30. März 2017
Inneres

Hat der Staatssekretär ein Geheimnis verraten?

Der schmale Grat, auf dem sich die Verantwortlichen im Innenministerium bewegen, ist gestern im Islamismus-Untersuchungsausschuss wieder einmal deutlich geworden: Einerseits müssen sie für die maximale Sicherheit sorgen, also alle wichtigen Informationen verwerten. Andererseits verlangt die Zusammenarbeit mit Geheimdiensten, ausländischen zumal, Rücksichtnahme – nicht jeder Hinweis darf genutzt oder auch nur intern weitergeleitet werden, Freigaben des Urhebers sind dafür erforderlich. [caption id="attachment_12552" align="aligncenter" width="780"] Im Untersuchungsausschuss des Landtages ging es um Geheimnisverrat - Foto: Jakob Brüning[/caption] Als Zeuge war gestern im Ausschuss Innen-Staatssekretär Stephan Manke (SPD) geladen, der wichtigste Mann im Ministerium neben Minister Boris Pistorius. Wenn es um die Arbeit von Polizei, Landeskriminalamt und Verfassungsschutz geht, bekommt Manke als einer der ersten die Meldungen über wichtige Ereignisse – und er muss das Nötige veranlassen und zudem als Aufsichtsführender sicherstellen, dass alle Abteilungen des Ministeriums optimal arbeiten. Lesen Sie auch:   Nun steht ein Vorwurf im Raum, der Manke auch persönlich berührt: Geheimnisverrat. Im Mai 2014 reiste Yassine O., der Anführer der Salafisten in der Hochburg Wolfsburg, in Richtung Syrien aus. Das Landeskriminalamt hatte ihn bis dahin unterschätzt und seinen Abflug nicht verhindert – obwohl doch das Landesamt für Verfassungsschutz schon seit März 2014 von der Gefährlichkeit O.s wusste. Da aber die Informationen vom Bundesamt für Verfassungsschutz kamen, das wiederum von US-Diensten über Yassine O. unterrichtet worden war, hätte jede Weitergabe der Information einer formellen Genehmigung der Bundesbehörde und auch der Amerikaner bedurft. Da diese nicht erteilt wurde, schwieg der Verfassungsschutz gegenüber dem LKA. Ein wichtiger Hinweis wurde nicht weitergegeben, ein gefährlicher Mann konnte ausreisen. Dies war die erste große Panne. Im darauf folgenden Jahr forderte Manke, im Auftrag von Pistorius, bei LKA und Verfassungsschutz eine Fehleranalyse über diesen Vorgang an. Der Staatssekretär erhielt dabei auch den als „geheim“ eingestuften Bericht des Verfassungsschutzes über Yassine O. – und leitete ihn dann, zur internen Beurteilung, an Landespolizeipräsident Uwe Binias weiter. Streng genommen hätte Manke das wohl nicht tun dürfen, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz eine „Freigabe“ für die Information bis heute nicht erteilt hat. https://soundcloud.com/user-385595761/verstos-gegen-geheimhaltung-spitze-des-innenministeriums-unter-verdacht Manke sagte gestern im Ausschuss, womöglich sei das Papier aus zwei Gründen geheim – weil dort wichtige Erkenntnisse stehen, die nicht weitergetragen werden dürften, und weil womöglich der Informationsgeber, der darin erwähnt ist, geschützt werden soll. Hat sich also Manke mit der Benachrichtigung an Binias des Geheimnisverrats schuldig gemacht? Nacke bohrte gestern in der Befragung nach, Manke berief sich auf seine Aufgabe als Aufsichtsführender über Verfassungsschutz und Polizei. Die FDP-Politiker Stefan Birkner und Jörg Bode sehen es anders, sie meinen, nur Manke persönlich sei für die Aufsicht über die Verfassungsschutz-Abteilung im Innenministerium zuständig gewesen, nicht aber Landespolizeipräsident Binias, denn der sei Leiter einer anderen Abteilung, stehe also auf der gleichen Stufe wie Verfassungsschutzpräsidentin Maren Brandenburger. Manke habe Binias also gar nicht einweihen dürfen, der Staatssekretär habe damit nicht nur gegen das Regelwerk der Geheimdienste verstoßen. Er habe sich sogar strafbar gemacht. Das sei umso erstaunlicher vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung gegenüber der Opposition im Landtag ständig betone, wie wichtig die Beachtung von Geheimhaltungsregeln sei, damit die Zusammenarbeit zwischen den Nachrichtendiensten im In- und Ausland auf keinen Fall gefährdet werde. Nun sei es Manke selbst, der mit seinem Verhalten die Kooperation der Dienste störe. Der Staatssekretär, der in seiner Vernehmung zwar streckenweise nervös wirkte, aber keiner Frage auswich und stets klare Antworten gab, wies auf einen „neuen Leitfaden der Innenministerkonferenz“ hin: Damit eine Panne wie im Frühjahr 2014 in Wolfsburg nicht noch einmal geschehe, solle der Verfassungsschutz ermächtigt werden, wichtige Informationen von anderen Diensten „wenigstens in abstrahierter Form“ auch an die Polizei zu geben. Noch ein anderes Thema, das mit der Weitergabe von Informationen zu tun hat, beschäftigte den Untersuchungsausschuss gestern bei der Vernehmung von Manke: Hat Innenminister Boris Pistorius eigentlich von der teilweise drastischen Selbstkritik, die nach den Pannen in Wolfsburg im Herbst 2015 bei Polizei und Verfassungsschutz geübt wurde, überhaupt etwas mitbekommen? Anfang Dezember, soviel ist klar, wurde Pistorius von Manke und anderen engen Mitarbeitern darüber unterrichtet. Doch es halten sich Vermutungen, dass dem Minister dabei nur ein „weichgespülter“ Vermerk vorgelegt wurde, der manche Fehler eher verschleiert. Ein Tag vorher war eine Aktennotiz verfasst worden, die alles sehr drastisch beschreibt. CDU-Mann Nacke vermutet nun, dass die Mitarbeiter dieses Papier Pistorius vorenthalten wollten – damit der Minister sich nicht zu sehr über die Missstände aufregt. (kw)
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #62.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning