3. Nov. 2022
Soziales

Landrat Bohlmann: „Bürgergeld“ von Minister Heil ebnet Weg in Arbeitslosigkeit

Peter Bohlmann, Landrat von Verden | Foto: SPD

Der Landrat des Landkreises Verden und SPD-Politiker Peter Bohlmann fällt ein vernichtendes Urteil über das von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) geplante „Bürgergeld“. In einem längeren Aufsatz für die Zeitschrift „Der Landkreis“, der auf einem Vortrag von Bohlmann beruht, rechnet der Landrat mit dem Reformvorhaben ab: „Es ist unerklärlich, dass in einer Zeit, in der die Gesellschaft zur Bewältigung von Krisen und ihren Aufgaben zwingend das Arbeitskräftepotenzial erhöhen muss, die Wege aus der Arbeitslosigkeit eingeschränkt und die Wege in die Arbeitslosigkeit erleichtert werden.“ Bohlmann bezieht sich auf den Plan, keine Sanktionen für Menschen vorzusehen, die bei der Antragstellung für das Bürgergeld nicht mit der Behörde kooperieren. Außerdem seien die Freigrenzen für Vermögen und die Art der Unterkunft so angesetzt worden, dass auch durchaus vermögende Bürger diese staatliche Leistung empfangen können. Dazu schreibt Bohlmann: „Der Gesetzentwurf gefährdet die Akzeptanz von Sozialtransfers.“ Und weiter: „Problematisch ist die Vorstellung, dass aus dem Aufkommen unvermögender Steuerzahler vermögende Bedarfsgemeinschaften im Bürgergeld alimentiert werden, was umso härter trifft, als dass der Bürgergeldbezug auch in der oberen Hälfte der Vermögensbesitzer in Deutschland möglich ist.“

Aus Akzeptanzgründen ist es wichtig, dass Menschen, die durch ihre Arbeit und ihre Steuern die Finanzierung der sozialstaatlichen Leistungen ermöglichen, davon ausgehen können, dass Leistungsempfänger arbeiten und arbeiten wollen, sofern sie das können.

Peter Bohlmann (SPD), Landrat von Verden

Das „Bürgergeld“, das von der Ampel-Koalition im Bund eingeführt werden soll, ist eine Grundsicherung für erwerbsfähige und bedürftige Menschen. Es tritt an die Stelle des bisherigen Arbeitslosengeldes II, also an die Stelle von Hartz-IV-Leistungen. Der Regelsatz soll nach Festlegungen der Bundesregierung für Alleinstehende 502 Euro monatlich betragen. Geplant ist, das „Bürgergeld“ zum Jahresanfang 2023 in Kraft zu setzen. Bohlmann setzt sich nun kritisch mit der Argumentation auseinander, man wolle mit den neuen Regeln des Bürgergeldes eine Abkehr von den umstrittenen Hartz-IV-Bedingungen erreichen. Dazu zitiert er die Grundregeln des 1964, also lange vor Inkrafttreten von Hartz IV verabschiedeten Bundessozialhilfegesetzes. Wer sich weigere, zumutbare Arbeit zu leisten, habe keinen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt. Dazu gehörte dann auch, dass jemand, der Sozialhilfe beziehen soll, kein nennenswertes eigenes Vermögen haben dürfe. Seit Jahrzehnten gelte darüber hinaus das Prinzip, dass Bürger in der Solidargemeinschaft gegenseitig Hilfe und Unterstützung erfahren sollen. Logisch dazu passt laut Bohlmann aber die Entsprechung: „Aus Akzeptanzgründen ist es wichtig, dass Menschen, die durch ihre Arbeit und ihre Steuern die Finanzierung der sozialstaatlichen Leistungen ermöglichen, davon ausgehen können, dass Leistungsempfänger arbeiten und arbeiten wollen, sofern sie das können.“

Bei Hartz IV hat es Sanktionen gegeben, die – so beschreibt der Landrat – zwar nur 3,1 Prozent der Leistungsberechtigten betroffen hätten. Anderseits habe die Angst vor Sanktionen dahingehend gewirkt, dass Auflagen erfüllt wurden. Nun räumt Bohlmann ein, dass in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit die Sanktionen als Schikane empfunden wurden – wenn etwa Meldeversäumnisse oder fehlende Teilnahmen an Qualifizierungskursen geahndet worden waren. Heute sei die Lage anders, inzwischen gebe es Fachkräfte-Engpässe in 148 Berufsgattungen. Wenn ein Leistungsempfänger nicht mit den Behörden kooperiere, sei das für die Planbarkeit der Arbeitsvermittlung von großen Nachteilen. Je länger jemand staatliche Leistungen empfange, desto schwieriger werde die Vermittlung.

Bei der Einführung von Hartz IV habe die Kürzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes und der Wegfall der Arbeitslosenhilfe disziplinierend gewirkt. „Gerade eher gutverdienende, marktnahe Arbeitnehmer wurden animiert, den Arbeitsplatz zu behalten oder auch schlechter bezahlte Arbeitsplätze zur Vermeidung des Transferbezugs anzunehmen.“ Nach dem neuen Plan der Bundesregierung könne eine vierköpfige Familie Bürgergeld bekommen, wenn die Freigrenzen bis zu 150.000 Euro betragen. Faktisch würden die Grenzen sogar ganz wegfallen, wenn der Antragsteller erkläre, dass er kein erhebliches Vermögen habe – denn die gesetzliche Vermutung trete an die Stelle von Recherchen der Sachbearbeiter in den Ämtern.

Nun empfiehlt Bohlmann einen anderen Weg, nämlich den, alle Möglichkeiten des Abrutschens in die Grundsicherung (und damit in die Empfangsberechtigung für das Bürgergeld) zu vermeiden. Das gehe etwa über das Wohngeld, dessen Ausgestaltung attraktiver werden müsse. Dagegen stünden die komplizierten Regeln der Spitzabrechnung für die angemessene Heizung. Der Plan der Bundesregierung für weniger Sanktionen und für großzügigere Grenzen bei der Anrechnung von Vermögen und Wohnflächen „passt nicht in die Zeit, weil es derzeit wesentlich einfacher ist, Arbeit zu finden als im vorletzten Jahrzehnt.“ Auch wegen des Fachkräftemangels müsse die Gesellschaft zwingend ihr Arbeitskräftepotenzial erhöhen.

Dieser Artikel erschien am 4.11.2022 in Ausgabe #195.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum