18. Sept. 2026
NotizBildung

Grundschullehrer verliert im Arbeitszeit-Streit

In einer jahrelangen Streitfrage steht jetzt ein endgültiger Richterspruch fest: Lehrer dürfen Mehrarbeit nicht selbst feststellen und dem Land in Rechnung stellen.

Der pensionierte Grundschulleiter Frank Post aus Hannover, der seit vielen Jahren für seine Überstunden entschädigt werden will, hat nun endgültig eine juristische Niederlage erlitten. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Post "keinen Anspruch auf finanziellen Ausgleich für rechtswidrige Mehrarbeit" habe. Wenn Grundschulleiter oder Lehrer der Meinung seien, die ihnen zur Verfügung stehende Zeit reiche zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht aus, dann müssten sie "eine Überlastung anzeigen und die Wahrnehmung von Aufgaben gegebenenfalls zurückstellen", heißt es in einer Mitteilung des Bundesverwaltungsgerichts. Der Lehrer habe jedenfalls kein Recht, eigenständig über die Verlängerung der Dienstzeit zu entscheiden und dafür vom Dienstherrn einen finanziellen Ausgleich zu verlangen. Für Schulleiter, die Teile ihrer Pflichten auch an andere Stellen delegieren könnten, gelte das besonders. Post hatte seine Arbeitszeit erfasst, als die GEW vor mehr als zehn Jahren eine umfangreiche Arbeitszeit-Dokumentation gestartet hatte. Er klagte und verlor 2020 vor dem Verwaltungsgericht Hannover, da die Begründung nicht ausreiche. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschied dann im Februar 2025, dass Post eine Entschädigung zustehe. Dagegen zog das Land Niedersachsen vor das Bundesverwaltungsgericht, das jetzt eine endgültige Entscheidung getroffen hat. Der Kernsatz in der Begründung lautet, dass Post nicht auf Weisung des Dienstherrn zu Mehrarbeit verpflichtet worden sei, sondern dies eigenverantwortlich entschieden habe.

Die Gewerkschaft GEW bedauerte das Urteil. Die Bundesvorsitzende Maike Finnern erklärte: „Es ist nicht nachvollziehbar, dass das Gericht der Ansicht ist, Lehrer hätten keinen Anspruch auf Ausgleich für zu viel geleistete Arbeit. Dabei hat das Gericht sogar festgestellt, dass es durchaus strukturelle Probleme mit der Arbeitszeit von Lehrkräften gibt.“ Der GEW-Landesvorsitzende Stefan Störmer fügte hinzu: „Das ist bitter. Frank Post hat jahrelang gekämpft; nicht für sich allein, sondern für alle Lehrkräfte, deren Arbeit über die Unterrichtsstunden hinaus unsichtbar bleibt.“ Nach den Worten von Finnern müssten alle Bundesländer jetzt endlich eine verbindliche Erfassung der Lehrer-Arbeitszeit in die Wege leiten. Kultusministerin Julia Hamburg (Grüne) sagte: "Das Bundesverwaltungsgericht hat heute eine wichtige Rechtsfrage geklärt und die Position des Landes Niedersachsen bestätigt. Gleichwohl bleibt die Gestaltung guter Arbeitsbedingungen eine zentrale Aufgabe für die Bildungspolitik. Deshalb werden wir unseren Weg fortsetzen, Schulen gezielt zu entlasten und gute Rahmenbedingungen für Unterricht und Schulentwicklung zu schaffen."

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #162.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum