau vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes gestartet ist, gilt der neue Standard noch nicht. Daran schließt sich nun die Frage an, welcher konkrete Zeitpunkt mit dem „Baubeginn“ gemeint sein kann. Vertreter des Landesrechnungshofes hatten die Ansicht vertreten, maßgeblich solle der Beschluss des Haushaltsausschusses über die „Haushaltsunterlage Bau“ (HU Bau) sein, also jenes Dokument, das die „Freigabe“ der Mittel auslöst. Diese HU Bau zum „Zentrum für Wissenschaftsreflexion“ hatte jetzt auf der Tagesordnung des Haushaltsausschusses gestanden.

Für juristische Feinschmecker spannend dürfte jetzt die Frage sein, ob erst der Beschluss über eine HU Bau den Baustart dokumentiert – oder schon deren Vorbereitung, die natürlich auch im Fall des „Zentrums für Wissenschaftsreflexion“ lange vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes liegt. Von der Antwort auf die Frage hängt ab, welcher Bau-Standard für das neue Gebäude verbindlich ist, ein sehr strenger (nach den neuen Kriterien des Gesetzes) oder ein weniger strenger.

Heere verweist in diesem Zusammenhang auf eine Landtagsdebatte Ende Juni, in der diese Frage schon einmal kurz aufgeflammt sei, als nämlich Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) mit dem Thema von der Opposition konfrontiert wurde. Der Minister hatte erklärt, alle laufenden Bauvorhaben wolle man „so weit wie möglich“ an die neuen Bestimmungen anpassen – auch wenn das laut Gesetz noch nicht verpflichtend sei. Was genau das bedeutet, will Heere in der nächsten Sitzung des Haushaltsausschusses am morgigen Mittwoch noch einmal erfragen.

Dieser Artikel erschien am 12.7.2022 in Ausgabe #130.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum