17. März 2024
Finanzen

Heere plant Investitionsgesellschaft, die eigenständig Kredite aufnehmen kann

Finanzminister Gerald Heere (Grüne) hat auf intensive Arbeiten in seinem Ministerium hingewiesen: „Die Gründung einer Liegenschaftsgesellschaft ist in Vorbereitung“, sagte der Minister am vergangenen Freitag in einer von den Grünen beantragten Fragestunde im Landtag. Eigentlich ging es darin um die übergeordnete Frage, wie die Landesregierung zur Reform der Schuldenbremse auf Bundesebene stehe. In seiner Antwort sagte Heere, es würden gegenwärtig „Investitionsbedarfe in vielen bedeutenden Politikfeldern auftreten“.

Finanzminister Gerald Heere spricht in der Fragestunde im Landtag. | Foto: Plenar-TV/Screenshot: Link

Auf Nachfragen von Reinhold Hilbers (CDU) und Jürgen Pastewsky (AfD) fügte der Minister dann hinzu: „Wir sind konzeptionell dabei, eine Infrastrukturgesellschaft zu entwickeln.“ Näheres führte er dazu dann nicht aus, aber aus Regierungskreisen ist zu hören, dass die Umsetzung der Idee auf enorme rechtliche Hürden stoßen dürfte. Bisher hatte sich die Fachebene des Finanzministeriums hier deutlich reserviert gezeigt. Spannend ist nun, ob das so bleiben wird.

Das Modell, das Heere vorschwebt, dürfte in etwa so aussehen: Das Land überträgt Teile seines Eigentums, etwa Verwaltungsgebäude oder Grundstücke, an eine landeseigene Gesellschaft. Diese vermietet diesen Besitz zurück an das Land, das dann ein Nutzungsentgelt (auch für Energie und Sachdienstleistungen) an die eigene Infrastrukturgesellschaft überweist. Mit diesen Mieteinnahmen könnte die Infrastrukturgesellschaft dann die Kredite bedienen, die sie aufnimmt, um in die Gebäude zu investieren und sie klimagerecht zu sanieren.

Die Idee ist nicht neu, in manchen Kommunen ist sie in abgewandelter Form schon angewandt worden – und vor vielen Jahren hatte auch der CDU-Politiker Bernd Althusmann ein solches Verfahren favorisiert – war aber am Widerstand von Hartmut Möllring gescheitert. Damals gab es die Schuldenbremse allerdings noch nicht. Jetzt aber könnte ein solcher Plan als „Umgehungstatbestand“ gewertet werden, um die Schuldenbremse mit einem Trick auszuhebeln. Wie kann man das vermeiden? Vermutlich müsste die Infrastrukturgesellschaft neben den Mieteinnahmen des Landes weitere Einnahmen haben, mit denen sie die Kredite bedienen kann. Ein Weg dahin wäre, dass private Investoren in die Infrastrukturgesellschaft einsteigen. Das aber hat Rot-Grün bisher nicht vorgesehen, und gegenüber ÖPP-Projekten bestehen in der Koalition bisher große Vorbehalte. Werden diese Einwände kippen, damit das Modell als solches nicht scheitert?

In der Landtagsdebatte wurden diese Fragen nicht erörtert. Heere beschrieb dort, wie er sich eine Reform der Schuldenbremsen-Regeln im Grundgesetz vorstellt: Bisher erlaube die EU die Aufnahme von Krediten in Höhe von 0,5 Prozent des BIP, bei weniger als 60 Prozent Gesamtschuldenquote sogar von 1,0 Prozent. Das Grundgesetz gestattet dem Bund aber nur 0,35 Prozent des BIP als Neuverschuldung, den Ländern sind 0,0 Prozent vorgegeben. „Wir sollten die Vorschriften, die strenger sind als die EU-Auflagen, unbedingt lockern“, sagte Heere. Auch die Bundesländer sollten Verschuldungsrechte erhalten.

Außerdem ist Heere dafür, dass es „Übergangsregeln“ gibt. Wenn in einem Jahr wegen einer akuten Notlage eine Kreditaufnahme erlaubt ist, im Folgejahr aber keine Notlage mehr besteht, solle im Folgejahr nicht länger abrupt die Verschuldung verboten bleiben. Eine Abfederung sei nötig. Drittens solle für die Bewältigung der Klimakrise und ihrer Folgen auch eine Kreditaufnahme erlaubt sein. Nach den bisherigen Regeln sei das schwierig zu definieren, da die „Notlage“ im Grundgesetz beschrieben ist wie eine plötzlich auftretende Naturkatastrophe. Man brauche aber auch Verschuldung zur Abwehr von langfristigen Krisen. Heere, Sina Beckmann (Grüne) und Dörte Liebetruth (SPD) appellierten an die CDU im Bundestag und im Landtag, ihren Widerstand gegen eine derartige Reform der Schuldenbremse-Regeln aufzugeben. Ohne die CDU ist in beiden Ebenen die Änderung der Bestimmungen aussichtlos, eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Landtag wäre nämlich erforderlich.

Heeres Amtsvorgänger Reinhold Hilbers (CDU) warnte in der Debatte vor einer Aufweichung der Schuldenbremse. „Die Schulden von heute sind die Steuererhöhungen für die Menschen morgen“, sagte er. Im Übrigen zeige der internationale Vergleich, dass Staaten mit konsolidierten Haushalten eine höhere Bonität am Kapitalmarkt hätten und erfolgreicher durch die Krisen kämen. Dem widersprach Heere: Griechenland und Portugal belegten, dass Hilbers’ These nicht stimme.

Dieser Artikel erschien am 18.3.2024 in Ausgabe #051.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum