8. Okt. 2018
Inneres

Kommunen drängeln: Das Land muss uns eine höhere Grundausstattung geben

Die Kommunalverbände sind verärgert über die bisherige Weigerung der rot-schwarzen Landesregierung, die finanzielle Grundausstattung der Gemeinden, Städte und Landkreise aufzustocken. Da es dem Land erheblich besser gehe als den Kommunen, müsse auch die sogenannte Steuerverbundquote erhöht werden, heißt es im neuen „Bericht zur Finanzlage“, den Landkreistag, Städtetag und Städte- und Gemeindebund jetzt vorgelegt haben. Das 46 Seiten umfassende Papier, das dem Politikjournal Rundblick vorliegt, nimmt eine umfangreiche Bestandsaufnahme der finanziellen Entwicklung der vergangenen Jahre vor. Trotz der grundsätzlich positiven Quintessenz, bedingt durch die gute Konjunkturlage und die sprudelnden Steuerquellen, sei ein Ungleichgewicht spürbar – zu Gunsten des Landes und zu Lasten der Kommunen. Konkret geht es um den Prozentsatz an bestimmten Steuereinnahmen des Landes, der laut Gesetz über den „Kommunalen Finanzausgleich“ (KFA) nach Pro-Kopf-Beträgen und Wirtschaftskraft an die Kommunen überwiesen wird. Dieser beträgt derzeit 15,5 Prozent. Im Landtagswahlkampf hatte die CDU eine Erhöhung in Aussicht gestellt, die SPD hatte von einem Milliarden-Investitionsprogramm des Landes für die Kommunen versprochen.  Weder das eine noch das andere, so klagen jetzt die Kommunalverbände, zeichne sich bisher ab. „Mit erheblicher Enttäuschung“ nehme man das zur Kenntnis, heißt es in dem Bericht: „Gerade angesichts der verbesserten Finanzsituation des Landes wäre eine Anhebung der Steuerverbundquote auf 16,09 Prozent angezeigt – auch deshalb, weil Niedersachsen im Bundesvergleich bisher die geringsten Pro-Kopf-Zuweisungen im KFA leiste. Wenn man die Verbundquote anhebe, erreiche man wieder den gesetzlichen Zustand, der vor 2005 aktuell gewesen sei. Zur Begründung meinen die Kommunalverbände, dass der „Finanzierungssaldo“ des Landes 2016 und 2017 über dem der Kommunen gelegen habe. Mit „Finanzierungssaldo“ ist der Vergleich von Einnahmen und Ausgaben unter Ausklammerung der Kreditaufnahme gemeint. Der Finanzbericht beleuchtet auch die „Konnexität“, den seit 2006 gültigen Grundsatz in der Landesverfassung, wonach die Kommunen für alle neuen Aufgaben, die ihnen das Land zuschiebt, auch Anspruch auf eine volle Kostenerstattung haben. Es gebe eine Reihe von „Sündenfällen“ aus den vergangenen Jahren, in denen vom Land weitere Verwaltungstätigkeiten den Gemeinden und Kreisen aufgebürdet worden seien, ohne dass es eine entsprechende Entlastung gegeben habe. Betroffen sind das Tariftreuegesetz, Informationspflichten im Zusammenhang mit dem Kinderschutz, mit der Geldwäsche, mit der Überprüfung von Solarien und mit den Personalstandards im Vormundschafts- und Betreuungsrecht. Ähnliches drohe noch beim Behindertengleichstellungsgesetz, beim Bundesteilhabegesetz, das die Behinderteneinrichtungen betrifft, und beim Gesetz für die digitale Verwaltung. Nun empfehlen die Kommunalverbände, diese Sündenfälle „durch einen Pauschalbetrag abzugleichen“. Außerdem behaupten die Kommunalverbände, dass die finanzielle Mindestausstattung der Kommunen nicht erreicht sei, wenn sie aufgrund ihrer Finanzlage nicht imstande seien, überhaupt freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben wahrzunehmen. In der Landesverfassung steht nun in Artikel 58, dass das Land die Kommunen mit den nötigen Mitteln ausstatten müsse – aber nur mit Blick auf „die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landes“. Der Staatsgerichtshof in Bückeburg hatte das 2008 bestätigt, doch die Kommunalverbände meinen, dieses Urteil stehe dennoch im Widerspruch zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2017, aus der deutlich werde, dass die Pflicht des Landes, für seine Kommunen zu sorgen, ausdrücklich auch ohne Einschränkung bestehe. Demnach gelte das auch dann, wenn die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landes dies eigentlich nicht zulasse. Das gehe aus Artikel 28 des Grundgesetzes hervor. Dass die Kommunalverbände darauf jetzt hinweisen, hängt auch mit dem von 2020 an geltenden Neuverschuldungsverbot des Landes zusammen. Aus den Kommunen wird der Wunsch laut, dass das Land im Fall der Fälle notfalls auch neue Kredite aufnehmen muss, wenn es anders die finanzielle Mindestausstattung der Kommunen nicht sicherstellen kann. Als positives Zeichen wird im Finanzbericht die Entwicklung der Kassenkredite erwähnt, jene Überziehungskredite für laufende Ausgaben der Kommunen, die sich in den vergangenen Jahren zur – eigentlich unzulässigen – Schatten-Finanzierung ausgeweitet hatten. Der Betrag liegt derzeit bei knapp 2,3 Milliarden Euro. 2010 und 2011 war noch die 5-Milliarden-Grenze überschritten worden.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #177.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum