25. Mai 2020
Bildung

Verbände klagen: Jugendgruppen bleiben de facto verboten

Im Landesjugendring Niedersachsen zeigt man sich enttäuscht von der neuen niedersächsischen Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie, die ab heute gilt. Diese sieht zwar eine Lockerung bei den Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit vor – allerdings nur dann, wenn dieses Angebot von einer Fachkraft beaufsichtigt wird. Da jedoch der allergrößte Teil der Jugendgruppen eigenverantwortlich von speziell ausgebildeten Jugendlichen und nicht von Fachkräften geleitet werden, bedeutet die aktuelle Verordnung, „dass alle Angebote der Jugendgruppen weiterhin de facto verboten sind“, heißt es nun in einer Erklärung des Landesjugendrings. Dort rechnet man vor, dass es nur 50 vom Land finanzierte Fachkräfte gibt, jedoch landesweit 18.000 ehrenamtlich tätige Jugendliche mit einer Jugendleiter-Ausbildung.
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Beim Landesjugendring ist man vor allem deshalb vom Wortlaut der Verordnung überrascht worden, da noch am vergangenen Mittwoch in einem Schreiben der Sozialministerin angekündigt worden war, dass zum 25. Mai „offene, gruppenbezogene und gemeinwesenorientierte Angebote der Kinder- und Jugendarbeit“ mit bis zu zehn Personen einschließlich der Aufsichtspersonen wieder öffnen können. „Unsere Jugendleiterinnen und Jugendleiter sind es gewohnt, Verantwortung zu übernehmen und auf Kinder und Jugendliche aufzupassen“, erklärt Jens Risse aus dem Vorstand des Landesjugendrings. Vor der Corona-Pandemie hätten Jugendliche bereits regelmäßig Gruppenstunden oder Freizeiten geleitet, ohne dass Hauptamtliche dabei gewesen wären. „Nun sollen Angebote der Jugendarbeit nur möglich sein, wenn pädagogische Fachkräfte die Angebote beaufsichtigen?“, fragt Risse.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter