22. Aug. 2019
Finanzen

Koalition berät über „Schwellenwert“ zur Lösung im Streit um die Schuldenbremse

Ein dicker Brocken liegt noch vor der Koalition von SPD und CDU in Niedersachsen, und die Zeit zur Klärung wird inzwischen knapp. Soll es in der Landesverfassung eine „Schuldenbremse“ geben, mit der festgelegt wird, dass Niedersachsen keine neuen Kredite mehr aufnehmen darf? Im Prinzip haben sich Sozial- und Christdemokraten darauf schon vor einem halben Jahr verständigt, aber auf den letzten Metern vor der Beschlussfassung im Landtag war vor der Sommerpause wieder Unruhe aufgekommen. Die SPD möchte die Möglichkeit, von diesem Neuverschuldungsverbot in Notfällen abzuweichen, nicht allzu schwer ausgestalten. Die CDU hingegen beharrt auf dem, was bereits im Gesetzentwurf der Landesregierung steht, also auch von den SPD-Ministern und von Ministerpräsident Stephan Weil ursprünglich gebilligt wurde: Für Ausnahmen in Notsituationen soll eine Zweidrittelmehrheit aller Landtagsabgeordneten im Parlament zustimmen müssen. Die SPD-Landtagsfraktion meint inzwischen, dass eine einfache Mehrheit ausreichen müsste.

Kompromissvorschlag: gestaffeltes Quorum

Die Finanzpolitiker beider Lager haben nun ihre Köpfe zusammengesteckt, und nach Informationen des Politikjournals Rundblick liegt nun ein möglicher Kompromissvorschlag auf dem Tisch. Man könnte den Streit so lösen, dass das Zustimmungsquorum im Parlament von der Größenordnung der aufzunehmenden Kredite abhängt. Am Beispiel erläutert: Wenn an der Küste die Deiche brechen und das Land diese erneuern muss, könnten 10 Millionen Euro dafür nötig sein. Dies ließe sich womöglich mit einfacher Mehrheit beschließen. Sollen aber in einer größeren Notlage Beträge von 50 Millionen Euro und mehr als neue Schulden aufgenommen werden, so könnte man im Landesgesetz und auch in der Landesverfassung festschreiben, dass als Quorum eine Zweidrittelmehrheit erforderlich wird. Die Höhe der geplanten Neuverschuldung könnte an einem Prozentsatz des Haushaltsvolumens festgemacht werden – wird ein im Gesetz definierter Schwellenwert überschritten, so steigt der Anspruch an die erforderliche parlamentarische Unterstützung. Ob dieser Weg zum Tragen kommt, zeichnet sich noch allerdings nicht ab, denn die Verhandlungen der Koalitionäre über dieses Thema sind noch nicht zum Abschluss gekommen. Eile ist jedoch geboten: Von Beginn des nächsten Jahres an gilt für alle Bundesländer die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse, sie schreibt ein Neuverschuldungsverbot vor. Will man davon auf niedersächsischer Ebene Ausnahmen machen, wäre dafür eine eigene Landesregelung dringend erforderlich – am besten schon Ende 2019.

SPD: In Notsituationen nicht von AfD abhängig machen

Tatsächlich ist an der Debatte über dieses Thema ablesbar, wie sehr an dieser Stelle Sozial- und Christdemokraten doch auseinanderdriften. In den Reihen der SPD gibt es viel mehr Skeptiker als in denen der CDU. Aber auch konservative Wirtschaftsexperten sehen im Versuch, über eine Verfassungsregel die Finanzpolitik bestimmen zu wollen, eine unzulässige Einschränkung der Haushaltshoheit des Parlamentes. Viele meinen auch, in Zeiten niedriger Zinsen sei eine Verschuldung keine Sünde, sondern gehöre als Variante zum klugen Wirtschaften dazu.
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Bei der „Konjunkturkomponente“ näherten sich SPD und CDU bereits an: Wenn die Konjunktur sichtbar schwächelt, sollen vorübergehend Kredite aufgenommen werden können – sofern kurzfristig eine Tilgung festgelegt wird. Die CDU beharrte darauf, dass im Gegenzug bei einer besonders stark brummenden Konjunktur Rücklagen gebildet werden müssen, die dann bei Konjunkturschwäche zunächst verwendet werden sollen. Im noch nicht geklärten Streit um das Quorum zur Bestimmung der „Notsituation“ argumentiert die SPD, dass man in Krisenzeiten nicht im Parlament auf das Ja-Wort extremer Gruppen, etwa der AfD, angewiesen sein möchte. Daher solle doch die einfache Mehrheit reichen. Die CDU erwidert, in einer Notsituation könne doch keine politische Kraft sich gegen neue Kredite für deren Bewältigung stemmen – daher sei dann sowieso mit einer Zweidrittelmehrheit im Landtag zu rechnen.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #144.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter