In allen Bundesländern wird gerade rege an der Beamtenbesoldung getüftelt. Nach einem Urteil für das Land Berlin von Herbst 2025 scheint klar, dass das Gehalt gerade der niedrigen Besoldungsgruppen nicht mehr verfassungsgemäß ist. Bald, voraussichtlich 2027, dürfte das von den Richtern in Karlsruhe speziell auch für Niedersachsen festgestellt werden. Am gestrigen Dienstag hat Finanzminister Gerald Heere (Grüne) nun die Eckpunkte eines Gesetzentwurfes vorgestellt. Dieser sieht teilweise erhebliche Anhebungen der Beamten-Einkünfte vor – doch das in einer Weise, wie es den Beamtenbund und den Richterbund nicht zufriedenstellt.
Heere präsentiert eine Kombination aus der Übertragung des jüngsten Tarifergebnisses auf die Landesbeamten und einer Anpassung der Bezüge der A-Besoldung, um diese „gerichtsfest“ mit Blick auf das Karlsruher Urteil zu machen. Die Richter dort hatten bereits den Maßstab eingeführt, dass jeder Beamte mindestens 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens verdienen muss. Das will Heere nun erreichen über die Anhebung der Jahres-Sonderzahlung für 2025 (für A9 um 520 Euro, für darüberliegende um einen geringeren Betrag). Das Weihnachtsgeld für Beamte soll einheitlich für alle Besoldungsgruppen auf 1200 Euro erhöht werden (oberhalb von A8 lag es bisher bei 500 Euro). Ein „Verheiratetenzuschlag“ soll künftig für alle Beamten, gleich welchen Familienstandes, gelten – und direkt in die Gehaltstabelle einfließen. Das Weihnachtsgeld für jedes erste und zweite Kind soll um je 125 Euro auf 375 Euro je Kind angehoben werden. Zusätzlich sollen die Grundgehälter um 0,5 Prozent erhöht werden.

Diese Rechnung klingt kompliziert – und sie ist es auch. Die Erhöhungen bewirken Einkommenssteigerungen für alle Stufen der A-Besoldung. Da es aber um Zulagen und Sonderzahlungen geht, wirken sich diese nur teilweise auf die späteren Pensionen aus. Es kann nicht ausreichen, nur die unteren Besoldungsgruppen anzuheben – da es im Beamtenrecht ein „Abstandsgebot“ zwischen den einzelnen Stufen der A-Besoldung (A5 bis A16) geben muss, das nicht nivelliert werden darf. Der Vorsitzende des Niedersächsischen Beamtenbundes, Alexander Zimbehl, nennt die geplante Reform „eine kosmetische Änderung“ und vermutet, viele Beamte würden mit der Anhebung der Grundgehälter um lediglich 0,5 Prozent und den Umschichtungen in den Zuschlägen noch unterhalb der Mindestbesoldung bleiben. „Das trifft für sieben der zwölf A-Besoldungsgruppen zu“, sagt er. Frank Bornemann vom Richterbund meint, Niedersachsen drohe mit diesem Vorschlag im Bundesvergleich abzurutschen. Andere Länder, wie etwa Hessen, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg, würden bei der Besoldungsanpassung sehr viel mutiger vorgehen. Dort werde beispielsweise vorgeschlagen, alle Besoldungsgruppen deutlich besser zu besolden, also die Gehaltstabelle linear zu erhöhen. Andere Stimmen erwähnen die verfassungsrechtlichen Zweifel, die in der geplanten Anrechnung des Ehepartner-Einkommens auf die Beamtenbesoldung bestehen. Deutlich freundlicher als Beamtenbund und Richterbund bewertete DGB-Landeschef Ernesto Harder den Regierungsvorschlag: „Das Land bewegt sich in die richtige Richtung, gleichwohl wäre es wünschenswert, den alten Zustand mit einem vollwertigen Weihnachtsgeld wiederherzustellen. Hier und in anderen Punkten erwarten wir vom Gesetzgeber im nun startenden Beteiligungsverfahren Bewegungsspielraum.“ Dagegen klang die Stellungnahme der zum DGB gehörenden Gewerkschaft der Polizei wesentlich distanzierter und hob die Defizite des Regierungsvorschlags hervor.
Heere hat errechnet, dass die geplante Anpassung jährliche Mehrkosten von 686 Millionen Euro auslösen werden. Die volle Größe der Belastung werde 2028 erreicht, wenn die letzte Stufe der regulären Besoldungserhöhung in Kraft tritt. Allein rund 300 Millionen Euro dieser Summe fallen auf die Tarifanpassung – sodass rund 380 Millionen Euro jährliche Kosten in der reinen Systemumstellung begründet sind. Andere Bundesländer, die sich zur generellen Anpassung der gesamten Gehaltstabelle entschlossen hatten, gehen von deutlich höheren Kosten im Milliardenbereich aus. Der Finanzminister erklärte, mit dem jetzt vorgelegten Modell könne Niedersachsen „im Mittelfeld“ der Bundesländer landen. Noch sei nicht klar, wie sich die Debatte bundesweit entwickeln werde, da die Diskussion noch in vollem Gange sei. In der niedersächsischen Finanzplanung für die Zeit von 2027 bis 2030 sei eine Summe von 2 Milliarden Euro für die „amtsangemessene Alimentation“ der Beamten eingeplant worden – auch für erwartete Nachzahlungen, wenn das Weihnachtsgeld-Urteil zur niedersächsischen Beamtenbesoldung aus den Jahren 2005 bis 2022 fallen sollte. Damit wird für das kommende Jahr gerechnet.


