8. Nov. 2021 · 
Umwelt

Grüne wollen Landesgesellschaft den Moorschutz in Niedersachsen übertragen

Bisher, sagt der Grünen-Fraktionsvize Christian Meyer, verteile sich der Schutz der Moore auf drei oder vier verschiedene Dienststellen des Landes. Das werde der großen Aufgabe aber nicht gerecht. Daher schlagen die Grünen vor, eine Landesgesellschaft oder einen eigenen Landesbetrieb zu gründen.

Das Pietzmoor bei Schneverdingen in der Lüneburger Heide. | Foto: GettyImages/HPS-Digitalstudio

Dieser soll es als vorrangiges Ziel ansehen, die Moorflächen zu verwalten, teilweise aufzukaufen, Konzepte für die Wiedervernässung zu entwickeln und diese im Dialog mit den Grundeigentümern und den Bauern umzusetzen. Auch die Aufnahme von Krediten soll der landeseigenen Gesellschaft gestattet werden, ebenso die Beantragung von EU- und Bundeszuschüssen und die Kooperation mit privaten Investoren. „Vielleicht kann so eine Gesellschaft schneller und flexibler agieren als eine Behörde“, meint Meyer.

Entwässerung der Moore verursacht jährlich elf Prozent des CO2-Ausstoßes

Meyer und Grünen-Fraktionschefin Julia Hamburg sprechen von der enormen Bedeutung der Moore für den Klimaschutz. Die Entwässerung der Moore verursache derzeit jährlich elf Prozent des CO2-Ausstoßes, 17 Prozent sind Verkehrsimmissionen und 28 Prozent die landwirtschaftliche Nutzung. Wenn aber ein Moor wiedervernässt und damit in seinen ursprünglichen Zustand zurückversetzt wird, binde das viel stärker Kohlendioxid als es etwa die Wälder tun. 38 Prozent der deutschen Moorflächen liegen in Niedersachsen, das sind insgesamt fast 400.000 Hektar, der Bund hat bisher schon 230 Millionen Euro als Fördersumme für den Moorschutz bereitgestellt – und Meyer meint, Niedersachsen könne „das Moorland Nummer eins“ werden, müsse Konzepte liefern und Zuschüsse einfordern. Die rot-schwarze Landesregierung habe bei der „Hannoverschen Moorgeest“ in der Wedemark (Region Hannover) nicht durch Schnelligkeit geglänzt, die Flurbereinigung sei verzögert worden und man weigere sich, zum Mittel der Enteignung zu greifen.

Die Renaturierung schreite hier somit nicht voran. Landesweit gebe es 36.000 Hektar Moorerhaltungsflächen im Landesraumordnungsprogramm, diese seien für den Moorschutz reserviert. Jetzt müsse es darum gehen, mit klugen Formen der Bewirtschaftung eine Vernässung zu organisieren und diese mit den Grundeigentümern zu vereinbaren. Auch um die Ablösung der für Jahrzehnte verbrieften Torfabbaurechten in anderen Gegenden könne es gehen. Solange noch Torf für den Gartenbau angeboten werde, könnten Bauern alternative Produkte wie Torfmoos oder andere Pflanzen, die den ähnlichen Zweck wie Torf erfüllen, kaum gewinnbringend produzieren. Es müsse dann auch darum gehen, dass Schilfanbau oder Torfmoosanbau auf vernässten Flächen von der EU ähnlich anerkannt und subventioniert wird wie herkömmliche Landwirtschaft. Die meisten niedersächsischen Moorflächen liegen in den Kreisen Ammerland, Cuxhaven, Leer, Rotenburg und Osterholz.  

FDP pocht auf Verfassungsänderung: Quoten für Normenkontrollverfahren absenken

Die FDP will erreichen, dass in der Landesverfassung die Quoren für Normenkontrollverfahren vor dem Staatsgerichtshof abgesenkt werden – von derzeit einem Fünftel des Landtags (das wären mindestens 28 Abgeordnete) auf zehn Prozent (14 Abgeordnete) oder zwei Fraktionen. Derzeit könnten Grüne und FDP gemeinsam keine verfassungsrechtliche Überprüfung eines Gesetzes in Bückeburg durchsetzen, sie bräuchten dafür die Hilfe früherer Abgeordneter der einstigen AfD-Fraktion, doch das lehnen sie ab. FDP-Fraktionsvize Jörg Bode hat zwei Gesetze im Blick, die Gegenstand einer solchen gerichtlichen Überprüfung werden sollten – der Wechsel zu d’Hondt bei der Mandatszuteilung für kommunale Ausschüsse und das Gesetz zum Corona-Sondervermögen. In Hessen wurde das dortige Corona-Sondervermögen jüngst vom dortigen Staatsgerichtshof gekippt, da es mehrere Ausgaben enthielt, die nicht im engeren Sinne als solche zur Abwehr der Pandemie hätten interpretiert werden können. Nun mutmaßt die FDP, dass dies auch beim niedersächsischen Corona-Sondervermögen so sein könne. Daher sei eine Überprüfung vor dem Staatsgerichtshof dringend geboten – allein die Verfassungslage lasse derzeit diesen Weg aber nicht zu.

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #200.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum

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