4. Nov. 2016
Inneres

Kein ausreichender Anreiz für neue Beamte?

Unternimmt das Land genug, um in den kommenden Jahren noch genügend geeignete Bewerber für den öffentlichen Dienst zu gewinnen? Diese Frage bekommt jetzt eine neue Brisanz, denn dem Landtag liegt nun ein Gesetzentwurf für ein neues „Landesbesoldungsgesetz“ vor. Zwar ist es schon Jahre her, dass bei einer Föderalismusreform die Zuständigkeit für diese Frage vom Bund auf die Länder überging. Aber bevor die Landesregierung sich an eine eigene Vorlage traute, wollte sie auf Nummer sicher gehen und alles ganz gründlich machen. 2015 kamen erste Gedanken dazu auf den Tisch, jetzt liegt eine überarbeitete Vorlage vor – samt Ergänzungsantrag von SPD und Grünen. Scharfe Kritik gibt es trotzdem: Der Landesvorsitzende des Niedersächsischen Beamtenbundes (NBB), Friedhelm Schäfer, hat bereits eine gründliche juristische Überprüfung verlangt – und er zweifelt, ob alle Fragen in kurzer Frist zu regeln sind. Die Zeit wird knapp: Rot-Grün will das Gesetz noch im Dezember-Plenum endgültig über die Bühne bringen. Ob das gelingen kann, ist aber fraglich.

Beamtenbund fordert spürbare Anhebung der Anwärterbezüge

Denn der Teufel steckt im Detail. Zunächst erfüllt das Gesetz eine EU-Vorgabe. Beförderungen sind nun nicht mehr nach Altersstufen möglich (denn das wäre laut EU-Urteilsspruch von 2014 eine Form von Altersdiskriminierung), sondern nach „Erfahrungsstufen“. Das kommt zwar auf das gleiche hinaus, doch der Beamtenbund sieht trotzdem Probleme. In einigen Bereichen, etwa bei der Stufe A 13, sind die ersten Erfahrungsstufen gestrichen worden – damit Berufsanfänger etwas mehr Geld erhalten als bisher. Das ist sinnvoll, da das Land künftig umso stärker um gute Leute mit der Privatwirtschaft konkurriert, beispielsweise um Juristen, die im Schnitt nach der Ausbildung älter sind etwa Anwärter für den Justizvollzugsdienst. Doch aus Sicht des NBB-Vorsitzenden Schäfer ist das allenfalls ein guter erster Schritt, mehr nicht: „Wir brauchen auch in anderen Bereichen bessere Anfangsbedingungen für junge Beamte. Bleibt es bei den bisherigen Plänen, so ist das ein schlechtes Startsignal für den Wettbewerb um gute Kräfte.“ Der NBB fordert auch eine spürbare Anhebung der Anwärterbezüge und wenigstens den Beginn einer Rückkehr zum Weihnachtsgeld für Beamte. Ein „Sozialausgleich“ sei ebenfalls nötig, damit untere Besoldungsgruppen bei ihren Zahlungen für die private Krankenversicherung entlastet werden. Außerdem fügt der Beamtenbund noch eine generelle Kritik an: Nach bisherigen Plänen sollen die Beamtenbezüge in Niedersachsen angehoben werden – zum 1. Juni 2017 um zwei Prozent, zum 1. Juni 2018 um 2,5 Prozent. „Das ist sehr mager, wenn man bedenkt, dass die Wirtschaftsprognosen ein viel stärkeres Wachstum vorhersagen“, erklärt dazu der NBB-Vorsitzende. Lesen Sie auch:   Noch ein Problem kommt hinzu: Schon Mitte 2014 hatte der EU-Gerichtshof die Altersstufen der Beamten beanstandet, etliche Beamte auch in Niedersachsen haben seitdem Widerspruch gegen ihre Gehaltsbescheinigung eingelegt. Nun ist geplant, die neuen „Erfahrungsstufen“ schon rückwirkend zum Jahr 2011 in Kraft zu setzen. Damit nun niemand Grund für eine Klage vor Gericht hat, soll für jeden Beamten ausgerechnet werden, ob er nach dem neuen oder nach dem alten Recht höhere Ansprüche hat – und die für ihn günstigere Variante wird dann gewählt. Das schlägt Rot-Grün vor, und dies bedeutet einen riesigen Aufwand für die Bezügeverwaltung des Landes. Nur: „Wir müssen das tun, damit alles rechtssicher gestaltet wird“, erklärt Gerald Heere, Grünen-Haushaltsexperte.

Mehr Geld für Alleinerziehende

Während sich diese Streitfragen um den neuen Gesetzentwurf drehen und eine Ergänzungsvorlage, die von SPD und Grünen im Landtag erstellt wurde, berührt ein anderer Konflikt eine grundsätzliche, jetzt noch nicht in der Gesetzgebung anstehende Frage. Rot-Grün hat in einem „Entschließungsantrag“ den Willen bekräftigt, das Besoldungssystem grundsätzlich abzuändern: Der „Familienzuschlag“ für verheiratete Beamte, die keine Kinder haben, soll fallen – allerdings nur für künftige Fälle, die bisherigen Empfänger sollen Bestandsschutz genießen. Das so eingesparte Geld soll dann Beamten mit Kindern zugutekommen. Hier wendet der Beamtenbund ein, dass der Effekt dieser Umschichtung, die noch dazu verfassungsrechtlich bedenklich ist (wegen des Schutzes der Ehe im Grundgesetz), vermutlich äußerst gering wäre. Der Zuschlag für verheiratete Beamte ohne Kinder beträgt monatlich 122 Euro, und wenn in einem Jahr geschätzt rund 100 Ehen von kinderlosen Beamten geschlossen werden, ergäbe das einen Betrag, der verteilt auf alle Beamtenkinder in Niedersachsen (geschätzt 95.000) nicht viel ausmacht, vielleicht 25 Cent im Jahr. „Damit kann man ja nicht einmal für jedes Kind einen Schokoladen-Weihnachtsmann kaufen“, spottet der NBB-Vorsitzende Schäfer. Aber der Grünen-Politiker Heere macht eine andere Rechnung auf: Profitieren von der Umschichtung sollten nicht alle Beamtenkinder, sondern jene, die in Haushalten von alleinerziehenden oder unverheirateten Beamten leben. Das dürften weniger als 8000 sein. Diese erhalten nämlich nach geltendem Recht monatlich 110 Euro weniger als jene, deren Eltern verheiratet sind. „Das wollen wir ändern“, sagt Heere – und verweist auf das Land Brandenburg. Dort wurde der Familienzuschlag für Verheiratete schon vor ein paar Jahren abgeschafft, und einen großen Aufschrei hat es nicht gegeben. (kw)  
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #201.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning