29. März 2016
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Land schließt sich Hilfesystem zum sexuellen Kindesmissbrauch an

(rb) Hannover. Das Land Niedersachsen will sich der Vereinbarung von Bund und Ländern zur Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches „Sexueller Missbrauch“ anschließen. Finanzminister Peter-Jürgen Schneider hat den Landtag gebeten, der Vereinbarung zum „Ergänzenden Hilfesystem“ zuzustimmen. Betroffene, die seit der Gründung der Bundesrepublik bis zum 30. Juni 2013 in Institutionen des Landes als Kinder oder Jugendliche sexuell missbraucht worden sind, können zur Minderung der Folgen des Missbrauchs subsidiäre Leistungen im Rahmen des Ergänzenden Hilfesystems beantragen. Für Sachleistungen sind pro Person maximal 10 000 Euro vorgesehen. Die Antragsfrist endet am 31. August 2016; die Anträge sollen bis spätestens Ende 2017 abgearbeitet sein. Der Bund hatte bereits zum 1. Mai 2013 einen Fonds eingerichtet, aus dem Betroffene sexuellen Missbrauchs im familiären Bereich Leistungen bekommen können. Dieser Fonds wird nun auf den institutionellen Bereich erweitert, indem Träger der Einrichtungen entsprechende Vereinbarungen mit dem Bund abschließen. Inzwischen gibt es eine solche Vereinbarung zwischen Bund und Ländern. Danach übernehmen die Länder ihre Arbeitgeberverantwortung für Missbrauchsfälle, die durch Mitarbeiter/innen der Länder verursacht sind. Es soll ein einfaches Antragsverfahren geben; die Entscheidung über einen Bescheid und die Finanzierung liegt bei den Ländern. Dabei wird allerdings berücksichtigt, inwieweit die Betroffenen bereits bestehende soziale Hilfen in Anspruch genommen haben. Zudem hätten zivilrechtliche Ansprüche gegen die verantwortliche Organisation oder den Täter bzw. die Täterin Vorrang vor den Leistungen des ergänzenden Hilfesystems. Dieses komme daher nur subsidiär in den Fällen in Betracht, in denen die Betroffenen Hilfeleistung „nicht gemäß ihren Bedürfnissen“ erhalten, heißt es in dem Antrag des Finanzministers an den Landtag. Der Vereinbarung beigetreten sind bislang Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, das Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Wie hoch die Kosten für die Landeskasse sein werden, sei noch nicht abschätzbar. Lediglich das Kultusministerium habe bereits im laufenden Haushalt 20 000 Euro für diesen Zweck veranschlagt. Eine Haushaltsbelastung trete erst ein, wenn ein Antrag bewilligt sei, heißt es. Zunächst wird für die Hilfe bei der Antragstellung eine Pauschale von 100 Euro pro Antrag gezahlt. Die Kosten für diese Pauschale sowie für die Bearbeitung der Anträge und die eigentliche Hilfeleistung übernimmt das jeweilige Ressort, in dessen Zuständigkeitsbereich der Missbrauch stattgefunden hat.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #60.
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