22. Sept. 2021
Finanzen

Kommunen und Land streiten um 142-Millionen-Euro-Zuschuss

Der Plan des Landes, den bisher jährlichen Landeszuschuss für die Sozialkosten der Kommunen mit dem Landesetat 2022/2023 schrittweise abzubauen, hat bei den Kommunalverbänden helle Empörung ausgelöst. „Dieses Vorgehen belastet das Verhältnis zwischen Land und Kommunen stark“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Prof. Hubert Meyer, am Mittwoch in einer Anhörung des Landtags-Haushaltsausschusses. Es geht um jährlich 142 Millionen Euro, die bisher zur Entlastung von Wohngeldansprüchen gewährt wurden. In mehreren Schritten soll der Betrag jetzt zurückgeführt werden. „Mit einem erhöhten Bundeszuschuss in diesem Bereich gibt es seit 2011 keine Berechtigung für den Landeszuschuss mehr“, erklärte Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) im Ausschuss. Prof. Meyer widersprach nachdrücklich: Es sei falsch, von einer Entlastung der Kommunen auszugehen – denn die Aufwendungen würden eher noch steigen. Im Übrigen sei Niedersachsen das Bundesland „mit den niedrigsten Zuweisungen im kommunalen Finanzausgleich“. Die Entscheidung der Landesregierung sei „im hohen Maße enttäuschend – zumal sie zu einem Zeitpunkt falle, da Land und Kommunen in der Pandemie-Bekämpfung gerade vorbildlich zusammengewirkt haben“.

Finanzminister Reinhold Hilbers. Foto: CDU Niedersachsen

Was den Wegfall dieses 142-Millionen-Zuschusses angeht, hatte Hilbers zuvor noch erklärt, die Ursache liege nach Auffassung der Landesregierung auch in einem aktuellen Ungleichgewicht zwischen Land und Kommunen begründet. So habe das Land nach der Corona-Krise einen negativen Finanzierungssaldo von 4,9 Milliarden Euro verbuchen müssen, die Kommunen aber nur von 300 Millionen Euro – was auch mit den großzügigen Stützungen des Landes für die Gemeinden seit Beginn der Krise zusammenhänge. Insofern sei der Eingriff gerechtfertigt. Ulf Thiele (CDU) und Frank Henning (SPD) unterstützten diese Haltung, Christian Grascha (FDP) und Stefan Wenzel (Grüne) äußerten Kritik. Prof. Meyer entgegnete, dieses Detail sei nur ein Grund für die Verärgerung der Kommunen über den Etatentwurf. Weitere schwere Mängel kämen hinzu:

Ganztagsbetreuung: Der gerade beschlossene Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Grundschüler ab 2026 werfe noch ungeklärte Fragen zur Finanzierung auf. Die Kommunen bangten, auf den Lasten sitzen zu bleiben.

Krankenhäuser unterfinanziert: Die Kommunen hatten auf die Verdoppelung des jährlichen Investitionszuschusses von 120 Millionen Euro gehofft, nun gebe das Land selbst aber nur 18 Millionen Euro jährlich zusätzlich dafür aus – dabei betrage der Investitionsstau 2 Milliarden Euro.

Nicht genug Medizin-Studienplätze: Wegen des Ärztemangels auf dem Land müssten mehr Mediziner ausgebildet werden, doch die erhoffte Aufstockung der Plätze in der European Medical School (EMS) in Oldenburg sei im Etatentwurf nicht abgebildet.

Gesundheitsdienst: Die Gesundheitsämter sollen mehr Personal erhalten, doch der Bund finanziere das nur für fünf Jahre – und das Land habe Anfang dieser Woche erklärt, selbst für die Zeit danach nicht einspringen zu wollen. „Das macht uns fassungslos“, sagt Prof. Meyer.

Auch der Landesrechnungshof (LRH) hatte den Haushaltsplan kritisiert, dort vor allem die Entscheidung, etwa 2100 bislang unbesetzte Stellen, die langfristig sowieso wegfallen sollten, bis 2025 zu kürzen. Darunter sind rund 800 Polizisten- und 170 Finanzbeamtenstellen, sowie rund 1200 Lehrerstellen. Einige Ministerien, die sich hier nicht beteiligen können, müssen im Gegenzug insgesamt 200 Millionen Euro erwirtschaften und als Einsparung bringen. LRH-Vizepräsident Thomas Senftleben hält den Weg für richtig, aber noch nicht konsequent genug, denn die Summe der unbesetzten und verzichtbaren Stellen liege mit rund 4000 doppelt so hoch. Der LRH rügt außerdem den Verzicht auf Investitionen in das Landesvermögen. „Gern wird die Schuldenbremse als Vorwand dafür genutzt, hier nichts zu tun. Dabei kann man investieren, ohne die Verschuldung zu erhöhen – indem man umschichtet“, sagte Senftleben. Der 200-Millionen-Zuschuss für die Digitalisierung der Landesverwaltung werde nicht ausreichen, da allein die Entwicklung der Fachverfahren schon 100 Millionen Euro koste. Der Rechnungshof plädiere dafür, für dieses Vorhaben 100 zusätzliche Vollzeitkräfte bereit zu stellen – und diese aus anderen Bereichen der Landesverwaltung für diesen Zweck abzuziehen. Der SPD-Politiker Henning hielt dem Rechnungshof vor, seine Kritik sei „kleingeistig“.

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #167.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum