Landtag votiert mit breiter Mehrheit für Transplantationsbeauftragte in Kliniken
36 Prozent der Deutschen haben inzwischen einen Organspendeausweis. „Aber wenn 29 Millionen Menschen so einen Ausweis haben, wieso kommt es dann nur zu 800 Organspenden im Jahr?“, fragte der SPD-Sozialexperte Uwe Schwarz am Dienstag in der Landtagsdebatte zum Transplantationsgesetz. Eine Antwort lieferte er direkt hinterher: Die Deutsche Gesellschaft für Organtransplantation weise seit Jahren darauf hin, dass nur 45 Prozent der deutschen Krankenhäuser ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachkämen. Hürden seien fehlende Anreize, die Arbeitsverdichtung in den Krankenhäusern sowie die Unwissenheit und Scheu vor den schwierigen Gesprächen mit den Angehörigen der gerade verstorbenen Patienten. Das soll jetzt besser werden. In Zukunft soll es in Krankenhäusern, in denen Transplantationen möglich sind, Transplantationsbeauftragte geben. Dabei soll es sich um qualifizierte Klinikmitarbeiter handeln, die für ihre Aufgabe freigestellt werden und unter anderem potenzielle Organspender identifizieren sowie das Gespräch mit den Angehörigen suchen. Der Landtag beschloss das Gesetz am Dienstag mit breiter Mehrheit, allein die AfD-Fraktion stimmte dagegen. Niedersachsen habe damit das bisher weitreichendste und modernste Gesetz zur Organtransplantation geschaffen, lobte Schwarz. Auch Sozialministerin Carola Reimann zeigte sich überzeugt, dass das Gesetz zu einer Verbesserung der Beratung und der Abläufe bei Organspenden in Niedersachsen führen werde.
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Die aktuellen Zahlen zu Organspenden bewertete die Mehrheit der Abgeordneten kritisch. Bundesweit warteten derzeit 11.000 Menschen auf eine Organtransplantation, in Niedersachsen seien es 1700, berichtete die CDU-Abgeordnete Petra Joumaah. Große Kampagnen und Aufrufe an die Bevölkerung hätten bisher nicht den gewünschten Effekt gehabt. „Mich hat im Ausschuss eine Aussage von Professor Axel Haverich von der MHH besonders erschüttert. Er berichtete, dass die Sterblichkeit von Kindern, die auf der Warteliste für eine Herz- oder Lungentransplantationen stehen, bei 30 Prozent liegt. Das ist einfach entsetzlich“, sagte Joumaah. Das Gesetz bezeichnete sie als Schritt in die richtige Richtung. Es biete die große Chance, dass mehr potenzielle Spender gemeldet würden und dadurch mehr Organspenden stattfinden könnten. Von einem „Gesetz, das sich bundesweit sehen lassen kann“ sprach die Grünen-Abgeordnete Meta Janssen-Kucz. Es könne wichtige vertrauensbildende Impulse setzen. Die FDP-Sozialpolitikerin Sylvia Bruns meinte, am wichtigsten seien in den Krankenhäusern die Faktoren Zeit und Fachkompetenz. Beides werden den Angehörigen mit dem Gesetz entgegengebracht.
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Der AfD-Politiker Stephan Bothe übte Kritik am Gesetz und forderte mehr Aufklärung und eine gesellschaftliche Debatte. Bothe sprach von der „ungeliebten Wahrheit“ einer „ethisch grausamen Dimension“ der Organtransplantation. So sei der Hirntod gar nicht eindeutig feststellbar. Er sei keine wissenschaftliche, sondern eine juristische Definition, um Organe straffrei entnehmen zu können. Der Organspender sei zu Beginn der Organentnahme eben nicht tot, die Organe würden auf eine „medizinisch und ethisch“ fragwürdige Weise entnommen. In einer internen Studie sei in 21 von 50 Fällen die Feststellung des Hirntods medizinisch nicht exakt möglich gewesen. „Ich will eine Bresche schlagen für Menschen, die hirntot waren, und auch für deren Angehörige“, sagte Bothe. Scharfer Widerspruch kam aus den anderen Fraktionen. „In der intensiven wissenschaftlichen Anhörung im Ausschuss ist die von der AfD zitierte Position zum Hirntod eine einzige absolute Ausnahmeposition gewesen“, sagte der SPD-Politiker Schwarz. Der FDP-Abgeordnete Björn Försterling meinte, im Jahr 2017 sei 2765 Menschen durch Organspenden geholfen worden. „Deren Schicksal haben Sie mit Ihrer Argumentation gerade gänzlich in Frage gestellt“, warf Försterling der AfD vor. Sozialministerin Carola Reimann wies darauf hin, die Diskussion um den Hirntod führe zu Ängsten, die ernst genommen werden müssten. „Aber sie dürfen nicht dazu genutzt werden, um Missrauen zu schüren.“ Der Deutsche Ethikrat sei mehrheitlich der Meinung, dass der Hirntod ein sicheres Todeszeichen sei.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #202.