Manche haben schon vergessen, was eigentlich das „Gemeinwohl“ bedeutet
Darum geht es: Die Diskussion über die Frage, wie das Land mit der Milliarde Euro umgehen soll, die VW als Bußgeld an den Landeshaushalt abführen muss, ist in voller Fahrt. Manchmal offenbaren einige Forderungen ein sehr merkwürdiges Politikverständnis, meint Klaus Wallbaum.
Die Freude war groß in der vergangenen Woche – und zwar in mehrfacher Hinsicht. Erstens hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig großen Mut bewiesen, als sie dem VW-Konzern wegen der Diesel-Schummelei ein Bußgeld von fünf Millionen Euro und eine Vermögensabschöpfung von 995 Millionen Euro abverlangte, unterm Strich also die Summe von einer Milliarde Euro. Damit scheint nun endlich bewiesen, dass die Justiz in Niedersachsen eben nicht nachsichtig ist mit dem größten Konzern des Landes, der noch dazu teilweise im Landesbesitz ist. Zweitens hat sich VW nicht gewehrt, sondern die Auflage anstandslos akzeptiert. Drittens fließt das Geld offenbar komplett in den Landeshaushalt und muss nicht über den Länderfinanzausgleich an alle 16 Länder verteilt werden. Das sind drei so gute Nachrichten, dass im Überschwang der Gefühle schon mal die Pferde mit einem durchgehen können. So jedenfalls muss es beim niedersächsischen Richterbund geschehen sein.
Der Richterbund, Interessensvertreter für Richter und Staatsanwälte in Niedersachsen, verschickte gleich nach der Entscheidung eine Pressemitteilung. Dort wurde gefordert, das Geld für 250 neue Richter und Staatsanwälte auszugeben. Diese stünden im Koalitionsvertrag noch unter „Finanzierungsvorbehalt“, aber nun könne man sich das ja leisten. Diese Forderung ist zunächst vollkommen legitim, und sie gliedert sich ein in eine Reihe ähnlicher Positionen. Gewerkschaften und Beamtenbund forderten die schrittweise Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes, die Arbeitgeberverbände sprachen sich für neue Zukunftsinvestitionen aus, der Steuerzahlerbund forderte eine Abbau der Altschulden und aus den Koalitionsfraktionen verlautete, man könne Sonderprogramme für saubere Luft und modernen Verkehr damit bezahlen. All das bereichert eine nötige öffentliche Diskussion. Doch die Haltung des Richterbundes geht in ihrer konkreten Formulierung erheblich weiter und sprengt Grenzen.
Die Überschrift der Mitteilung lautet: „Justiz finanziert ihren Stellenmehrbedarf selbst!“. Dann wird ausgeführt, dass die 250 geforderten zusätzlichen Richter und Staatsanwälte etwa 25 Millionen Euro jährlich kosteten, und dass man diese dann mit der Milliarde Euro 40 Jahre lang finanzieren könne. Es folgt ein Zitat des Richterbund-Vorsitzenden, das entlarvend klingt: „Wir werden es nicht akzeptieren, wenn dieses von der Justiz selbst erwirtschaftete Geld nun nicht auch dort eingesetzt wird.“ Mit anderen Worten: Weil die Justiz so rigoros Bußgelder eintreibt, muss sie auch besonders gut dafür belohnt werden. Sicher hat der Richterbund-Vorsitzende das ein wenig flapsig und augenzwinkernd gemeint, so ist es in den Ministerien auch aufgenommen worden. Aber wenn man diesen Gedanken vertieft, gelangt man zu wenig komischen Assoziationen. Hat die Justiz, die sich zu Recht auf ihre Unabhängigkeit als dritte Gewalt beruft, bei besonders guter Arbeit Ansprüche auf bessere Bezahlung? Oder genauer: Bemisst sich die Höhe der Investitionen in die Justiz an den Erträgen, die Staatsanwaltschaften und Gerichte vorher bei Bußgeld- und Strafzahlungen eingebracht haben? Wenn das so wäre, käme man schnell zu dem Schluss, dass sich die finanzielle Ausstattung der Justiz an ihrem Mut zu hohen Strafzahlungen bemisst: Je höher die Strafen, desto mehr Richter gibt es.
Wenn man den Gedanken weiterspinnt, kommt man zu ganz seltsamen Zusammenhängen: Eine finanziell notleidende Stadt würde die Parkgebühren extrem anheben und das Ordnungsamt häufig kontrollieren lassen, damit hohe Bußgelder eingetrieben werden und sich die Finanzlage verbessert. Die Steuerfahndung würde besonders akribisch nach Steuersündern suchen und diese noch drastischer als bisher verfolgen, nur um mit den Erträgen den eigenen Mitarbeiterstab ausweiten zu können. Dahinter steckt eine korporatistisches Verständnis eines Staates, der sich aus relativ selbstständigen Einheiten zusammensetzt, die ein vorgegebenes Ziel verfolgen – in diesem Fall eine Vermehrung der Einnahmen zum Zweck einer Reproduktion der eigenen Mitarbeiter. Die Justiz würde für ihre eigene Erhaltung und Aufwertung arbeiten, oder, wie es der Richterbund-Vorsitzende formuliert, „ihr Geld selbst erwirtschaften“.
Diese abenteuerliche Vorstellung widerspricht unserem System. In der Demokratie sind alle Akteure auf die Einhaltung von rechtsstaatlichen Grundsätzen und die Beachtung der Gewaltenteilung verpflichtet. Wenn die Justiz Bußgelder verhängt, sollte deren Höhe dem Vergehen angemessen sein – und nicht mit Blick auf die Haushaltslage des Staates festgelegt werden. Und schon gar nicht darf die Justiz aus ihrer täglichen Arbeit Ansprüche auf die eigene Ausstattung ableiten. Ob der Staat zusätzliche Einnahmen aus Bußgeldern für neue Richter ausgibt oder nicht, entscheidet allein das Parlament in der Abwägung aller Interessen und Positionen. Wenn die Justiz sich anmaßt, den Ertrag von Bußgelder als „eigene Einnahmen“ zu kennzeichnen, erhebt sie sich als dritte Gewalt über die erste, die Gesetzgebung. Das mag in einem korporatistischen Staat möglich sein, in der parlamentarischen Demokratie aber verbietet es sich.
Mail an den Autor dieses KommentarsDieser Artikel erschien in Ausgabe #114.