
Eigentlich sollte die sogenannte „Landarztquote“ schon im nächsten Wintersemester greifen, also von Oktober dieses Jahres an. Doch daraus wird nun nichts. Wie gestern im Wissenschaftsausschuss des Landtags von einer Vertreterin des Wissenschaftsministeriums mitgeteilt wurde, soll der Starttermin erst das Wintersemester 2023/2024 sein, also ein Jahr später als zunächst geplant. Die Ursache liege in rechtlichen Schwierigkeiten. Die Teilnehmer einer solchen Sonder-Quote müssten sich schon bis Juli beworben haben, dafür aber komme das Gesetz selbst dann noch zu spät, wenn es schon in der nächsten Landtagssitzung Ende Februar endgültig beschlossen werden sollte. Sowohl die Ausschussvorsitzende Annette Schütze (SPD), als auch der CDU-Hochschulpolitiker Jörg Hillmer teilten mit, dass „die Eilbedürftigkeit nun nicht mehr besteht“, das Gesetz also später vom Parlament abgesegnet werden könne. Wichtig sei nur, dass dies noch vor der Landtagswahl im Oktober geschieht, sonst wäre der Entwurf wegen der Diskontinuität verfallen.
Die zeitliche Streckung ist aber nicht die einzige Änderung, die auf das Gesetz zur Landarztquote zukommt. Auch die regionale Aufteilung dürfte noch angepasst werden. Im Entwurf hatte es noch geheißen, die Quote solle für 60 der insgesamt rund 675 niedersächsischen Medizin-Studienplätze greifen, und zwar regional gleichmäßig aufgesplittet nach den drei Studienorten Hannover, Göttingen und Oldenburg. Das dürfte aber so nicht kommen. Die Idee der „Landarztquote“ soll prinzipiell wie folgt umgesetzt werden: Der angehende Medizinstudent verpflichtet sich zu Beginn seines Studiums, später für mindestens zehn Jahre in einem unterversorgten Gebiet als Hausarzt tätig zu werden. Hält er diese Zusage nicht ein, droht eine Vertragsstrafe von maximal 250.000 Euro. Diese kann gemindert werden, wenn soziale Härten vorliegen. Der Vorteil für den Studienanfänger ist, dass er das Studium auch bei einer schlechteren Abiturnote, fehlenden Eignungstest, Wartezeiten und Zusatzqualifikationen starten darf. So weit die Idee, wie sie nach anfänglichem Streit in der SPD/CDU-Koalition entwickelt und beschlossen wurde.
Doch in der Detailplanung tun sich nun Hürden auf. Nach Angaben von Referatsleiterin Christine Obst aus dem Wissenschaftsministerium koordiniert eine zentrale Stiftung die Hochschulzulassung bis zum 15. Juli. Die Namen müssten bis zu diesem Tag dort gemeldet sein, und das könnte für dieses Jahr knapp werden, da das Gesetz noch in der parlamentarischen Beratung schwelt. Sowohl Wissenschafts- wie auch Sozialministerium seien sich einig, dass man die Einführung der Landarztquote angesichts dieser Umstände „nicht übers Knie brechen“ wolle. Deshalb der Start ein Jahr später. Die nächste Ungewissheit betrifft die Zahl von 60 Plätzen. Referatsleiterin Obst regte an, die Formulierung in „bis zu 60 Plätze“ abzuändern – ein Vorschlag, der im Ausschuss auf Skepsis stieß. Obst hatte das mit der Tatsache begründet, dass die genaue Zahl der bereitgestellten Studienplätze von Jahr zu Jahr variierte, sie hänge von der Verfügbarkeit der Professoren ab. Der CDU-Abgeordnete Hillmer erwiderte, mit „bis zu 60“ sei er nicht einverstanden, es sollten im Durchschnitt der Jahre 60 sein. Die SPD-Abgeordnete Thela Wernstedt meinte: „Wir wollen so schnell es geht so viele Landärzte wie möglich“ schaffen – wobei man berücksichtigen müsse, dass beim heutigen Start der Ausbildung ein Abschluss in jedem Fall erst nach frühestens zwölf Jahren zu erwarten sei.
Die zunächst geplante Drittelung der 60 Studienplätze auf die Studienorte Hannover, Göttingen und Oldenburg klappt auch nicht. Referatsleiterin Obst erklärte, gemäß dem Staatsvertrag zur Hochschulzulassung dürften nur maximal 20 Prozent der Studienplätze nach Sonderbedingungen vergeben werden, 12,8 Prozent seien aber schon belegt. Die MHH bilde bereits die Sanitätsoffiziere für die Bundeswehr aus, die Mediziner-Ausbildung in Oldenburg sei noch zu schwach, um 20 Sonder-Plätze für angehende Landärzte zu reservieren. Daher müsse Göttingen zunächst einen größeren Anteil übernehmen, meinte Obst. Daraufhin kritisierte der FDP-Vertreter Lars Alt: „Damit wird die regionale Verteilung zum Problem werden – denn wie viele Göttinger Medizin-Absolventen wird es ins Emsland ziehen?“
Mentorenprogramm: Der Wunsch der Uni-Kliniken, die ausgewählten künftigen Landärzte über den langen Weg eines zwölfjährigen Studiums mit einem „Mentorenprogramm“ zu begleiten, wird laut Referatsleiterin Obst geprüft, soll aber nicht ins Gesetz geschrieben werden.
Ausweg für Fachärzte? Im derzeitigen Gesetzentwurf steht, dass Teilnehmer des Quoten-Programms nach Studienabschluss in unterversorgten Regionen tätig sein sollen. Bisher ist im Gesetzestext nicht zwingend vorgesehen, dass dies im Hausarztbereich sein muss, es könnten dort auch Facharzttätigkeiten sein. Der Vertreter der Landtagsjuristen sagte aber, dass man die Zuschreibung für Hausärzte noch konkretisieren wolle. Das sieht auch die SPD-Politikerin Wernstedt so, während der CDU-Politiker Hillmer meinte, auch Fachärzte nützten in unterversorgten Gebieten.


