Michael Vassiliadis, Vorsitzender der Industriegewerkschaft IGBCE, hat die Einführung eines Industriestrompreises von der international tätigen Wirtschaftskanzlei Becker Büttner Held (BBH) rechtlich prüfen lassen.

„Unsere juristische Prüfung zeigt, dass das EU-Beihilferecht nicht gegen die Einführung des Industriestrompreises sprechen muss. Natürlich kommt es auf die Ausgestaltung an: Die Transformation muss im Mittelpunkt stehen, einfach nur Prinzip Gießkanne geht nicht“, fasst Energierecht-Expertin Prof. Ines Zenke die beihilferechtliche Kurzbewertung zusammen.
Nach Einschätzung der Studienautoren ist ein Brückenstrompreis für die Industrie von 6 Cent pro Kilowattstunde auf 80 Prozent des Stromverbrauchs bis längstens 2030 „positiv zu bewerten“. Die Beeinträchtigung des Handels beschränke sich auf ein Minimum, während der Beitrag zu den klimapolitischen Zielen überwiege.
„Das Gutachten zeigt deutlich: Rechtliche Bedenkenträgerei ist Unsinn, juristisch ist der Industriestrompreis für energieintensive Industrien möglich. Es kommt jetzt auf den politischen Willen und auf die Frage an, ob wir die energieintensive Industrie in Deutschland halten wollen – oder eben nicht“, sagt IGBCE-Chef Vassiliadis.


