8. Apr. 2018
Finanzen

Grundsteuer: Hilbers will offenbar von Schneiders Linie abweichen

Die Grundsteuer, die jeder Landwirt, jeder Haus- und Grundbesitzer für seinen Besitz an seine Gemeinde abführen muss, könnte teilweise verfassungswidrig sein. Ob das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe dieser Ansicht ist und wie lange eine Übergangsfrist bis zu einer Reform dauern soll, entscheidet sich am morgigen Dienstag. Für den Nachmittag ist die Urteilsbegründung des höchsten deutschen Gerichts angekündigt, Beobachter gehen davon aus, dass die Richter auf Änderungen pochen werden. Wie aber sollen diese aussehen? Manches deutet darauf hin, dass in dieser Frage Sozial- und Christdemokraten in Niedersachsen unterschiedliche Positionen äußern werden. Die Details dieser Grundsteuer sind in einem Bundesgesetz festgelegt, die Steuerbescheide werden von den Finanzämtern, die den Bundesländern unterstehen, bearbeitet. Nutznießer sind allerdings die Kommunen, sie haben über den Hebesatz das Recht, die jeweilige Höhe zu bestimmen. Einige Städte haben sehr hohe Hebesätze festgelegt, andere sehr niedrige – oft auch mit Hinweis verknüpft, auf diesem Weg attraktiver für Zuzugswillige wirken zu wollen. Wesentlich für die Höhe der Besteuerung ist neben dem Hebesatz der Gemeinden noch der Messwert für jedes Grundstück. Hier aber liegt das Problem: Die Werte beruhen auf sehr alten Angaben, für den Westen Deutschlands auf Daten von 1964, für die neuen Länder auf solchen von 1935. Das liegt daran, dass in der DDR – anders als in der Bundesrepublik der sechziger Jahre – keine Reform versucht wurde. Aber auch gemessen an 1964 haben sich die tatsächlichen Grundstückswerte stark verändert. Deshalb hatten mehrere Steuerpflichtige, die gegen ihre Bescheide vor Gericht gezogen waren und dort auf Verständnis stießen, die Überprüfung in Karlsruhe ausgelöst. Der Bundesfinanzhof zweifelte an der richtigen Bemessung wegen der veralteten Grundlagen und rief das Bundesverfassungsgericht an. Nach der mündlichen Verhandlung im Januar teilte auch Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers mit, dass er mit einem Kippen der derzeit geltenden Regeln rechne. Spannend wird nun, wie die Koalition von SPD und CDU in Niedersachsen reagieren wird. 2016 hatte der damalige Finanzminister Peter-Jürgen Schneider (SPD) für einen aufwendigen und umständlichen Weg geworben: Alle 35 Millionen Grundstücke in Deutschland, davon 3,5 Millionen in Niedersachsen, sollten neu bewertet werden. So würden Grundstücke in einer Top-Innenstadt-Lage oder am Waldrand dann vermutlich viel höher eingestuft, solche an starkbefahrenen Durchgangsstraßen viel niedriger. Ein älteres Reihenaus würde niedriger, eine moderne Villa höher gewichtet. Schneider meinte, diese Neubewertung solle gründlich mit einer neuen Software vorbereitet werden und 2022 oder 2023 beginnen, die Aktion könne insgesamt zehn Jahre dauern. Aus ersten Äußerungen von Schneiders Nachfolger Hilbers kann geschlossen werden, dass er diesen umständlichen und langwierigen Weg eher skeptisch beurteilt. Schneiders Weg, der von allen Ländern bis auf Hamburg und Bayern seinerzeit unterstützt wurde, erscheine ihm „sehr verwaltungsaufwendig“, teilte Hilbers im Januar mit. Offen ist aber, ob eine andere Lösung mit einer stärker pauschalisierten Bewertung noch dem Urteil gerecht wird. Das hängt entscheidend davon ab, wie detailliert die Richter morgen ihren Spruch begründen – und welchen Freiraum sie der Politik zugestehen. Bund und Länder verfolgen bisher das Ziel, sich gemeinsam auf eine Reform der Grundsteuer verständigen zu wollen.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #66.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning