(rb) In einem gemeinsamen Antrag mit Rheinland-Pfalz und Hamburg, der am 29. Januar erstmals im Bundesrat beraten werden soll, setzt sich Niedersachsen dafür ein, dass für die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung künftig Arbeitnehmer und Arbeitgeber wieder zu gleichen Teilen aufkommen müssen. Die zusätzlichen Belastungen durch die steigenden Krankenversicherungsbeiträge dürften nicht allein bei den Arbeitnehmern hängenbleiben, sagte Sozialministerin Cornelia Rundt nach der Kabinettssitzung am Dienstag, in der die Bundesratsinitiative beschlossen worden war. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die vollständige paritätische Finanzierung wiederhergestellt wird, wie sie bis zum 30. Juni 2005 bestanden hatte. Seither müssen Arbeitnehmer einen Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent allein tragen. Dieser war vor einem Jahr wieder abgeschafft und der allgemeine, paritätisch finanzierte Beitrag auf 14,6 Prozent gesenkt worden. Die Kassen dürfen seitdem bei entsprechendem Finanzierungsbedarf Zusatzbeiträge von den Arbeitnehmern erheben, während der Beitragssatz der Arbeitgeber bei 7,3 Prozent eingefroren wurde. Für 2016 wird bereits mit einem Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent gerechnet.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #13.