17. Sept. 2019
Finanzen

Koalition legt Streit um Schuldenbremse bei: Schwellenwert soll das Quorum bestimmen

Der monatelange Streit in der Koalition über die Frage, wie die Schuldenbremse in der Landesverfassung ausgestaltet sein soll, ist so gut wie vom Tisch. Sozial- und Christdemokraten haben gestern im Koalitionsausschuss einen Weg gefunden, wie sie ihren Streit beilegen können. Sollte das am Ende auf Wohlwollen stoßen, stünde einer Änderung der Landesverfassung und der Beschlussfassung über ein Ausführungsgesetz nichts mehr im Wege. Zuletzt hatten sich die Koalitionspartner an der Frage verhakt, welches Quorum für den Fall von Ausnahmen gelten soll, also beispielsweise Notlagen, die eine Schuldenaufnahme abweichend von der Regel erfordern. Im Entwurf der Landesregierung zwar eine Zweidrittelmehrheit vorgesehen, die SPD hatte im Laufe der Beratungen aber vorgetragen, auch eine einfache Mehrheit müsse ausreichend sein – da man in schwierigen Situationen nicht auf die breite Zustimmung des Parlaments, womöglich unter Einschluss populistischer Kräfte, angewiesen sein dürfe. Die CDU hatte entgegnet, die Hürde für Ausnahmen solle nicht zu tief sein, damit sie nicht so leicht überschritten werden könne.

Schwellenwert bei Sofortmaßnahmen

Die Verständigung deutet sich jetzt so an: Wenn in Notsituationen Kredite aufgenommen werden müssen, weil etwa nach einer Flut die Deiche brechen oder eine Borkenkäfer-Schädlingsplage mit allen Mitteln bekämpft werden muss, spielt der Wert der geplanten Neuverschuldung eine entscheidende Rolle. Bis zur Höhe von 0,5 Prozent des Haushaltsvolumens, also etwa 160 Millionen Euro, könnte die Zustimmung des Parlamentes mit lediglich einfacher Mehrheit als Hürde festgelegt werden. Dieser Wert soll aber nicht überschritten werden dürfen. Außerdem muss es um „Sofortmaßnahmen“ gehen – also dringend nötige Reparaturen am Deich, der Einsatz von Schädlingsmitteln gegen eine Insektenplage oder eine aufwendige Bewässerung im Fall einer Dürrekatastrophe. Alle weiteren Schritte, die dann mittelfristig nötig werden, um beispielsweise die Schäden dauerhaft auszugleichen oder Vorbeugungen gegen weitere Katastrophen zu treffen, müssten – wie zunächst generell geplant war – die Zustimmung von zwei Dritteln der Abgeordneten notwendig machen. Das soll auch dann gelten, wenn die notwendigen Investitionen in Notfällen den Schwellenwert von 0,5 des Haushaltsvolumens überschreiten sollten, also die Neuverschuldung höher ausfallen soll als gegenwärtig 160 Millionen Euro. Außerdem soll ein strenger Tilgungsplan mit dieser Vorgabe verknüpft werden. Das heißt: In jedem Fall muss klar dargelegt und auch vom Landtag beschlossen werden, wie die Neuverschuldung zeitnah – also binnen weniger Jahre – wieder ausgeglichen werden soll.

SPD bekennt sich klar zur Schuldenbremse

Mit dem Kompromiss, wenn er denn kommen sollte, setzen sich vor allem diejenigen in der SPD durch, die eine Absenkung des Quorums einer Zwei-Drittel-Mehrheit gefordert hatten. Der Schwellenwert geht jedoch auf Bedenken der CDU zurück. Die Verständigung bedeutet aber auch, dass sich die niedersächsische SPD klar zu der Schuldenbremse bekennt, während bundesweit in der Partei derzeit munter über die Abschaffung dieser im Grundgesetz verankerten Vorgabe gestritten wird. Jüngst hatte auch Innenminister Boris Pistorius, der für den SPD-Vorsitz kandidiert, seine Skepsis gegenüber der Politik der „schwarzen Null“ kundgetan, wiederholt sogar. Ministerpräsident Stephan Weil gilt als Anhänger der Schuldenbremse, da sie zur bescheidenen Haushaltswirtschaft verpflichtet und außerdem in der Bevölkerung ein hohes Ansehen genießt. Wenn die Fraktionen von SPD und CDU demnächst über den Kompromissvorschlag beraten und entscheiden, könnten die beiden Vorhaben – eine Änderung der Landesverfassung und eine Beschlussfassung über das Ausführungsgesetz – bereits im Oktober oder November im Landtag beschlossen werden.
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Dieser Artikel erschien in Ausgabe #162.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter