2. Sept. 2015
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Inklusionskosten der Kommunen gesetzlich geregelt

(rb) Hannover. Die Vereinbarung des Landes mit den kommunalen Spitzenverbänden über die Finanzierung der inklusiven Schule sind – wie von den Kommunen gefordert – in einem Landesgesetz geregelt worden, das am Dienstag vom Kabinett in die Verbandsanhörung gegeben worden ist. Demnach bekommen die Kommunen noch in diesem Jahr einen Ausgleich für die inklusionsbedingten Investitionen an Schulen in Höhe von 11,6 Millionen Euro und ab 2016 von jährlich 20 Millionen Euro. Darüber hinaus erhalten die Schulträger, die gleichzeitig Träger der Jugendhilfe sind, eine jährliche Inklusionspauschale als freiwillige Leistung, die zur Unterstützung von Personalkosten im Zusammenhang mit der inklusiven Schule gedacht ist. Sie beträgt in diesem Jahr 5,8 Millionen Euro und ab 2016 zehn Millionen Euro pro Jahr. Eine Überprüfung der Förderung soll bis zum 31. Juli 2018 erfolgen. Nach Angaben von Kultusministerin Frauke Heiligenstadt folgt das Land mit dem Gesetz dem Konnexitätsprinzip. Sie lobte die Schulträger für deren vorbildliches Engagement bei der baulichen Umgestaltung der inklusionsgerechten Schulen. Die Landesregierung und kommunale Spitzenverbände befinden sich in weiteren Verhandlungen über Kostenfragen im Schulbereich, darunter zur sozialen Arbeit an Schulen, zur Übertragung von Aufgaben der Schulverwaltung auf die Schulen, zur EDV-Ausstattung und zur Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen. Auch dazu soll es zeitnah zu entsprechenden Vereinbarungen kommen.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #158.
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