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Aus Regierungskreisen verlautet nun folgende Konstellation: Die CDU steht relativ geschlossen zu der Variante, die von Experten im Haus von Minister Hilbers ausgearbeitet wurde. In der SPD hingegen gibt es offenbar starke Kräfte, die gar nicht von der im Bundesgesetz vorgesehenen „Länder-Öffnungsklausel“ Gebrauch machen wollen. Sie schlagen stattdessen vor, das Bundesmodell zu nutzen, das von den Experten von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) entwickelt wurde. Auf mehrere Nachfragen im Parlament meinte Hilbers, die Landesregierung werde sich „bald“ in dieser Sache entscheiden. Wann „bald“ sei, wollte der Grünen-Abgeordnete Helge Limburg wissen. Daraufhin Hilbers: „in absehbarer Zeit“. Noch in diesem Jahr müsse der Entwurf, der bisher noch im Finanzministerium liege, vom Kabinett an den Landtag geleitet werden. Das sei zumindest dann nötig, wenn man die Öffnungsklausel nutzen wolle.
Finanzministerium entwickelte „Flächen-Lage-Modell“
Nach der Darstellung von Hilbers sieht das von Bundesfinanzminister Scholz bevorzugte Bundesmodell so aus: Anhand der Listenmieten, die für jede Stadt einheitlich vorliegen, wird zunächst der Verkehrswert grob eingestuft. Im zweiten Schritt wird dann relativ detailliert für jedes Grundstück ermittelt, wie sich der genaue Verkehrswert des Grundstücks darstellt – das Alter des Gebäudes und die Ausstattung und Sonderausstattungen spielen da eine Rolle. Diese Feststellung, sagt Hilbers, ist mit einem relativ hohen Aufwand der Ermittlung verbunden. Außerdem schreibe das Bundesmodell vor, die Wertermittlung alle sieben Jahre zu erneuern. Hilbers rechnet bei diesem Verfahren mit der Notwendigkeit, 400 zusätzliche Mitarbeiter in den Finanzämtern einzustellen, von denen sieben Jahre später rund 300 wieder nötig seien. Ein „relativ hoher Aufwand“ sei mit dem System verbunden. Das im Haus von Hilbers entwickelte „Flächen-Lage-Modell“ erfordere einmalig 250 Fachkräfte für eine anfängliche Ermittlung, die dann auch nicht ständig erneuert werden müsse. Maßgeblich sind in dem Modell die Grundstücksgröße und der Grad der Bebauung. Innerhalb einer Gemeinde solle aber noch differenziert werden nach Top- und Randlagen, die entsprechenden Daten seien in den Bodenrichtwerten schon vorrätig. Auf eine Frage von Frauke Heiligenstadt (SPD) meinte der Minister, zusätzliche Programmier-Kosten entstünden beim Flächen-Lage-Modell nicht, da es bereits die nötige Software gebe und das Land in Arbeitsgemeinschaften mitwirke.Beim Bundesmodell bleibt Problem bestehen
Die Skeptiker gegenüber dem Hilbers-Modell reiben sich offenbar auch an der mit dem Bundesgesetz verbundenen Vorgabe, bei einer Neuregelung die Grundsteuer nicht schleichend zu erhöhen, sondern die Steuerlast insgesamt gegenüber der bisherigen Belastung gleich zu halten, also eine „Aufkommensneutralität“ zu gewährleisten. Da das Hebesatzrecht der Kommunen bleiben soll, ließe sich diese wohl nur erreichen, wenn man den Kommunen eine Verpflichtungserklärung abverlangt. In dieser könnten sie versichern, den Wechsel der Systeme nicht zu einer heimlichen Steuererhöhung zu nutzen. Beim Bundesmodell stellt sich dieses Problem aber wohl ebenfalls. Eine andere Frage betrifft die negativen Auswirkungen auf den Länderfinanzausgleich, wenn mehrere Bundesländer das Bundes-Modell nutzen, andere aber (wie Bayern, Hessen und womöglich auch Niedersachsen) ein eigenes Länder-Modell.
Hilbers sagte, diese Frage sei schon im Kreise der Finanzminister erörtert worden, man habe das Problem erkannt – aber noch keine Lösung dafür. Ursprünglich wollte Scholz allen Ländern, die abweichende Varianten nutzen, auferlegen, parallel noch Berechnungen zum Bundesmodell anzustellen, sogenannte „Schattenrechnungen“. Da dies aber dazu führen würde, dass jedes Land zwei verschiedene Modelle auszurechnen, wäre der Nutzen eines vereinfachten Verfahrens verpufft, der Personalbedarf würde im Gegenteil zusätzlich steigen Daher lehnen mehrere Bundesländer die „Schattenrechnungen“ vehement ab. Die Grundsteuer bringt jährlich bundesweit Einnahmen für die Kommunen von 14 Milliarden Euro – in Niedersachsens Städten und Gemeinden von 1,4 Milliarden Euro.

