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Die drei abtrünnigen Abgeordneten Dana Guth, Stefan Wirtz und Jens Ahrends haben demnach am Montag gegenüber der Landtagsverwaltung „übereinstimmend und nachvollziehbar sowohl persönlich als auch schriftlich erklärt, dass sie ihre jeweilige Austrittserklärung in schriftlicher Form, ergänzend per E-Mail, an sämtliche Vorstandsmitglieder sowie an die Fraktion übermittelt haben“, erklärte Landtagssprecher David-Leon Rosengart am Dienstag. Landtagspräsidentin Gabriele Andretta geht deshalb davon aus, dass die AfD-Fraktion nicht mehr die laut Geschäftsordnung erforderlichen sieben Abgeordneten zählt und daher aufgelöst ist. Der Ältestenrat bereitet daher am Mittwoch für die nächste Woche beginnende Plenarsitzung Konsequenzen vor – beispielsweise mit Blick auf die Sitzordnung im Plenum.
Als Präsidentin des Landtages liegt es in meiner Verantwortung, die Handlungsfähigkeit des Landtages sowie die rechtmäßige Besetzung seiner Gremien sicherzustellen.
„Mit Blick auf die morgige Sitzung des Ältestenrates sowie auf die zur Auszahlung anstehenden Fraktionskostenzuschüsse für den Monat Oktober war eine Klärung des Fraktionsstatus für die Landtagsverwaltung unerlässlich“, erklärte Andretta. „Als Präsidentin des Landtages liegt es in meiner Verantwortung, die Handlungsfähigkeit des Landtages sowie die rechtmäßige Besetzung seiner Gremien sicherzustellen.“ Die neue Entwicklung dürfte zur Folge haben, dass der 100.000-Euro-Zuschuss für die AfD-Fraktion für Oktober wohl nicht mehr überwiesen wird.
Will die AfD-Fraktion ihre Auflösung herauszögern?
Die drei Parlamentarier Guth, Wirtz und Ahrends unterstellen dem Rest der AfD-Fraktion nun eine Verzögerungstaktik. Gegenüber der Landtagsverwaltung äußerten die drei den Eindruck, die übrigen Vorstandsmitglieder versuchten, den Eingang ihrer Willenserklärung zu verzögern oder sogar zu verhindern. Einer Einladung der drei Abgeordneten sei niemand aus dem Vorstand gefolgt.