16. Okt. 2023
Justiz

Landtagswahl ungültig? Fünf Bürger rufen Staatsgerichtshof an  

Insgesamt vier Beschwerden liegen bereits vor, eine fünfte ist am gestrigen Montag abgegeben worden. Damit ist nun sicher, dass sich der Staatsgerichtshof in Bückeburg im kommenden Jahr – vermutlich nicht vor Mai oder Juni – mit einer höchst spannenden Frage beschäftigen wird: Ist die Landtagswahl von vor einem Jahr, am 9. Oktober 2022, ordnungsgemäß gelaufen? Und falls nicht: Ist die Landtagswahl womöglich ungültig und muss daher wiederholt werden? Die Gründe dafür, weshalb einige Bürger die Wahl anfechten, sind höchst unterschiedlich. Es handelt sich um Beschwerdeführer, die sich zunächst im Wahlprüfungsverfahren des Landtages gemeldet hatten. Der Landtag hatte in dem eigens eingerichteten „Wahlprüfungsausschuss“ die Einwände abgewogen – und dann in der Plenarsitzung am 14. September verworfen.

Binnen eines Monats nach Zustellung des Landtagsbeschlusses konnten die Autoren der Einsprüche nun entscheiden, ob sie dagegen Beschwerde einlegen und den Staatsgerichtshof anrufen. Das ist nun in mehreren Fällen schon geschehen. Drei der fünf Beschwerden, die vorliegen, sind nach Einschätzung von Fachleuten eher nebensächlich – da geht es etwa um eine behauptete Ungleichbehandlung von Kandidaten in lokalen Medien während des Wahlkampfs. Die Relevanz für das Wahlergebnis wird in diesen Fällen deshalb als minimal eingestuft, da es jeweils maximal um ein Mandat geht, das für eine Fraktion mehr oder weniger angefallen wäre, wenn es keinen Grund für den Einwand gegeben hätte. Von Belang sind Wahleinsprüche aber nur, wenn die behaupteten Fehler massive Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Parlaments haben.

Hier ragen nun zwei Beschwerden heraus, bei denen das wohl der Fall ist:

Ist die AfD-Liste nicht korrekt? Die FDP-Politiker Marco Genthe und Alexander Grafe haben am Montag in Bückeburg eine 120 Seiten starke Beschwerde eingereicht. Ihr Rechtsvertreter ist der Oldenburger Jura-Professor Volker Boehme-Neßler. Das Argument lautet, die AfD-Landesliste sei auf sonderbare Weise zustande gekommen. So sei nachgewiesen, dass ein Sonderkonto auf den Namen eines AfD-Politikers geführt wurde, auf dem es zwischen 2020 und Herbst 2022 Bewegungen im Umfang von 125.000 Euro gab. Auch AfD-Landtagskandidaten hätten darauf eingezahlt.

Die FDP-Politiker Alexander Grafe (links) und Marco Genthe bemängelten den AfD-Landesvorstand als nicht rechtmäßig. | Foto: Klaus Wallbaum

Dem öffentlich geäußerten Verdacht, mit diesem Geld seien gute Listenplätze quasi „verkauft“ worden, sei die Landeswahlleiterin Ulrike Sachs nicht intensiv genug nachgegangen. Auch der Wahlprüfungsausschuss des Landtags habe diesen Zusammenhang nicht geprüft – obwohl er dazu in der Lage gewesen sei. Das sei ein schweres Versäumnis gewesen, meinen Genthe und Grafe. Dass Sachs die Zahlungen auf das Konto eines einzelnen AfD-Politikers als „Spende“ tituliert habe, sei zudem eine krasse Fehleinschätzung gewesen. Das andere Argument von Genthe und Grafe, der AfD-Landesvorstand sei gar nicht richtig legitimiert gewesen und habe daher keine Landesliste einreichen dürfen, wird auch erwähnt, rückt aber in der Argumentation etwas nach hinten.

Hermann Gerdes | Foto: privat

Weichen Wahlkreisgrößen zu stark vom Durchschnitt ab? Der frühere Gemeindedirektor Hermann Gerdes (Foto links) aus dem Weser-Ems-Gebiet sieht in den Wahlkreiszuschnitten eine Verletzung des Grundsatzes der Gleichbehandlung. Seit Jahren schrumpfe der Südosten des Landes, während der Nordwesten an Einwohnern gewinne. Ein gründlicher Neuschnitt aller niedersächsischen Wahlkreise sei aber in den vergangenen Jahren unterblieben, es habe nur kleinere Korrekturen gegeben. Im Ergebnis gebe es im Südosten mehr Wahlkreise als eigentlich vorgesehen, im Nordwesten weniger.

Dass im niedersächsischen Landtagswahlrecht zudem eine Abweichung um bis zu 25 Prozent von der Durchschnittsgröße (bei der Zahl der Wahlberechtigten) toleriert werde, sei „verfassungsrechtlich bedenklich“ – die Toleranzschwelle müsste niedriger sein. Insofern beklagt Gerdes, dass im Landtag zu viele direkt gewählte Abgeordnete aus dem Südosten und zu wenige aus dem Nordwesten säßen. Da das Gewicht der Direktmandate hoch sei (87 von 146 Abgeordneten, also rund 60 Prozent), sei diese Ungleichverteilung auch besonders relevant.

Dieser Artikel erschien am 17.10.2023 in Ausgabe #179.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum