5. Okt. 2015
Archiv

Grüne wollen ans Landesmediengesetz ran

(rb) Hannover. Nachdem die Medienpolitik weder in den Koalitionsverhandlungen nach dem Regierungswechsel 2013 noch im rotgrünen Koalitionsvertrag oder im bisherigen Regierungshandeln eine tragende Rolle gespielt hat, wollen die Grünen jetzt offenbar an das Landesmediengesetz ran, das zuletzt 2011 geändert wurde. Schwerpunkte sollen die Stärkung des Bürgerfunks in Niedersachsen und die neue Zusammensetzung der Versammlung der Landesmedienanstalt (NLM) sein. Die NLM-Versammlung ist zwar ein ehrenamtliches Organ, hat aber wichtige Kompetenzen wie etwa die Vergabe und Verlängerung von Sendelizenzen für den privaten und nichtkommerziellen Rundfunk sowie für den Haushalt der Landesmedienanstalt. Um die Besetzung der Versammlung mit sogenannten gesellschaftlich relevanten Gruppen gibt es seit jeher Gerangel, ebenso wie dies bei den Rundfunk- und Verwaltungsräten des öffentlichrechtlichen Rundfunks der Fall ist. Im Idealfall wären diese Gremien allesamt ein Spiegel der Gesellschaft: Generationen, soziale Schichten und alle relevanten Strömungen müssten möglichst entsprechend der Realität in den Gremien repräsentativ gemischt sein. Das ist graue Theorie. In Wirklichkeit ist etwa die NLM-Versammlung in ihrer aktuellen Zusammensetzung mit einem Altersdurchschnitt von 54 Jahren zu alt und zu bildungsbürgerlich. Einen VW-Facharbeiter sucht man vergebens unter den 26 Mitgliedern, die von den im Landtag vertretenen Parteien sowie den gesellschaftlich relevanten Gruppen nach § 39 Landesmediengesetz am 10. März 2010 für eine Amtszeit von sechs Jahren entsandt wurden. Daran trägt der Gesetzgeber allerdings keine Schuld. Die entsendungsberechtigten Organisationen entscheiden autonom. Gern werden aktive oder ehemalige Funktionäre, Rentner oder Pensionäre benannt. Nach dem Willen der Grünen sollen künftig u.a. auch Lesben- und Schwulenverbände vertreten sein. Jede Landtagsmehrheit hat die Legitimation, die gesellschaftliche Relevanz bestimmter Gruppen neu zu bewerten. Zu Recht hat das Bundesverfassungsgericht im ZDF-Urteil vor der Gefahr von Verkrustungen in Gremien gewarnt. Allerdings darf bezweifelt werden, ob es nur hehre Motive gibt, die Versammlung neu zuzuschneiden. Selbstverständlich wurde 2003 von Schwarz-Gelb wie jetzt von Rot-Grün auch beabsichtigt, die Mehrheitsverhältnisse im Landtag auf die Versammlung der NLM zu übertragen. Die Novelle scheint insbesondere den Grünen am Herzen zu liegen. Die SPD verfolgt dieses Vorhaben bislang eher als Beifahrerin. Auch die Staatskanzlei hält eine Gesetzesänderung offenbar nicht für vordringlich. In dieser Gemengelage könnten die Grünen ihre Ziele möglicherweise im raschen Alleingang erreichen und dem neuen Gesetz rechtzeitig vor der Neukonstituierung der NLM-Versammlung im Frühjahr 2016 ihren Stempel aufdrücken.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #181.
admin
Autoradmin