„Wenn wir gewusst hätten, dass jetzt Rufe nach stärkerer Mitfinanzierung erhoben werden, hätten wir unsere Hilfspakete gar nicht schnüren können", sagt Hilbers - Foto: CDU Niedersachsen[/caption]
„Wenn sich die Lage nicht beruhigt, sind dort weiter hohe Ausfälle zu erwarten. Bei der Regierung erkenne ich aber noch kein Konzept dafür“, sagt der FDP-Finanzexperte Christian Grascha im Gespräch mit dem Politikjournal Rundblick. Sein Grünen-Kollege Stefan Wenzel meint: „Viele Kommunen drohen nach der Krise handlungsunfähig zu werden. Wir brauchen eine Strategie, damit dies nicht eintritt.“ Aus dem Finanzministerium hingegen kommt eine Entwarnung. Die bisher zur Verfügung gestellten Mittel von insgesamt mehr als acht Milliarden Euro zur Bewältigung der Corona-Krise dienten auch der „überjährigen Finanzierung“ für notwendige Schritte, teilt das Finanzministerium auf Anfrage mit. Mit anderen Worten: Das Land kann aus dem Topf im nächsten und übernächsten Jahr noch etwas ausschöpfen, sobald das nötig werden sollte.
Kommunale Haushalte stabil halten
Wie Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) gegenüber dem Politikjournal Rundblick erläutert, setzt sich das bisher geltende Corona-Hilfspaket so zusammen: 1,2 Milliarden Euro werden bereitgestellt, damit die steuerlichen Entlastungen, die mit Beginn der Corona-Krise bundesweit eingeführt wurden, aufgefangen werden können. Neben Konjunkturmitteln kommt man auf einen Betrag von 4,4 Milliarden Euro. Daneben sei noch ein „kommunaler Rettungsschirm“ aufgespannt worden, der in diesem Jahr 1,1 Milliarden Euro vorsieht.
Das Geld sei auch dafür gedacht, im neuen Jahr 2021 die kommunalen Haushalte stabil zu halten. Für den Ausgleich der Verluste, die wegen ausbleibender Gewerbesteuerzahlungen entstehen, gebe das Land in diesem Jahr 400 Millionen Euro aus – noch einmal ein Betrag in dieser Höhe werde vom Bund zugeschossen. Weitere 600 Millionen Euro flössen zusätzlich über den KFA, und auch hier betont das Finanzministerium, dass das Geld ebenso für Entwicklungen im Jahr 2021 gedacht sei. „In späteren Jahren“, heißt es ergänzend, werde ein Teil des Hilfsprogramms im Umfang von 350 Millionen Euro über die laufenden Landeszahlungen an die Kommunen verrechnet.
Damit lautet das Signal aus dem Finanzministerium, mit dem in diesem Jahr beschlossenen Nachtragsetat und dem Etat für 2021, der diese Woche den Landtag durchlaufen soll, zunächst genügend Vorsorge für die Kommunen getroffen zu haben. Spielraum für eine stärkere Beteiligung der Länder an den Corona-Hilfsprogrammen des Bundes gebe es derzeit allerdings nicht, betont Minister Hilbers: „Wenn wir gewusst hätten, dass jetzt Rufe nach stärkerer Mitfinanzierung erhoben werden, hätten wir unsere Hilfspakete gar nicht schnüren können.“
Stefan Wenzel (Grüne) widerspricht
Widerspruch kommt vom Grünen-Haushaltsexperten Stefan Wenzel. Er wartet mit Spannung auf neue Quartalsberechnungen des Finanzministeriums und hegt den Verdacht, dass bisher aus dem Corona-Sondervermögen (7 Milliarden Euro) erst 187 Millionen Euro abgeflossen seien. „Ich vermute, dass sich das Land hier eine Sparkasse bereitstellt für Projekte, die dann im Landtagswahljahr 2022 bezahlt werden sollen“, sagt Wenzel.
Das Finanzministerium widerspricht vehement: Besondere Zahlungen, etwa für die jetzt aufzubauenden Impfzentren, für Entschädigungen oder weitere Sonderhilfen, müssten hinzugerechnet werden – außerdem die Vorsorge für weitere Steuerausfälle. Damit leere sich das Sondervermögen schon recht bald. FDP-Mann Grascha sieht es kritisch, dass das Land verschiedene Schritte unternommen hat, den Kommunen einen großzügigen Umgang mit Geld zu gestatten. So darf die Deckung von Fehlbeträgen bis zu 30 Jahre gestreckt werden, sie dürfen sich über den Wert ihres Vermögens hinaus verschulden, können auf ein Haushaltssicherungskonzept verzichten und brauchen für höhere Liquiditätskredite keine Genehmigung.
Der Landesrechnungshof hatte vergangene Woche im Haushaltsausschuss bereits gewarnt, angesichts dieser Vorgaben müsse man „mit einem sprunghaften Anstieg der Verschuldung und daraus folgenden Tilgungspflichten“ rechnen. Das enge die kommunalen Handlungsräume weiter ein.

