21. Juli 2022 · 
Umwelt

Landkreise fordern: Kommunen sollen vom Bau neuer Windkraftanlagen profitieren

Rundblick-Chefredakteur Klaus Wallbaum (von links) im Gespräch mit dem NLT-Spitzentrio Hubert Meyer, Sven Ambrosy und Cord Bockhop. | Foto: Link

Die Spitzen des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) haben dringend an die Landesregierung appelliert, an der kommunalen Zuständigkeit für die Windenergie-Flächenplanung festzuhalten. Ein „grundlegend geordneter und vorausschauender Ausbau würde nicht mehr stattfinden können“, wenn nicht mehr die Landkreise und kreisfreien Städte, sondern direkt das Land zuständig wäre für die Ausweisung der geeigneten Flächen, heißt es in einem Schreiben von NLT-Präsident Sven Ambrosy und Hauptgeschäftsführer Prof. Hubert Meyer an Ministerpräsident Stephan Weil.

Mit den kürzlich in Bundestag und Bundesrat beschlossenen Gesetzen unter dem Stichwort „Wind an Land“ wird auch die Möglichkeit vorgezeichnet, dass das Land direkt – unter Umgehung der Kommunen – die Flächen für neue Windkraftanlagen definiert. Dies steht in Verbindung mit dem von Bund und Ländern propagierten Ziel, bundesweit 2,1 Prozent der Fläche Deutschlands für neue Windkraftanlagen vorzusehen. In Niedersachsen sind es derzeit rund 1,1 Prozent.

Genehmigung für neue Anlage dauert nur 132 Tage

Aus den Reihen der Grünen war wiederholt die Forderung vorgetragen worden, die Flächenplanung für Windkraftanlagen auf Landesebene hochzuziehen. Damit, so die Hoffnung, könne eine Beschleunigung eintreten, da lokale Widerstände gegen derartige Planungen leichter zu umgehen wären. Dieser Einschätzung widersprechen nun NLT-Präsident Sven Ambrosy, Landrat im Kreis Friesland, sein Stellvertreter Cord Bockhop, Landrat von Diepholz, und NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer im Gespräch mit der Redaktion des Politikjournals Rundblick. Die NLT-Vertreter verneinen die gängige Einschätzung, die Planung für neue Windkraftanlagen ziehe sich zu lange hin.

Tatsächlich hätten die 258 neuen Windkraftanlagen, die im Jahr 2021 von den kommunalen Behörden genehmigt worden seien, im Schnitt jeweils 132 Tage von der Einreichung der Unterlagen bis zur behördlichen Billigung benötigt. „Das ist durchaus vorbildlich. Das eigentliche Problem liegt eher in den Zeiträumen danach, wenn die Möglichkeit von Anliegern zu Einwänden oder Klagen besteht“, erklärt Meyer. Bockhop ergänzt, man stelle einen „neuen Trend“ fest: Windkraftanlagen würden von vielen Anwohnern auf dem eigenen Grundstück mittlerweile gutgeheißen, nicht aber auf dem des Nachbarn.

NLT will Doppel- und Mehrfachprüfungen streichen

Noch weitere Forderungen an das Land stellt der Landkreistag auf, möglicherweise solle das noch mit eiligen Gesetzen in der letzten Sitzungswoche des Landtags (21. bis 23. September) gesetzlich abgesichert werden: Doppel- und Mehrfachprüfungen bei Genehmigungen von neuen Windkraftanlagen müssten entfallen, die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Windkraftplanungen müsse vereinfacht, etwa nur digital geregelt werden. Windkraftanlagen müssten Vorrang haben vor anderen Projekten, etwa der Verstärkung von Photovoltaik-Anlagen. Bei neuer Technik zum Schutz von Vögeln müsse „das zumutbar technisch Mögliche“ angewandt werden, schnellstmöglich müsse das Land neue Erlasse zur Anwendung des Artenschutzes vorlegen und die Höhenbegrenzung dürfe neue Windkraftanlagen nicht erschweren.

Als abstoßendes Beispiel in kommunalen Kreisen gilt die Samtgemeinde Schwaförden im Kreis Diepholz. Als der dortige Flächennutzungsplan wegen Mängeln aufgehoben wurde, griff eine Sonder-Bestimmung des Baugesetzbuches, wonach alle Pläne für neue Windräder automatisch privilegiert waren. Das Ergebnis war ein Wildwuchs neuer Anlagen in der Gemeinde, ohne jegliche Schwerpunkt- oder Windpark-Konzentration. Gegen eine solche Entwicklung, meinen die NLT-Vertreter, hilft nur eine starke kommunale Planungskompetenz.

Dieser Artikel erschien am 22.7.2022 in Ausgabe #138.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum

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